12.05.05

Schaden- und Aufwendungsersatz bei Massenabmahnungen

- Urheberrecht -

Eines der nach wie vor lästigen Phänomene im Zusammenhang mit dem Internet sind die Massenabmahnungen aus urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Positionen (Musik, Landkarten, Impressi, Widerrufsbelehrungen etc.). So wichtig und richtig es ist, rechtliche Positionen gerade im für Diebstahl besonders anfälligen Immaterialgüterrecht zu sichern, so häufig scheinen doch Abmahnungen in überzogener und vor allem überteuerter Art und Weise eingesetzt zu werden.

Konkret berichtet die Telepolis über einen Fall, den das Amtsgericht Charlottenburg zu entscheiden hatte (AZ 236 C 282/04). Im Fall ging es um die unrechtmäßige Verwendung zweier Landkartenausschnitte als Anfahrtsplan auf einer Internetseite. Der Verletzte verlangte Schadenersatz und Ersatz der Aufwendungen für die Einschaltung einer Kanzlei bei der Abmahnung. In beiden Positionen stutze das Gericht die Forderung des Klägers deutlich.

Zum einen beschäftigt sich das Gericht mit der Frage, nach welchen Kriterien der Schadenersatz nach der Lizenzanalogie (auch gern als „Straflizenz“ bezeichnet) berechnet werden kann. Die Lizenzanalogie ist dabei eine der anerkannten Arten der Schadensberechnung im Immaterialgüterrecht. Der Verletzte verlangt dabei vom Verletzer den Betrag an Schadenersatz, der bei rechtmäßigem Erwerb des verletzten Rechts zu zahlen gewesen wäre.
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01.03.04

Stadtplan, Wegskizze, Abmahnung

- Urheberrecht -

Die Telepolis beschäftigt sich in einem Artikel mit Abmahnpraktiken im Internet, insbesondere bei der Verwendung von gescannten oder aus elektronischen Karten kopierten Stadtplanausschnitten als Wegskizze auf Homepages.

Viele namhafte deutsche Kartenverlage bieten über die GEKA mbH – einer Art Verwertungsgesellschaft ähnlich der GEMA, wenn auch nicht für Musik, sondern für kartographische Abdruck- und elektronische Vervielfältigungsrechte – den Abschluss von Lizenzvereinbarungen über Kartenmaterial an. Kehrseite der Medaille ist, dass dieses Unternehmen auch tatsächliche oder vermeintliche Rechtsverstöße im Internet verfolgt. Es wird also im Wege von Abmahnungen und Nachberechnung von Lizenzzahlungen tätig, wenn ohne Gestattung der vertretenen Rechteinhaber Kartenausschnitte verwendet werden. Die GEKA fungiert dabei gleichzeitig als Inkassobüro.
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