16.08.06

Google mag nicht googeln

- Markenrecht -

Law-BlogGoogeln Sie ab und an? Und wenn ja: mit welcher Suchmaschine? Ich persönlich benutze dazu ab und an auch Yahoo. Das ging bisher, rein sprachlich gesehen. Denn so stand es etwa im Duden: „googeln“ kann ganz allgemein heißen, etwas im Internet zu suchen. Aber damit ist es wohl vorbei. Denn wie die FTD berichtet beugt sich der Duden (und viele andere wohl auch) der Aufforderung von Google, die Bedeutung des Wortes doch in Zukunft tunlichst ein wenig enger zu fassen.

Hintergrund ist offenbar, dass Google die Verwässerung seiner Marke fürchtet. Wenn der Begriff „googeln“ beschreibend verwendet wird. Dann kann man ihn nicht (mehr) monopolisieren, genau so, wie man „Apfel“ nicht als Marke für Obst eintragen lassen kann. Irgendwann ist dann vielleicht sogar das Wort „Google“ selbst beschreibend für eine Suchmaschine und jeder, der eine betriebe, könnte sich so nennen. Eine Reaktion der Suchmaschine hätte man also durchaus erwarten können, ob sie angesichts der sich schlicht und ergreifend dennoch weiter entwickelnden Sprache Erfolg hat, wird sich zeigen.

Rechtlich ist das Vorgehen übrigens durchaus sinnvoll, strategisch vielleicht nicht unbedingt. Die Zeit etwa schreibt: [Weiterlesen »]

25.04.06

Fussball WM und Markenrechte

- Markenrecht -

Law-BlogAn dieser Stelle wird auf eine am Donnerstag ergehende Entscheidung des BGH im Zusammenhang mit den Markenrechten an der Fußball-WM 2006 hingewiesen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundespatentgerichtes vom August 2005, welches auf Antrag von Ferrero die Löschung der seitens der FIFA eingetragenen Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ bestätigte.

Ferrero hatte die Löschung der Marken betrieben, da ihnen zum einen jegliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG fehlen würde und zum anderen ein Freihaltebedürfnis nach Nr. 2 bestehe, da die Marken zur allgemeinen Beschreibung des sportlichen Großereignisses praktisch von jedermann gebraucht werden müssen, nicht nur von der FIFA.

Die FIFA argumentiert in erster Linie mit einer faktischen Monopolstellung bei der Vermarktung der Fußball WM, die alle anderen Unternehmen ohnehin von einer eigenen Werbung mit der Veranstaltung ausschließen würde.
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14.01.05

Domain schützen?

- Onlinerecht -

Weil wir gerade bei Web-Themen sind. Gern hört man in Gesprächen, dass sich jemand eine Domain habe schützen lassen. Oder wenn eine Abmahnung, etwa aufgrund eines Markenrechtes, beim Inhaber einer Domain eingeht, dann wird er vielleicht der Ansicht sein, „die älteren Rechte“ zu haben, auch wenn er unter der Domain keine Internetseite betreibt. Umgedreht meinen viele, wenn man eine Marke habe, könne man gleichsam automatisch einen gleichlautenden Domain-Namen „konfiszieren“. Dem liegt eine verschwommene Vorstellung davon zugrunde, was eine Domain ist.

Zunächst einmal nämlich „nur“ eine Adresse, aber kein Recht. Allerdings kann die Benutzung einer Domain in bestimmter Art und Weise Rechte begründen, die dann wieder anderen (jüngeren) Rechten entgegengehalten werden können. Das sind insbesondere Rechte als Unternehmenskennzeichen (§ 5 Abs. 2 MarkenG) und Titelschutzrechte (§ 5 Abs. 3 MarkenG). Und die können ggf. auch einer Marke entgegengehalten werden, letztere ist also keineswegs ein „Joker“, der alles andere sticht. Es gilt die frühere Priorität.
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05.03.04

Zusammengesetzte beschreibende Begriffe

- Markenrecht -

Bei der Eintragung von Marken ist häufig problematisch, dass die Antragssteller möglichst beschreibende Begriffe für das Zeichen benutzen möchten, da sie sich hiervon Vorteile im Marketing versprechen. An solchen Begriffen besteht aber ein Freihaltebedürfnis, da allgemein verwendete sprachliche Beschreibungen nicht monopolisiert werden dürfen. Der Begriff „Apfel“ kann also nicht für einen Obsthandel als Marke geschützt sein, wohl aber etwa für einen Computerhersteller.

Diesem Grundsatz zum Trotz war in den vergangenen Jahren ein schleichender „Einbruch“ der Marken in den Alltagswortschatz zu verzeichnen. Dabei wurden häufig mehrere Begriffe, die für sich allein beschreibend sind, zu einem neuen Begriff kombiniert, von dem behauptet wurde, dieser sei nun Unterscheidungskräftig. Die Handakte berichtet nun über einen solchen Fall, den der EuGH zu entscheiden hatte: die Markensache “BIOMILD”.
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