Neue Vorträge zum technischen Baurecht

Veröffentlicht am 1. Juni 2006 von Michael Thaller | Events | 0 Kommentare

Der nächste Teil in der Veranstaltungsreihe des Baurechtsteams findet am 1.6.2006 hier in München statt. Dieses Mal geht es um folgende Themen:

19:30 Uhr – „Ohne Strom nix los!! Elektrotechnik in Wohn- und Gewerbeobjekten. Fehler im vorbeugenden Brandschutz“

Hierzu spricht Erhard Wagner, ö.b.u.v. Sachverständiger für Elektrotechnik IMMO-TECH GmbH Ing. Ges.f. Elektrotechnik

Die Elektrotechnik wird immer komplexer, die Vorgaben sind in DIN, MLAR und VDE breit verteilt. Der Vortrag erläutert für Bauherrn, Investoren, Bauleiter und Hausverwaltungen die Grundlagen im Bereich des Wohn- und Gewerbebaus und zeigt an Hand von Bildern häufige Fehler in der Ausführung der Elektroinstallationen und dem Brandschutz.

Interessante Urteile aus dem Bereich „Recht“ werden aus der technischen und kaufmännischen Sicht dargestellt. Es wird eine Orientierung gegeben, welche technischen Vorgaben verpflichtend sind.

20:15 Uhr – „Die anerkannten Regeln der Technik – eine technisch-juristische Begriffsklärung am Beispiel des Schallschutzes im Hochbau“

Hier referiert Bernhard Kübler, Dipl.-Ing.(FH), ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallschutz im Hochbau.

Kaum ein Begriff taucht im Zusammenhang mit Mängeln an Bauleistungen so häufig in Gesetzgebung, Rechtssprechung und Literatur auf wie „die anerkannten Regeln der Technik“. Dabei bestehen zumeist bei den Beteiligten höchst unterschiedliche Vorstellung, was gemeint ist. Der Vortrag unternimmt im Umfeld der Begriffe „Stand der Technik“, „DIN-Norm“, „Herstellerrichtlinien“ u.ä. den Versuch einer Begriffserklärung aus technischer und juristischer Sicht am Beispiel des Schallschutzes im Hochbau.

Einfacher Schallschutz nach DIN 4109, erhöhter Schallschutz nach DIN 4109, nach der Planung erreichbarer Schallschutz, was ist geschuldet, was ist anerkannte Regel der Technik?

Den Vortrag wird der Referent gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Christoph Maier erarbeiten und präsentieren. Der Versuch einer technisch-juristischen Coproduktion.

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