29.01.06

Abmahnung wegen unzulässiger AGB-Klauseln

- Vertragsrecht -

Law-BlogVielleicht haben Sie gelesen, dass eine Verbraucherschutzorganisation gegen Apple vorgeht, weil dieses Unternehmen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines iTunes-Store nach Ansicht der Organisation unzulässige Klauseln verwendet. In der Tat scheinen die Beispiele, die auf heise.de zitiert werden, jenseits des Zulässigen zu liegen, wenn sich Apple etwa vorbehält, nachträglich bereits geschlossene Verträge zu ändern.

Nun passiert das alles derzeit in Norwegen und scheint weit weg. Dabei sind aber rechtliche Sanktionen, insbesondere auch Abmahnungen wegen der Verwendung unzulässiger Klauseln in AGB, auch nach deutschem Recht möglich. Das scheint erstaunlicherweise wenig bekannt zu sein:

§ 1 Unterlassungsklagengesetz
Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden.

Jeder AGB-Verwender geht insoweit also ein Risiko ein. Und das ist gar nicht unbeträchtlich. Das Problem ist, dass das Recht der AGB inzwischen in einer Weise überreguliert ist, dass es kaum möglich ist, ohne sehr gut gepflegte Spezialkenntnisse auch nur halbwegs rechtssichere Klauselwerke zu entwerfen. Die §§ 305 ff. BGB und die Rechtsprechung haben dem, was in AGB zulässigerweise vereinbart werden kann, sehr enge Grenzen gezogen. Hinzu kommt, dass die Zulässigkeit bestimmter Klauseln je nach Branche unterschiedlich gesehen wird. Das alles wird nochmals überlagert von Handelsbräuchen und Usancen die sich zu allem Überfluss teils auch noch regional unterscheiden.
[Weiterlesen »]

Schlagwörter: , ,

01.07.05

Versandunternehmer dürfen Kunden “rauswerfen”

- Wettbewerbsrecht -

Mit einem spannenden Fall hatte sich das OLG Hamburg in seinem gerade nicht ganz neuen, gerade aber recht umfänglich diskutierten Urteil vom 25.11.2004, AZ 5 U 22/04 zu beschäftigen.

Bekanntermaßen haben Kunden beim Kauf von Waren im Wege des Fernabsatzes (Telefon, Internet, Fax etc.) ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht. Diese an sich im Sinne des Verbraucherschutzes begrüßenswerte Möglichkeit führt aber in Extremfällen dazu, dass sich Kunden erst einmal eine ganze Palette von Waren ins Haus schicken lassen, um immer wieder zurückzusenden und nur selten einmal Waren zu behalten. Der Versandhändler sieht hierin verständlicherweise einen Missbrauch. Im vom Gericht entschiedenen Fall brachte der Versandhändler Otto vor, einzelne Kunden hätten regelrechte “Modenschauen” veranstaltet.

Daraufhin wurde einigen Kunden schriftlich angekündigt, die Geschäftsbeziehung zu beenden, falls keine Änderung im Bestellverhalten eintritt. Die Verbraucherzentrale Sachsen klage gegen dieses Vorgehen. Darf der Händler nun die Geschäftsbeziehung zu einem Hochretournierer beenden oder ihm diese Beendigung ankündigen?
[Weiterlesen »]

Schlagwörter: ,


Von den LAW-BLOG Autoren
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler "AGB für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler" Mit Musterklauseln, rechtlichen Hintergrundinfos und praktischen Tipps. Als iBusiness-Leitfaden von Arne Trautmann.
M-Business "M-Business" Das Recht desselbigen. Mit Beispielen und Praxistipps. Autoren: Thomas Steinmassl, Joachim Borck, Arne Trautmann, Moritz Pohle.
Kategorien
Werbung
Rundum-Sorglos-Computer ohne lästige Administration gibt's von Xompu.
Von den LAW-BLOG Autoren
EDV-Recht A-Z Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: "EDV-Recht von A-Z" Herausgeber: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Autoren: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Dr. Christian Ostermaier, Arne Trautmann.
Unternehmer-Handbuch"Unternehmer- Handbuch" Herausgeber: Heussen / Korf / Schröder / Weber; div. Autoren, u.a. Dr. Christian Ostermaier.