Rechtsformen für die Existenzgründung: Unterschiede zwischen GmbH und Unternehmergesellschaft

Startet man gerade erst in die eigene Selbstständigkeit, hat man zunächst genug andere Themen als die Frage der Rechtsform im Kopf. Irgendwann kommt aber der Punkt, an dem man sich entscheiden muss, welcher Weg eingeschlagen werden soll. Ob GmbH oder Unternehmergesellschaft – Andreas Lieb erklärt die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile.
Die „vorweggenommene Erbfolge“ – Unbedachte Verfügungen von Todes wegen

In der Praxis ist die Verwendung des Begriffs der „vorweggenommenen Erbfolge“ weit verbreitet, auch in notariellen Urkunden. Die jüngste Entscheidung des OLG Brandenburg zeigt wieder einmal, dass man gerade bei derartigen Formulierungen gerne mal ins Fettnäpfchen tritt. Stefan Schützendübel hat die Details.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kommt: Das plant die Bundesregierung für Unternehmen

Endlich liegt der Referentenentwurf aus dem BMAS vor. Er regelt fast nur das, was die Gerichte bisher vorgegeben haben und lässt aktuell wenig Spielraum für Unternehmen. Wer jetzt was wie erfassen soll, was aus der Vertrauensarbeitszeit wird, welche Ausnahmen es noch geben und wann es losgehen könnte, erklärt Dr. Christian Ostermaier.
Finanzierungsmöglichkeiten für Startups – Teil 1: Finanzierungszyklen

Bei der Frage der Finanzierung des Startups gibt es nicht den „üblichen“ Finanzierungszyklus. Vielmehr gibt es verschiedene Wege, die alle in der jeweiligen Situation richtig sein können. Im ersten Teil der Serie „Finanzierungsmöglichkeiten für Startups“ führt Andreas Lieb durch den Dschungel der Kapitalmöglichkeiten.
Lösungsklauseln in der Insolvenz: Außerordentliche Kündigungsrechte bei insolvent gegangenen Vertragspartnern

Der Albtraum eines jeden Betriebs: Die Insolvenz! Und mindestens ebenso betroffen von diesem Unglück sind die Vertragspartner des insolvent gegangenen Betriebs. Aber kann eine Vertragspartei so ohne weiteres sämtliche Verträge kündigen? Dr. Wolfgang Heinze klärt über die Möglichkeiten auf.
Mega-Streik am 27. März 2023: Was gibt es jetzt für nicht unmittelbar betroffene Arbeitgeber zu beachten?

Streiks sind DAS Mittel der Gewerkschaften, Druck auf Arbeitgeberverbände bzw. Arbeitgeber auszuüben. Allerdings sind nicht nur die beteiligten Tarifvertragsparteien, ihre Mitglieder sowie nicht tarifgebundene Beschäftigte der Mitgliedsunternehmen davon betroffen, sondern die gesamte Bevölkerung. Was auf „drittbetroffene“ Arbeitgeber zukommt, erklärt Dr. Petra Ostermaier.
Betriebsschließungsversicherung in der Corona-Pandemie: BGH bejaht Entschädigung für Hotelschließung im zweiten Lockdown

(Manche) Hoteliers und Gastwirte dürfen jubeln: Der BGH schafft weitere Klarheit mit seiner Entscheidung zur Entschädigung für Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie. Die Hintergründe des Urteils erläutert Markus Kimpel.
Gender Pay Gap und Equal Pay: Läutet das BAG das Ende von Gehaltsverhandlungen ein?

„Equal Pay“ ist in aller Munde: Selbstverständlich sollte der Grundsatz herrschen, dass gleiches Gehalt bei gleicher Arbeit bezahlt werden sollte, ungeachtet des Geschlechts oder anderer Merkmale, doch hängen die konkreten Gehälter, jedenfalls bei fehlenden Tarifverträgen, von der Arbeitsmarktsituation, dem Interesse des Arbeitgebers, gerade den einen Mitarbeiter „abzuwerben“ oder zu behalten, und dem Verhandlungsgeschick beider Parteien […]
Digitale Kommunikation im Geschäftsverkehr: Wer muss den Zugang von E-Mails beweisen?

Die E-Mail – ein Kommunikationsmittel, das aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Gerade deswegen gerät sie auch immer wieder in den Fokus der Rechtsprechung. Was ein Gericht jüngst zum Zugang von digitaler Kommunikation zu sagen hatte, berichtet Dr. Christian Ostermaier.
BGH zu Affiliate-Marketing: Alles ist schrecklich, aber Amazon haftet trotzdem nicht für seine Partner

Amazon muss nicht für seine Affiliate-Partner haften, entschied der Bundesgerichtshof. Rechtlich ist das Urteil kaum zu beanstanden, aber trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack. Eine Einschätzung von Arne Trautmann.