Google mag nicht googeln
- Markenrecht -
Googeln Sie ab und an? Und wenn ja: mit welcher Suchmaschine? Ich persönlich benutze dazu ab und an auch Yahoo. Das ging bisher, rein sprachlich gesehen. Denn so stand es etwa im Duden: „googeln“ kann ganz allgemein heißen, etwas im Internet zu suchen. Aber damit ist es wohl vorbei. Denn wie die FTD berichtet beugt sich der Duden (und viele andere wohl auch) der Aufforderung von Google, die Bedeutung des Wortes doch in Zukunft tunlichst ein wenig enger zu fassen.
Hintergrund ist offenbar, dass Google die Verwässerung seiner Marke fürchtet. Wenn der Begriff „googeln“ beschreibend verwendet wird. Dann kann man ihn nicht (mehr) monopolisieren, genau so, wie man „Apfel“ nicht als Marke für Obst eintragen lassen kann. Irgendwann ist dann vielleicht sogar das Wort „Google“ selbst beschreibend für eine Suchmaschine und jeder, der eine betriebe, könnte sich so nennen. Eine Reaktion der Suchmaschine hätte man also durchaus erwarten können, ob sie angesichts der sich schlicht und ergreifend dennoch weiter entwickelnden Sprache Erfolg hat, wird sich zeigen.
Rechtlich ist das Vorgehen übrigens durchaus sinnvoll, strategisch vielleicht nicht unbedingt. Die Zeit etwa schreibt: [Weiterlesen »]
Schlagwörter: Google, Suchmaschine, Unterscheidungskraft

Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 



