YouTube Daten Gau – Kein Datenschutz im Web 2.0
Wenn Sie sich ein wenig im Internet bewegen oder einfach ab und an eine Online-Publikation oder ein Blog lesen, dann haben Sie vermutlich schon vom Fall Viacom gegen Google i.S. YouTube gehört.
Kurz gefasst geht es darum: Viacom, ein Medienunternehmen, ist der Ansicht, dass auf YouTube regelmäßig (meint hier: in hunderttausenden Fällen) Rechte der Viacom oder derer Beteiligungen verletzt werden. Im einfachsten Fall ist das ein illegal mitgeschnittener MTV-Clip, den ein enthusiastischer Fan der betreffenden Band im Überschwang der Gefühlte auf YouTube hochgeladen hat, um den Rest der Welt von Qualität und Güte der Band zu überzeugen.
YouTube gehört bekanntermaßen seit einiger Zeit Google, und seit das so ist – und YouTube damit eine im pekuniären Sinn leistungsfähig ist – häufen sich die Urheberrechtsprozesse, in denen auch und gerade Schadenersatz verlangt wird. Um den zu berechnen braucht man als Kläger aber erst einmal genaue Daten zu Anzahl und Ausmaß der Verletzungen. Dazu ist also nicht nur interessant, dass ein bestimmter rechtsverletzender Inhalt auf einer Seite zu finden ist, sondern etwa auch, wie oft er angesehen wurde. Das weiß natürlich der Kläger nicht, sondern – bestenfalls – der Beklagte. Also beantragt man im Prozess einfach, das Gericht möge dem Beklagten doch bitte aufgeben, solche Daten zur Verfügung zu stellen.
Ein solcher Antrag der Viacom hatte vorliegend Erfolg. Auf Anweisung des New Yorker Gerichts, vor dem verhandelt wird, muss Google eine ganze Reihe von Daten herausgeben. Darunter – wenn man den Presseberichten glauben darf – auch YouTube-Nutzernamen und IP-Adressen, so dass eine Identifizierung einzelner Nutzer YouTubes möglich wäre. Der Stern schreibt dazu:
Laut Richterspruch ist Google verpflichtet, zu jedem Video, das je zu sehen war, sämtliche verfügbaren Daten herauszugeben – einschließlich der Nutzernamen, mit denen Youtube-Fans sich anmelden, sowie Webseiten, die Youtube-Videos zeigen. Neben aktiven Mitgliedern sind auch reine Surfer betroffen, denn Google muss Informationen über alle Menschen weiterreichen, die jemals ein Youtube-Video angesehen haben.
Nun kann man über viele Aspekte des Falls streiten. Etwa darüber, warum bei einer Seite, die User-generated-content bereitstellt – und nach praktisch jeder Rechtsordnung (außer vor dem Landgericht Hamburg und vielleicht noch in einigen Diktaturen) damit gewissen Haftungsprivilegien unterliegt, solche Daten herausgegeben werden sollten. Oder wie es sich mit dem Datenschutz im Allgemeinen und dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Nutzer im Besonderen verhält. Oder auch wie der Missbraucht der übermittelten Daten und deren zweckgerechte Verwendung – also nur für den Prozess und nicht darüber hinaus – sicher gestellt werden kann.
Das eigentlich Bedrückende finde ich persönlich aber, dass diese Daten überhaupt existieren. Wenn man dem SPON glauben darf, dann beläuft sich das Volumen der Daten auf zwölf Terabyte Eine Schreibmaschinenseite Text enthält ca. 1,6 kByte. Ich bin kein großer Rechner, aber grob überschlagen entspricht die Datenmenge damit 7,5 Milliarden (7.500.000.000) solcher Seiten. Das sind ca. 15 Millionen Aktenordner oder umgerechnet (bei 8 cm Standard-Aktenordner-Breite) flockige 1.250 km Regalkilometer Ordner (für die Nachrechner: ich habe ein paar mm Luft zwischen den Ordnern gelassen).
Ohne jetzt der Welt deutsche Maßstäbe beim Datenschutz aufzwängen zu wollen finde ich es dennoch interessant, die Datenhaltung bei YouTube nach diesen Grundsätzen wenigstens kurz zu beleuchten. Ganz offensichtlich scheint mir diese doch den Grundsätzen der Datensparsamkeit schon auf den ersten Blick zu widersprechen. Es wäre nach deutschem Recht auch recht problematisch zu speichern, welcher Nutzer sich wann welches Video angesehen hat. Denn das wären Nutzungsdaten, die ein deutscher Teledienst nur zur Abrechnung haben dürfe. YouTube ist für den Nutzer aber kostenfrei.
In jedem Fall geht mir persönlich die Sammelwut zu weit. Und selbst wenn ich als Nutzer YouTube hinsichtlich der integren Handhabung meiner Daten vertrauen würde (was ich selbstverständlich nicht tue) zeigt der vorliegende Fall, dass es sogar ganz legal – von Hacking wollen wir ja gar nicht reden – möglich ist, an umfangreiche Datensammlungen zu gelangen. Der sinnvolle und richtige Weg zur Eindämmung des Problems scheint mir daher – auch wenn das völlig aus der Mode gekommen ist – nach wie vor darin zu liegen, von Anfang an möglichst wenige Daten zu sammeln. Da halte ich den deutschen / europäischen Ansatz zum Datenschutz nach wie vor für gar nicht so falsch. Dass er von den privaten ignoriert und von den Regierungen selbst sabotiert wird – Stichwort Vorratsdatenspeicherung – ist mir bewusst.
Trösten kann man sich natürlich immer mit der alten Innenminister-Weisheit: wer nichts getan hat, der hat ja auch nichts zu befürchten.
14 Gedanken zu "YouTube Daten Gau – Kein Datenschutz im Web 2.0"
Eine interessante und wichtige Wortmeldung – allerdings hat sich am Ende des sechsten Absatzes wohl ein kleiner Fehler eingeschlichen:
„Oder auch wie der Missbraucht der übermittelten Daten und deren zweckgerechte Verwendung – also nur für den Prozess und nicht darüber hinaus – sicher gestellt werden kann.“
Den gilt es ja gerade auszuschließen. 😉
Hallo Arne,
Das hast du sehr schön geschrieben.. Ich befürchte das wir in eine ganz üble Zeit hineingehen, was den Datenschutz betrifft. Man stelle sich auch nur vor die grausamen Unterfangen wie zum Beispiel elektronischer Personalausweis und elektronische Krankenkarte. Unsere Regierung ignoriert schlichtweg das nicht nur die meisten Menschen diese Dinge nicht haben wollen sondern zum Beispiel im Falle der elektronischen Krankenkarte auch die meisten Ärzte.
Doch das ist ein anderes Thema.
Was mir zu deinem Beitrag eingefallen ist folgendes:
Was sind Dienste wie Youtube und Co wert, wenn all diese Musikstücke und Videos verboten werden. Dann gibt es für die Nutzer nichts mehr zum hochladen. Aus! Finito! Dann können Dienste wie Youtube und Co zumachen!
Und das Netz wird weiter sterben, zumindest für die Menschen die dort Unterhaltung, Humor und Entspannung suchen.
Traurig, sehr traurig ALLES!
Anita
[…] ist nicht mehr weit entfernt.Und wenn wir schon beim Thema Datenschutz sind, “YouTube Daten Gau – Kein Datenschutz im Web 2.0″, ist zwar schon einen Monat alt, habe ich aber gerade erst […]
Natürlich ist es bedenklich wenn solche Daten rausgegeben werden müssen. Aber vielleicht sind unter diesen Daten auch diejenden welche wiederrechtlich urheberrechlich geschützte auf YouTube gestellt habe. Ich denke davon geht die Welt nun auch nicht unter.
Ich habe irgendwie immer geahnt das Youtube solche Daten hat. Denn man kennt ja die Art von Google 😉
Ich nutze zwar nur die Suchmaschine von Google, aber Spielerreien wie „Google-Desktop“ und Konsorten dienen meiner Meinung nach der Spionage.
Danke für diese Sichtweise. Das Google (YouTube) solche Daten in massen speichert und zu eigenen Zwecken (u.a. Werbung) auswertet wusste ich bereits.
Ich habe das Gefühl, der Richter der dieses Urteil verkündet hat, hat sich nicht oder nicht ausreichend mit der Materie auseinandergesetzt hat, der Umfang dieser Entscheidung kann fatale Folgen haben.
Ich bitte, diese fürchterliche Formulierung zu entschuligen, ich bin müüüde…
solange man weiss was gemeint ist 😉
Die Amies haben anscheinend eine andere Vorstellung über Privatsphäre.
Das Google und natürlich auch Youtube Daten sammeln, wissen wir nicht erst seit solchen Meldungen. Jeder sollte sich im Klaren sein, dass ein Besuch im Internet überall Spuren hinterlässt, die von irgendwelchen Webseiten gesammelt und ausgewertet werden.
Das Gefühl in den Vereinigten Staaten ist, dass der Fall von Viacom fest ist und Google eine schwierige Zeit verteidigend haben wird, ist es Position.
„US Attorney trying his Father’s language“
Sicher ist, dass nichts sicher ist.
nur sicher ist das google nie unter 80% Marktanteil rutscht.
[…] habe ich auf law-blog.de einen Interessanten Artikel gefunden, der darstellt, in welchem Maße Youtube Daten seiner Benutzer […]
Sehr schöner Artikel, es wird aber immer weitergehen mit dem ausspionieren, wir sind ja schon fast gläserne User und Kunden.
Ja, interessanter Text, was ich aber eigentlich fetstellen wollte ( als ich gegoogelt habe ;D) war, ob google/youtube das Recht hat, alle meine besuchten Internetseiten zu speichern, das habe ich mal gehört, dass sowas durch die Reihe vollzogen wird.
Gruß