29.03.06

Heise Abmahnung – Wissenszurechnung und Nebelkerzen

- Urheberrecht -

Law-BlogDie Nachricht über einen recht bizarren Rechtsstreit erreichte uns gestern in Form einer Presseerklärung. Es geht um den Fall der Abmahnung des Heise Verlags gegen die Net Billing GmbH wegen – raten Sie! – Rechtsverletzungen in Forenbeiträgen.

Schon die Parteikonstellation ist pikant, da sie in gewisser Weise umgedreht jene des berüchtigten Heise-Forenurteils widerspiegelt. Dort war es die eher schillernde Universal Boards GmbH – Geschäftsführer Herr M. D. – die gegen Heise einschritt, heute ist es der Heise-Verlag, der gegen die Net Billing GmbH antritt – Geschäftsführer auch hier Herr M. D.

Geschehen war, die Parteien geben hier den Sachverhalt recht übereinstimmend an, folgendes: Die Net Billing GmbH betreibt ein Forum, wohl kein ganz kleines. In diesem wurden mehrfach Beiträge des bekannten Heise-Newstickers als Beitrag geposted. Hierin sieht der Verlag – nachvollziehbar – eine Verletzung eigener urheberrechtlicher Positionen. Dabei wurden diese Postings jedenfalls nach Aussage des Verlages in vielen Fällen durch Moderatoren des Forums oder jedenfalls in Kenntnis dieser vorgenommen. Im wie immer gut informierten R-Archiv kann man die Stellungnahme des Heise Verlages in der Sache in Teilen nachlesen. Dort heißt es:

Im Gegensatz zum offenen Forum des Heise Verlags handelt es sich bei dem Angebot von D. um ein moderiertes Forum. Dementsprechend muss sich M. D. als Anbieter das Verhalten seiner Moderatoren zurechnen lassen, denn diesen sind “Änderungen und Löschungen von Themen und Beiträgen sowie Sperrungen von Usern vorbehalten”.
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