Webdesign und Urheberrecht

Veröffentlicht am 2. Dezember 2004 von Arne Trautmann | Urheberrecht | 2 Kommentare

Am 18.11.2004 durfte ich in München ihm Rahmen des AK Webdesign einen Vortrag (PDF, ca. 300 kB) zum Thema „Webdesign und Urheberrecht – Wahrheit und Irrtum“ halten.

Web-Design heißt, mit geistigem Eigentum zu arbeiten. Texte, Illustrationen, Software, Applets, Musikstücke, Filme, Fotos und Datenbanken müssen erstellt oder erworben, zu einer Seite zusammengefügt, verkauft, vermietet oder sonst zur Verfügung gestellt und gegebenenfalls gegen Ansprüche Dritter oder unberechtigte Verwendungen verteidigt werden. Oft sind dies urheberrechtlich relevante Vorgänge.

Gerade das Urheberrecht ist aus der Sicht von Webdesignern und Agenturen aber nicht nur eines der wichtigsten, sondern auch eines der „gefährlichsten“ Rechtsgebiete. Denn das Recht stellt hier erhöhte Anforderungen an die formale Qualität und inhaltliche Ausgewogenheit der vertraglichen Beziehungen zwischen den beteiligten Parteien.

Dabei fehlt es im Urheberrecht – anders als etwa im Kauf- oder Werkvertragsrecht – an einem gesetzlich normierten „Mustervertrag“ der gilt, wenn die Parteien ihre vertraglichen Beziehungen nicht ausdrücklich oder nicht ausreichend regeln, der also Rechtssicherheit bringt. Gleichzeitig sieht das Gesetz drastische Folgen bei Rechtsverletzungen vor – von einstweiligen Verfügungen über Schadenersatz- und Beseitigungsansprüche bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Um so erstaunlicher ist es, dass gerade die rechtliche Seite des Geschäfts eher das Stiefkind der Branche zu sein scheint und häufig gefährliches Halbwissen um die entsprechenden Zusammenhänge herrscht.

Der Vortrag will hier die wesentlichen gesetzlichen Regelungen aufzeigen, typische Irrtümer aufklären sowie deutlich machen, in welchen Situationen vertragliche Regelungen sinnvoll sind und wie diese gestaltet werden können. Beantwortet werden sollen dabei vor allem ganz konkrete, immer wieder auftauchende Fragen der Praxis:

  • Wann sind meinen Arbeiten überhaupt urheberrechtlich geschützt?
  • Für welche Webseiten und für welche Teile von Webseiten gilt das?
  • Was bedeutet dieser Schutz eigentlich?
  • Wie erwerbe ich von meinen Angestellten/Freien/Geschäftspartnern Rechte?
  • Darf ich erworbene Materialen bearbeiten?
  • Welche Rechte erwirbt mein Kunde, was darf er mit meinen Arbeiten
    machen, sie auch in anderen Medien verwenden?
  • Was muss ich vertraglich regeln, was gilt „ohne“ Vertrag?
  • Gibt es besondere Vorschriften über die Vergütung im Urheberrecht?
  • Welche Einflussmöglichkeiten behalte ich auf meine Arbeiten auch nach dem „Verkauf“? Kann ich Verunstaltungen verhindern?
  • Wie kann ich Rechte durchsetzen, gerichtlich und außergerichtlich?
  • Kann ich „Sicherungen“ in meine Verträge einbauen?
  • Brauche ich Urheberrechtsvermerke und wie sind diese zu gestalten? Muss ich überhaupt Formalien einhalten?
  • Was passiert in der Rechtekette, wenn etwas „schief geht“?
  • Darf ich erstellte Arbeiten als Referenz verwenden und in welchem Umfang kann dies geschehen?

    Die Präsentation kann sich hier heruntergeladen werden.


  •