20.12.06

Die Schweiz und das Recht auf Privatkopie – ein Vorbild für Deutschland?

- Urheberrecht -

Law-BlogDie Schweiz kennt man als nettes kleines Land, in dem es mehr Sprachen als Einwohner gibt und das vor allem aus Bergen, Käse und Bankgeheimnis besteht. Weniger bekannt ist, dass hier auch an liberalen Entwürfen für das Urheberrecht gearbeitet wird. Und das offensichtlich mit gewissem Erfolg.

Heute hat der Schweizer Ständerat eine Vorlage des Bundesrates zur Anpassung des URG – das ist das Schweizer Pendant zum UrhG – mit nur einer Änderungen einstimmig und angenommen. Dabei geht es um eine ganze Reihe von Punkten. Vieles dient der Harmonisierung mit dem EU-Recht – zwar ist die Schweiz kein Mitglied, man munkelt aber, die Schweizer Gesetze wäre so gut harmonisiert, dass mögliche Beitrittsverhandlungen in drei Tagen bei Kaffee und Kuchen erfolgreich geführt werden könnten.

Wirklich spannend ist die Schweizer Lösung zur Umgehung von „technischen Schutzmaßnahmen“, vulgo: Koperischutz und Digital Rights Management (DRM). Es gibt dieses Umgehungsverbot in Zukunft auch in der Schweiz. Es kann aber von den Rechteinhabern weder zivil- noch strafrechtlich durchgesetzt werden kann, wenn die Umgehung ausschließlich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vorgenommen wird.

In der Sache ist dies also eine Art Selbsthilferecht u.a. zur Durchsetzung der Privatkopie, denn die ist solch eine Schranke. Die Privatkopie wird damit zum echten „Recht“, anders als in Deutschland. [Weiterlesen »]

11.01.05

Kultur-Flatrate?

- Urheberrecht -

In der Diskussion um ein neues Urheberrecht werden immer wieder teils wegweisende, teils interessante, teils abstruse Vorschläge unterbreitet. Einer der letzteren ist die so genannte Kultur-Flatrate . Das meint, dass gegen einen monatlichen pauschalen Beitrag der Download von urheberrechtlich geschützten Audio- und Videodaten in unbegrenzter Menge gestattet sein soll. Eine Art GEZ-Gebühr mit anschließender Selbstbedienung.

Diese Vorschläge sind tatsächlich ernst gemeint, sie werden von anerkannten, bekannten und einflussreichen Interessengruppen vertreten. Und dennoch kommen sie offenbar aus einer völlig fremden und offenbar recht bizarren geistigen Welt. Erstaunlich ist, dass diese Ideen wirklich diskutiert werden.

Es sei dahingestellt, dass es sich hier offensichtlich um utopisch-kommunistische Vorstellungen handelt und dass Voraussetzung einer solchen Flatrate eine (verfassungswidrige) Enteignung der Rechteinhaber wäre. Jedenfalls würde mit Umsetzung dieser Idee praktisch über Nacht ein Stillstand jeglichen nennenswerten kulturellen und kulturindustriellen Schaffens eintreten. Denn die Alternative zur Enteignung wäre für die Werkschaffenden, ihre Werke für sich zu behalten, sie gar nicht mehr zu veröffentlichen. Gleichzeitig würden Urheber, deren Werke am freien Markt keine Chance hätten, versuchen, Teilhabe an den Flatrate-Einkünften zu erhalten.
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19.02.04

EU-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums

- IP Allgemein -

Die Europäische Union diskutiert die „Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum“. In diesem Werk geht es um die vereinfachte Durchsetzung von Urheberrechts- und Patentansprüchen. Kernstück der Richtlinie sind verschärfte Sanktionen strafrechtlicher Natur, auch da, wo die nationalen Gesetze sich bisher mit rein zivilrechtlichen Mittel zu helfen wussten. Das Vorhaben muss wohl im Zusammenhang mit den weltweiten Bestrebungen gesehen werden, die Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums neu auszutarieren: weg von einer Balance zwischen den Interessen der Erfinder / Urheber / Werkschaffenden und der Allgemeinheit, hin zu (wirtschaftlichen) Schutzrechten für die Verwerter und die Kulturindustrie. Entsprechend umstritten ist das Vorhaben, und um so schneller plant die EU die Richtlinie im Hauruckverfahren zu verabschieden. Die öffentliche Diskussion um die „Richtlinie über die Patentierbarkeit Computer-implementierter Erfindungen“ steckt den Verantwortlichen wohl noch zu sehr in den Knochen.


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