Das neue Cookie-Gesetz (TTDSG) ab 1. Dezember 2021
Nerven Sie die vielen Cookie-Banner auch oft? Ich gebe es zu: Ich erinnere mich manchmal wehmütig an die Zeit vor 2018 zurück, als das Internet noch eine gewisse Leichtigkeit hatte … und ohne den Bannern auch noch eine bessere Usability. Auf der anderen Seite war damals mit Datenschutz noch nicht viel her … zu Lasten der Nutzer.
Nach rund 10 Jahren verspäteter Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie ist es soweit: Am 1. Dezember 2021 tritt das neue „Cookie-Gesetz“ in Kraft. Eigentlich heißt es TTDSG, also Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz.
Doch werden dadurch die Banner obsolet?
Was sind nochmal Cookies?
Digitale Cookies sind nicht zum essen! Es handelt sich um kleine Textdateien, die der Browser auf dem Computer (oder Smartphone) speichert
Mit Cookies kann sich z. B. eine Website auch nach Tagen oder Monaten noch daran „erinnern“, welche Waren sich noch im Warenkorb des Nutzers befinden. Aber es geht darüber hinaus: Das Nutzerverhalten über viele Websites hinweg kann erfasst und innerhalt des Werbenetzwerks weitergegeben werden. Das ist der Grund, warum Sie manchmal auf jeder Seite immer wieder das gleiche Paar Schuhe als Werbung eingeblendet bekommen – kein Zufall!
Die Rechtslage ist die: Sie dürfen nicht alle Arten von Cookies ohne Weiteres speichern. Der EuGH hat 2019 entschieden: Nur Cookies, die technisch notwendig für die Seitendarstellung sind, dürfen sofort gespeichert werden (steht so auch in Art. 5 Abs. 3 der E-Privacy-Richtlinie).
Wenn Sie z. B. Marketing-Cookies speichern möchten, brauchen Sie die vorherige Einwilligung des Nutzers. In der Praxis hat daher fast jede Website mittlerweile ein „Cookie-Banner“. Dort kann man – sofern es korrekt funktioniert – selbst wählen, welche Cookies gespeichert werden (mit Checkboxen). Die technisch nicht notwendigen Cookies müssen bis zur Einwilligung technisch unterdrückt werden.
Ändert sich was durch das TTDSG?
Das TTDSG bestätigt im Wesentlichen die eh schon gängige Praxis: vorherige Einwilligung zum Setzen von Cookies ist nötig, wenn Cookies nicht technisch notwendig für die Darstellung der Seite sind 🍪
Die Cookie-Banner verschwinden also vorerst nicht!
Halt … eine Neuigkeit gibt es: die PIMS
Das TTDSG ermächtigt unsere Bundesregierung, eine Verordnung zu erlassen, in der Regelungen für PIMS (Personal-Information-Management Systems) aufgenommen werden.
PIMS könnten die (nervigen) Cookie Banner ersetzen. Denn mit PIMS können Nutzer die gewünschte Voreinstellung zu Cookies zentral im Browser (z. B. Edge) hinterlegen. Der Browser gibt die Infos dann an die Website weiter, die entsprechend den Voreinstellungen die dann nur die individuell voreingestellten Cookie-Arten zulässt.
Das TTDSG hat die Bundesregierung 10 Jahre zu spät erlassen … mit einer Verordnung zu PIMS kann es also auch etwas dauern 😉
Fazit
Die aktuell gängige Praxis ändert sich nicht. Die richtige Umsetzung von Cookies-Bannern wird künftig eher verstärkt kontrolliert werden, wenn die Datenschutzbehörden personell besser aufgestellt sind. Die „Schonfrist“ ist allmählich vorbei.
1 Gedanke zu "Das neue Cookie-Gesetz (TTDSG) ab 1. Dezember 2021"
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