WBG und Google schlagen sich. Fast.

Veröffentlicht am 28. Juni 2006 von Arne Trautmann | News | 4 Kommentare

Law-BlogNatürlich war es nur eine Frage der Zeit, bis ein Verlag Google wegen des umstrittenen Google-Books-Projekts verklagt. Im Rahmen dieses Vorhabens digitalisiert Google in großem Maßstab Bücher, um diese online durchsuchbar zu machen – ein an sich sehr begrüßenswertes Vorhaben.

Aber auch eines, das eine Reihe von rechtlichen Fragen hinsichtlich der Rechte der Verlage und Autoren aufwirft. Google baut zwar ein paar Sicherheiten ein: Nur Bücher, an denen Urheberrechte abgelaufen sind, können komplett eingesehen werden, sonst werden nur kurze Textfragmente als Treffer ausgegeben; Verlage können einen Opt-Out wählen etc. Aber natürlich kann man immer noch sehr geteilter Meinung über die Rechtmäßigkeit oder eben Rechtswidrigkeit des Google-Vorhabens sein.

So geht es etwa dem Börsenverein des deutschen Buchhandels (was diesen allerdings nicht daran hindert, ein Konkurrenzprojekt mit zweifelhaften Marktchancen auf die Beine zu stellen) und dem WBG-Verlag. Der nämlich mahnte Google ab, weil das Unternehmen eben auch WBG-Bücher durchsuchbar machte. Nachdem Google die Texte zwar aus seiner Datenbank entfernte, aber keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, beantragte WGB eine einstweilige Verfügung. In der nachfolgenden mündlichen Verhandlung wurde der Antrag aber wieder zurückgenommen.

Leider beleuchten die verfügbaren Quellen die juristischen Hintergründe nur sehr spärlich. Während der FTD-Bericht Zweifel des Landgerichts Hamburg an der Verletzung der Verwertungsrechte der WGB kolportiert, klingt die Presseerklärung der WBG selbst eher so, als habe es am Verfügungsgrund – also der besonderen Dringlichkeit der Sache – und an der Zuständigkeit des Gerichts gefehlt. Da es nun kein Urteil geben wird, bleibt wohl vieles im Dunkeln, es sei denn, BÖV und WBG machen ihre Ankündigung wahr, und klagen in der Hauptsache. Spannend jedenfalls wär’s.


4 Gedanken zu "WBG und Google schlagen sich. Fast."

Tja, wie so oft im Leben geht es nur ums Geschäft. Der WBG – Verlag möchte so etwas selber auf die Beine stellen, wird aber wohl keine Chance haben. Rechtlich sicherlich ok die Klage vom WBG aber sinnlos. Ich bin in der Tat gespannt, inwiefern WBG da etwas auf die Beine stellen wird… -. Bei google stelle ich mir die Frage nicht…

Chance haben. Rechtlich sicherlich ok die Klage vom WBG aber sinnlos. Ich bin in der Tat gespannt, inwiefern WBG da etwas auf die Beine stellen wird… -. Bei google stelle ich mir die Frage nicht…

Hi,

wie ist das denn mit Google Analytics?
Da hat es doch in NRW einen Fall gegeben das Analytics illegal ist.

Kann mich bitte jemand aufklären?

Danke.

I do not think it worked out because it’s just business. Revenues large corporations is a priority for them. Therefore, Google and went on the move. It is unlikely that it will manage to change