18.10.06

Robe, Hemd und Krawatte

- Übergreifendes -

Law-BlogDer eine oder andere hat sich bestimmt schon einmal gefragt, warum der gemeine Anwalt vor Gericht eine Robe, Hemd und Krawatte trägt. Ein Gesetz oder eine Verordnung gibt es hierzu nicht. Vielmehr entspringt dieses Verhalten einem vor mehr als 100 Jahren entwickelten Gewohnheitsrecht.

Ein Anwalt lehnte sich nun dagegen auf und erschien vor der 1. Strafkammer des Landgerichtes München II in einem – wenn auch weissem und hoffentlich frischem T-Shirt – unter der Robe vor Gericht. Prompt wiesen die Richter ihn als Verteidiger nach § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes zurück, welcher Paragraf besagt, dass “die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung” dem Vorsitzenden obliegt.

Die dagegen eingelegte Beschwerde des Zurückgewiesenen blieb ohne Erfolg.

Zur Begründung hat das OLG München (Beschluss vom 14.07.2006) u.a. ausgeführt, dass sich Gewohnheitsrecht wohl ändern könne, dass es aber auf die “möglicherweise geänderten Wertvorstellungen anderer (Erg: als der zum Richteramt befähigten) gesellschaftlicher Gruppen, wie beispielsweise des so genannten “Business” nicht ankäme. (…) Eine differenzierte Entwicklung habe sich lediglich insoweit ergeben, als bei Rechtsanwälten (im Gegensatz zu Richtern und Staatsanwälten) inzwischen auch farbige Hemden und Krawatten in dezenter Ausführung als angemessen angesehen werden.”

Da kann man sich zuletzt noch fragen, ob es dem Mandanten gefallen hat, dass er sich aufgrund des Übereifers seines Anwaltes, die Welt ein wenig ändern zu wollen, plötzlich mit einem Pflichtverteidiger anfreunden durfte. Es gibt Dinge, die sich ändern, und solche, die sich nicht ändern. Es ist Weisheit, das eine vom anderen unterscheiden zu können.

Schlagwörter:

21.07.06

Hitze im Gerichtssaal

- Skurriles -

Law-BlogVor Gericht (Amtsgerichte einmal ausgenommen) tragen die am Prozess beteiligten Juristen Robe, ein in Form, Farbe und Schnitt auf mittelalterlichen Entwürfen beruhendes, kaftanähnliches Kleidungsstück. Das betrifft Anwälte, Staatsanwälte, Berufs- und Laienrichter gleichermaßen. Da muss man durch, das schuldet man der Feierlichkeit und der zeremoniellen Ausgestaltung des Prozesses. Die Sinnhaftigkeit wird – auch von mir – kaum angezweifelt. Man ist eben nicht auf dem Jahrmarkt, auch wenn das Geschacher um einen Vergleich ab und an anderes vermuten lässt. Auch das eine oder andere Blog hat ja schon berichtet, dass etwa Strafverteidiger, die sich daran nicht halten wollen, schon gern mal vom Prozess ausgeschlossen werden. Das tut vielleicht der Bekanntheit des Verteidigers gut, nicht aber dem Mandanten.

Die Robe ist also ein Muss. Aber es ist da drunter auch recht warm. Eigentlich sogar ziemlich. Und derzeit ist es heiß in deutschen Gerichtssälen

Zumindest in Essen (kennt jemand den Verhandlungssaal im vierten Stock des Anbaus direkt unter dem Dach mit Südseite?) und in München haben manche Kammern ein Einsehen und verhandeln in eher legerer Kleidung: keine Robe, keine Krawatte, kurze Hemden sind erlaubt, gekrempelte Hemdsärmel auch. Soweit ich weiß aber keine kurzen Hosen oder Flip-Flops.

Weniger leger: das LG Traunstein. Hier schwitzt man lieber. Aber die kühlen Bergseen sind hier ja auch nicht so weit wie in Essen.

Schlagwörter: ,


Von den LAW-BLOG Autoren
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler "AGB für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler" Mit Musterklauseln, rechtlichen Hintergrundinfos und praktischen Tipps. Als iBusiness-Leitfaden von Arne Trautmann.
M-Business "M-Business" Das Recht desselbigen. Mit Beispielen und Praxistipps. Autoren: Thomas Steinmassl, Joachim Borck, Arne Trautmann, Moritz Pohle.
Kategorien
Werbung
Rundum-Sorglos-Computer ohne lästige Administration gibt's von Xompu.
Von den LAW-BLOG Autoren
EDV-Recht A-Z Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: "EDV-Recht von A-Z" Herausgeber: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Autoren: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Dr. Christian Ostermaier, Arne Trautmann.
Unternehmer-Handbuch"Unternehmer- Handbuch" Herausgeber: Heussen / Korf / Schröder / Weber; div. Autoren, u.a. Dr. Christian Ostermaier.