Brauche ich als Unternehmen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)?

Veröffentlicht am 17. Januar 2022 von Dr. Max Greger | Vertragsrecht | 0 Kommentare

agb fuer unternehmen sinnvollSie alle haben schon einmal allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gesehen. Spätestens beim Abschluss eines Mobilfunk-Vertrags, eines Stromvertrags oder beim Neuwagenkauf. Doch brauchen Sie als Unternehmer zwingend AGB?

Denn AGBs sind meistens viele viele Seiten lang, oft schwer lesbar und dienen doch eigentlich nur dazu, den Vertragspartner über den Tisch zu ziehen. Oder?

Mit diesem Mythos räume ich in diesen Beitrag auf:

Was sind AGB?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsklauseln, die für die mehrfache Verwendung bestimmt sind (§ 305 BGB). Dabei müssen AGBs nicht bereits in ausgedruckte Form vorliegen. Es genügt auch, wenn der Verwender die Bedingungen aus dem Kopf „vorbereitet“ hat, und dann niederschreibt.

Achtung: bei AGBs, die ein Unternehmer einem Verbraucher stellt, genügt es bereits, wenn die Bedingungen vorformuliert sind und der Unternehmer sie nur ein einziges Mal verwenden möchte!

Brauche ich AGB als Unternehmer?

Klare Antwort: Sie brauchen nicht zwingend AGB! Aber Sie sollten in der Regel welche haben!

Warum sind AGB nicht zwingend? Naja, ein Vertrag kommt, wie wir alle wissen, durch Angebot und Annahme zustande. Beispiel:

„Möchten Sie diese Hose kaufen?“ – „Ja! Bitte!“

Soeben haben Sie einen Kaufvertrag geschlossen. Wie Sie sehen, funktioniert das ganze ohne weiteres mündlich. Denn die meisten Rechtsgeschäfte in unserem Zivilrecht sind formfrei. Lesen Sie gerne zum Thema Formvorschriften/Schriftform folgenden Artikel: Schriftform: muss ich mit der Hand unterzeichnen?

Aber auch wenn AGBs nicht notwendig sind, damit ein Vertrag zu Stande kommt, sind sie ungemein sinnvoll, wie ich Ihnen jetzt gleich zeige.

Sinn und Zweck von allgemeinen Geschäftsbedingungen

Effizienz

Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen Produkte oder bieten Leistungen an, die im wesentlichen immer wieder gleich oder ähnlich sind. Wenn Sie zum Beispiel Websites programmieren, Imagefilme drehen, Software herstellen, Performance Marketing anbieten: dann sind die Leistungen bei fast allen Kunden immer mehr oder weniger gleich. Wenn Sie jetzt jeden Vertrag immer wieder aufs Neue individuell aushandeln, verlieren Sie nicht nur enorm viel Zeit. Sie laufen auch Gefahr, dass Sie irgendwann mal etwas wichtiges vergessen. Hier kommen AGB ins Spiel.

AGB sorgen dafür, dass Sie nichts wichtiges vergessen und zudem, dass Sie auch ihr Geschäftsmodell Ihren Kunden gleich in Vertragsform präsentieren können. Das funktioniert aber nur, wenn Sie – beziehungsweise Ihr Anwalt – Ihr Geschäftsmodell wirklich zu 100 % verstanden hat und es dann 1:1 in einen Vertrag übertragen. Das muss so erfolgen, dass sich die Bedingungen flüssig und leicht lesen lassen, keine „Fieselei“.

Merken wir uns: AGB haben also einen starken Rationalisierungseffekt!

Lücken ausfüllen

Zudem gibt es immer mehr Vertragstypen, gerade im digitalen Geschäft, die das Gesetz gar nicht oder nur rudimentär regelt. Als Beispiel: Sie finden ausführliche Regelungen zum klassischen Werkvertrag (wenn Sie Bauunternehmer sind) oder zum Dienstvertrag (wenn Sie Arbeitgeber sind). Verträge über Video-Streaming, Social Media Kampagnen, Performance Marketing, Grafikdesign, Softwarewartung, Softwareprojekt etc. finden Sie im Gesetz aber nicht definiert.

Hier ist es besonders sinnvoll, dass Sie die genauen Leistungspflichten in den AGB regeln, damit beide Seiten genau wissen, wer was schuldet. Ein Beispiel dafür wären die Fehlerklassen in SLAs (Service Level Agreements), die die Reaktionszeiten des Supports beeinflussen

Beispiele für wichtige Klauseln

  • Haftungsreduzierungen
  • Modifizierung der Mängelansprüche bzw. Definition eines Mangels
  • Zahlungsmodalitäten
  • Laufzeit und Kündigungen
  • Nutzungsrechte
  • Vertraulichkeitspflichten
  • Gerichtsstand und Leistungsort
  • anwendbares Recht
  • Form des Vertrags
  • und und und …


Mit Haftungsklauseln – der Klassiker schlechthin – können Sie Ihre Haftung einschränken. Das Gesetz gibt Ihnen zwar nur einen engen Spielraum. Den sollten Sie aber ausnutzen, insbesondere für Fälle der einfachen Fahrlässigkeit.

Mit Zahlungsklauseln regeln Sie, wann Ihr Kunde Ihre Leistungen bezahlen muss, wer die Rechnung beziehungsweise Gutschrift erstellt, ob Ihr Kunde vorleisten muss (also vorab zahlen muss) oder ob er erst nach Erhalt der Leistung zahlt.

Laufzeiten und Kündigungsmodalitäten können Sie wunderbar in AGB regeln. Vergessen Sie aber auch nicht zu regeln, was infolge einer Kündigung passiert.

Ganz wichtig sind Nutzungsrechte bei digitalen Verträgen (Lizenz Verträge, Service Verträge, Streaming Verträge, Software Erstellungsverträge).

Und schließlich regeln Sie in AGB auch in der Regel Gerichtsstand, Erfüllungsort, die für den Vertrag geltende Form (zum Beispiel Schriftform).

Noch Fragen zu AGB?

Egal was Sie zu AGB interessiert: fragen Sie es mich, indem Sie mich einfach kontaktieren (klicken Sie einfach auf den Link, um einen unverbindlichen Termin zu verinbaren):

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