Heise, Links und Haftung im Forum
- Onlinerecht -
Schon recht umfangreich wurde in den einschlägigen Medien vom Urteil des LG Hamburg in Sachen Universal Boards gegen den Heise Verlag berichtet. In der Sache geht es um Beiträge von Usern im Forum des Heise Verlags, in denen dazu aufgefordert wurde, Server der Universal Boards durch eine Art menschliche DDoS-Attacke in die Knie zu zwingen.
Von diesen Beiträgen hatte der Verlag keine Kenntnis, billigte sie nicht und hatte sie nach Aufforderung auch unverzüglich entfernt. Dennoch hat das LG Hamburg eine einstweilige Verfügung in der Sache erlassen, die es Heise verbietet,
Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören.
Hat diese restriktive Ansicht des Gerichts Bestand, dann kann das Probleme nicht nur für Foren, sondern auch für Blogs, Gästebücher und andere interaktive Seiten im Internet bedeuten. Denn in der Sache wird hier der Betreiber einer solchen Seite unmittelbar für Äußerungen von Nutzern haftbar gemacht, von denen er im Zweifel nichts weiß und – gerade bei umfangreichen Foren – vielleicht auch gar nichts wissen kann.
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