In letzter Zeit immer bedeutsamer werden kennzeichenrechtliche Streitigkeiten. Das Dickicht der angemeldeten Marken, der Titel von Zeitschriften, Büchern und Software, der geschäftlichen Bezeichnungen und Firmennamen ist kaum noch zu überschauen. Recherchen sind aufwändig, teuer und oft von fragwürdigem Nutzen. Häufig kommt es daher zum Konflikt zwischen zwei Zeichen. Die Situation ist hier oft so, dass sich der Verwender einer geschäftlichen Bezeichnung, einer Firma, eines Werktitels o.ä. Ansprüchen ausgesetzt sieht, die ein Inhaber eines älteren kollidierenden Rechts gegen ihn geltend macht. Da das Kennzeichenrecht vom Prioritätsgrundsatz beherrscht wird, setzt sich eben dieses ältere Recht durch.
Eine sinnvolle Verteidigungsstrategie für den Angegriffenen kann nun sein, sich seinerseits ein noch älteres Recht zu verschaffen, und dieses dem Angreifer einredeweise entgegenzuhalten. Er kann etwa nach einer (im Vergleich zum Zeichen des Angreifers) noch älteren einschlägigen Marke suchen und diese kaufen. Oft verkaufen die Inhaber solcher Marken diese aber ungern. Bei anderen Rechten, etwa Firmennamen, kommt ein Kauf als solcher ohnehin nicht in Frage, weil das Recht nicht ohne das Unternehmen übertragbar ist. Hier kann aber eine Lizenz an dem älteren Zeichen weiterhelfen. Dabei kann aber einiges schief laufen.
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