Creative Commons und Public Domain – Wo liegt der Unterschied?

Veröffentlicht am 7. April 2017 von Dr. Max Greger | Urheberrecht | 0 Kommentare

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Um die Frage beantworten zu können, was Creative Commons (CC) bzw. Public Domain (PD) überhaupt ist – und worin der Unterschied liegt-, muss man das Grundprinzip des Urheberrechts kennen. Das Urheberrecht muss nicht, wie bei einer Marke oder einem Design, in ein Register eingetragen werden. Es entsteht vielmehr automatisch, wenn der Schöpfer das Werk (zum Beispiel einen Text, eine Fotografie oder ein Gemälde) hergestellt hat. Daher ist es aber auch oftmals schwierig, herauszufinden, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht.

Eine Eigenheit des deutschen Urheberrechts ist es, dass ein Urheber nicht einfach auf sein Urheberrecht verzichten kann. Stattdessen »klebt« das Urheberrecht an seinem Schöpfer bis zu 70 Jahre nach dessen Tod. Was jedoch möglich ist: der Urheber kann jedem einzelnen Nutzer ein nicht-exklusives, kostenloses Nutzungsrecht einräumen. Das bedeutet, dass jeder das Werk für jeden erdenklichen Zweck (auch kommerzielle Zwecke) nutzen darf. Das ist aber oft nicht gewünscht. Möglicherweise will ein Fotograf seine Fotos zwar allen zur Nutzung zur Verfügung stellen, jedoch nur für nicht-kommerzielle Zwecke und nur, wenn sein Name dabei genannt wird. Der Fotograf, der sich mit dem Urheberrecht nicht auskennt, meidet den Aufwand eines komplizierten Lizenzvertrags.

Um Urhebern und Rechteinhabern ein praxistaugliches Mittel an die Hand zu geben, hat sich eine Gruppe von Juristen und Internetexperten zum Ziel gemacht, die Lizenzierung und Nutzung solcher Werke zu vereinfachen, die der Urheber kostenlos der Gemeinschaft zur Verfügung stellt.

Die Creative Commons Lizenz wurde entwickelt. Diese ermöglicht es, potentiellen Nutzern mit einfachen Symbolen mitzuteilen, ob und wie sie das Werk nutzen dürfen.

Creative Commons

Creative Commons ist eine Lizenzform, welche den Nutzer darauf hinweist, dass das betreffende Werk urheberrechtlich geschützt ist, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von jedem Nutzer kostenlos verwendet werden darf.

Hierbei ist zwischen verschiedenen Creative Commons-Lizenzen zu unterscheiden:

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  • »Namensnennung 3.0 de« stellt beispielsweise eine Lizenz dar, mit welcher jeder Nutzer das entsprechende Werk für jeden Zweck nutzen darf, solange er dabei den Namen des Urhebers nennt (z. B. unterhalb eines Fotos / Textes). Der Nutzer darf das Werk auch kommerziell nutzen, als »Gewinn« mit dem Werk machen. Selbstverständlich darf der Nutzer das Werk nicht unterlizenzieren – weder entgeltlich, noch kostenlos!
  • »Namensnennung-NichtKommerziell 3.0 de« erlaubt es abermals allen Nutzern, das Werk kostenlos zu nutzen. Diesmal ist –  neben der erforderlichen Namensnennung – eine kommerzielle Nutzung untersagt.

Public Domain

Public Domain unterscheidet sich von Creative Commons. Wird ein Werk als Public Domain bezeichnet, weist dies darauf hin, dass das Werk überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt ist. Das kann daran liegen, dass das Werk die notwendige Schöpfungshöhe/Individualität nicht erreicht (z. B. ein stinknormales Strichmännchen) oder daran, dass die Schutzfrist bereits abgelaufen ist (Beispiel: Eine Sonate von Mozart).

Bin ich nun »safe« gegen Urheberrechtsverletzungen?

Nein! Denn im deutschen Urheberrecht gilt der Grundsatz, dass derjenige, der ein fremdes urheberrechtlich geschütztes Werk nutzt, dafür verantwortlich ist, dass er das Werk rechtmäßig nutzt. Man muss die Lizenzkette lückenlos zum Urheber zurück darlegen können. Wenn ich nun ein Foto im Netz finde, das als Creative Commons gekennzeichnet ist, kann es passieren, dass es ein Dritter unberechtigterweise ins Netz gestellt hat und mit dem Zusatz »CC« versehen hat. Dann nützt es mir nichts, dass ich mich darauf verlassen habe.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Ich darf nur dann auf die Creative Commons-Lizenz vertrauen, wenn ich weiß, dass das Werk vom Urheber selbst oder einem Berechtigten mit »CC« versehen wurde.

Das Gleiche gilt für Public Domain: Ein mit »PD« gekennzeichnetes Werk (z. B. ein Text) kann trotzdem Urheberrechtlich geschützt sein – niemand überprüft das.


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