Elektronische Rechnung und Vorsteuerabzug

Steuerrecht | 15. April 2004
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Eines der zur Zeit recht umfänglich disku­tierten rechtlichen The­men ist die Frage der sehr in Mode gekomme­nen elek­tro­n­is­chen Über­mit­tlung von Rech­nun­gen für online erbrachte Dien­ste. Etwa das AdvoBLAWG sowie Joerg Andres und Bern­hard Huss die in der Jur­PC beschäfti­gen sich mit der Frage, ob und unter welchen Umstän­den eine solche elek­tro­n­is­che Rech­nung den Anforderun­gen des deutschen Umsatzs­teuer­rechts genügt.

Faz­it der Arbeit­en ist, dass nach § 14 IV Umsatzs­teuerge­setz nur solche elek­tro­n­is­che Rech­nun­gen, die mit ein­er qual­i­fizierten elek­tro­n­is­chen Sig­natur verse­hen sind, zum Vors­teuer­abzug berechti­gen. Der oft etwa durch Inter­net-Provider prak­tizierte Rech­nungs­versendung per Email oder PDF-Down­load ist hier also nicht aus­re­ichend und somit nur gegenüber Pri­vatleuten sin­nvoll. In der Jur­PC wird weit­er­hin die eher tech­nis­che Frage disku­tiert, wie bei elek­tro­n­is­chen Rech­nun­gen den Auf­be­wahrungspflicht­en nach § 14 b UStG nachgekom­men wer­den kann: hier­von sind ja nicht allein die Rechung selb­st, son­dern auch die Sig­natur, Zer­ti­fikate etc. betrof­fen; die gesamten Dat­en müssen auf einen Zeitraum von zehn Jahren nicht nur auf­be­wahrt wer­den, son­dern auch les­bar sein. Das dürfte – aus den Erfahrun­gen der Ver­gan­gen­heit zu urteilen – sowohl Trägeme­di­en als auch Daten­for­mate auf den Prüf­s­tand stellen. Vorgeschla­gen wird daher eine Spe­icherung nicht auf mag­netis­chen, son­dern auf optis­chen Medi­en, etwa CD-ROMs.

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