Kann ich die Clubhouse App DSGVO-konform nutzen?
Haben Sie schon von der neuen Social-Media-App aus den USA namens „Clubhouse“ gehört? Dort können Sie sich an virtuellen Gesprächsrunden beteiligen.
Die Idee ist genial: Wertvoller Gedankenaustausch, insbesondere während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie.
Datenschützer stellen der neuen Plattform jedoch ein vernichtendes Zeugnis aus. So geht derzeit der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wegen gravierender Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor.
Verstoßen Sie gegen die DSGVO, wenn Sie Clubhouse nutzen? Erfahren Sie es hier
Was ist Clubhouse?
Clubhouse ist eine neue App für Apples iPhones. Es ist eine Art exklusiver „Club“, denn nur wen ein bereits teilnehmendes Mitglied einlädt, darf mitmachen.
Das Erfolgskonzept: Nutzer können virtuelle Räume eröffnen, in denen man sich über Audioschnipsel unterhalten kann (also kein klassischer Text-Chat). Das vermittelt eine besondere Intimität. Das Niveau der Unterhaltungen soll hoch sein.
Worum dreht sich die Abmahnung des VZBV?
Der VZBV beanstandet unter anderem, dass sich der Clubhouse-Betreiber, die Alpha Exploration Co. in Oakland/USA, umfassende Rechte an Nutzerdaten sichert.
Doch nicht nur das: Der Betreiber sichert sich in seinen Nutzungsbedingungen auch den Zugriff auf die in den iPhone-Adressbüchern der Nutzer gespeicherten Kontakte.
Das Ziel ist eindeutig. Die Betreiber möchten diese Kontakte, die gar nicht selbst die App nutzen, mit Werbung bespielen.
Inwiefern verstößt Clubhouse gegen die DSGVO?
Die DSGVO erfordert bekanntlich für jede Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO. Eine solche Rechtsgrundlage besteht aber nicht hinsichtlich solcher Kontakte, die ein Clubhouse-Nutzer in seinem Adressbuch gespeichert hat.
Darüber hinaus besteht ein weiterer gravierender Verstoß darin, dass derartige Daten Dritter zum Betreiber in die USA übermittelt werden. USA gilt nach dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020, Az. C-311/18-Schrems II, als unsicheres Drittland. Nur in engen Ausnahmefällen dürfen personenbezogene Daten von betroffenen Personen in der Europäischen Union in ein solches Drittland wie die USA übermittelt werden.

Es kommt aber noch schlimmer: Clubhouse soll sog. Schattenprofile anlegen. Vereinfacht gesagt: Clubhouse verwendet die von seinen Nutzern übermittelten Kontaktdaten aus deren Adressbüchern der Smartphones, um mit Hilfe von Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse Profile anzulegen, obwohl diese Menschen überhaupt nicht auf der Plattform Clubhouse angemeldet sind. Den Nutzern wird dann vorgeschlagen, diese „Schattenkontakte“ zur Plattform einzuladen.
Was sagt die deutsche Politik?
Peter Schaar, ehemaliger Bundesbeauftragter für Datenschutz, meinte am Telefon gegenüber der Onlinezeitschrift t3n – digital pioneers, dass er das für „zumindest grenzwertig“ halte. Schließlich erfordere ja die DSGVO, dass die betroffenen Personen vorab informiert werden (Artikel 13 u. 14 DSGVO). Auch eine einfache Widerspruchsmöglichkeit, wie sie die DSGVO vorsieht, wird nicht angeboten.
Wie die Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) dazu kommt, die App-Betreiber in Schutz zu nehmen und es für falsch hält, „jede digitale Innovation gleich von Anfang an mit der Datenschutzkeule zu zerschlagen“, wirkt befremdlich. Frau Bär sollte sich mit den geltenden Datenschutzvorschriften und der Funktionsweise der App auseinandersetzen. Sie wird dann wohl zu einem anderen Ergebnis kommen müssen.
Darf ich nun Clubhouse nutzen und ist es DSGVO-konform?
Wie immer kommt es darauf an!
Wenn Sie sich bei Clubhouse als Privatperson registrieren – und nur das ist nach den Clubhouse Regeln erlaubt – gilt die sog. „Haushaltsausnahme„. Die DSGVO ist für Datenverarbeitung unter Familie, Freunden und engeren Bekannten nicht anwendbar.
Jedoch werden Sie im seltensten Fall in Ihrem Smartphone ausschließlich Kontaktdaten von Freunden, Bekannten oder Familienangehörigen gespeichert haben. Möchten Sie umgekehrt, dass Ihre Daten über einen Freund an Clubhouse wandern? Wenn nicht, dann sollten Sie die Nutzung dieser Plattform gut überdenken!
Unter Umständen haben Sie auf Ihrem Smartphone auch Kundendaten oder Geschäftsadressen gespeichert. Das kann Sie dann – trotz der privaten Nutzung von Clubhouse – in weitere Schwierigkeiten bringen. Denn Sie gefährden dann personenbezogene Daten und verstoßen u. U. gegen die datenschutzrechtlichen Pflichten Ihres Unternehmens.
Und schließlich: Auch wenn die Regeln von Clubhouse nur den „privaten“ Gebrauch gestatten. Ein Großteil der auf Clubhouse geführten Konversationen dreht sich um berufliche Themen. Die Haushaltsausnahme greift dann gerade nicht.
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