21.01.06

Wikipedia.de putzmunter - aber selbst zweifelhaft

- Übergreifendes -

Law-BlogManchmal ist die Welt nicht ganz so schlecht, wie man das aus Medienberichten ersehen möchte. Diese Fälle sind aber selten. Sehr viel häufiger ist sie nur anders schlecht.

So auch im Fall der einstweiligen Verfügung gegen die Weiterleitung der Domain wikipedia.de auf die deutschsprachigen Inhalte auf de.wikipedia.org. Hier wurde ja berichtet, dass diese Weiterleitung generell untersagt worden sei, unter diesem Blickpunkt haben auch wir den Vorfall besprochen. Die Berichte waren aber nicht ganz vollständig. Den Text der Verfügung kann man inzwischen auf der Wikipedia-Seite selbst nachlesen.

Dem Antragsgegner wird es [...] untersagt, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Nachnamen des Sohnes der Antragsteller nennt.

Wikipedia selbst kommentiert dies so:

Vereinzelt wurde darüber spekuliert, Wikimedia Deutschland e.V. hätte mit der vollständigen Abschaltung der Weiterleitung unter Umständen überreagiert. Dies war nicht der Fall, wir haben uns damit lediglich an den Wortlaut der Verfügung gehalten.

Das ist natürlich eine fragwürdige Sichtweise. Der nahe liegendere Gedanke wäre es gewesen, schlicht den beanstandeten Nachnamen zu streichen (respektive streichen zu lassen), sich darüber zu ärgern, die Sache daher im Nachgang auf dem üblichen Gerichtsweg auszufechten. Stattdessen hat man ein Staatsdrama inszeniert. Mir scheint inzwischen fast, als hätte man bei Wikipedia den Anlass genutzt, um mal „so richtig vom Leder zu ziehen“. Gut und Böse ließen sich so schön zuordnen; nun haben wir statt Schwarz und Weiß durchgängig Einheitsgrau.

Wer meint, dass so ein Vorfall der Glaubwürdigkeit der Unternehmung einer freien Enzyklopädie nutzt, der irrt.

Die Vollstreckung der Verfügung ist übrigens, was wohl nur noch als Randnotiz taugt, inzwischen aufgehoben. In der Tat aufgrund von Bedenken an der Verhältnismäßigkeit.

19.01.06

Wikipedia.de tot wegen zweifelhafter einstweiliger Verfügung

- News -

Law-BlogWer das Internet gelegentlich auch als Wissensquelle nutzt, der kennt die Wikipedia, die größte freie Enzyklopädie im Netz, die – trotz kleiner Schwächen hier und da – im Wesentlichen mit sehr engagierten und umfassenden Artikeln zu allem möglichen Themen Klarheit auch in eher obskure Themen bringt. Zumindest über die bekannte Domain http://wikipedia.de/ ist die deutsche Wikipedia nicht mehr zu erreichen (allerdings sehr wohl noch über die Adresse http://de.wikipedia.org). Das alles aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, die – so die Presseberichte – die Weiterleitung der deutschen Domain auf die Inhalte der Wikipedia untersagt.

Wenn man den Berichten im Spiegel Glauben schenken darf, dann beruht diese Verfügung auf einem Streit der Wikipedia mit den Eltern des verstorbenen Hackers, der unter dem Pseudonym „Tron“ bekannt war. Auf Wikipedia.de ließ (und auf http://de.wikipedia.org lässt sich nach wie vor) ein Artikel aufrufen, der den vollen bürgerlichen Namen Trons nennt. Dies wollen die Eltern nach den Presseberichten unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte ihres verstorbenen Sohns unterbinden. Da ist die deutsche Domain der zunächst naheliegenste – weil den schnellen Zugriff der hiesigen Justiz unterfallende – Anknüpfungspunkt.

Wir können wenig zur Klärung der Frage beitragen, ob die Persönlichkeitsrechte einer verstorbenen Person unbotmäßig beeinträchtigt werden, wenn posthum der Nachname genannt wird. Ohne nähere Kenntnis des konkreten Falls verbiet sich an dieser Stelle undifferenziertes Einschlagen auf eine Entscheidung nach dem „find ich gut/find ich schlecht“-Prinzip, auch wenn uns die Argumentation der Eltern auf den ersten Blick doch eher zweifelhaft erscheint.

Unabhängig von dieser konkreten Frage halten wir es aber schlicht für einen ausgewachsenen Skandal (wer das Law-Blog liest weiß, dass wir diesen Begriff nicht inflationär verwenden), wenn aufgrund einer solchen Frage eine komplette Internetseite vom Kaliber der Wikipedia „ausgeknipst“ wird. Es geht hier nicht um eine beliebige Homepage mit Urlaubsbildern, sondern um eine Institution, welche die Art, in der wir heutzutage Wissen erwerben, verarbeiten und darstellen in ausgesprochen vorteilhafter Weise verändert.

Außer der Empörung des Nutzers gibt es für dieses harsche Urteil natürlich auch juristische Argumente.
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