21.10.06

Getrennt essen – gemeinsam zahlen?

- Skurriles -

Law-BlogVielleicht standen Sie auch schon mal vor folgender Situation: Sie sitzen mit sieben, acht Freunden gemeinsam im Restaurant. Es wird gegessen, ein paar Weinchen werden getrunken, hier und da ein Espresso, dort ein Averna; vorher gab’s einen Aperitiv, hinterher Desserts für die Süßmäuler.

Als sie zahlen wollen teilt der Kellner ihnen mit, dass im Hause die Tische nur insgesamt abkassiert werden, eine Aufteilung nach den einzelnen Personen wäre nicht möglich. Das ist verdrießlich: die Menge des Konsumierten war vermutlich ganz unterschiedlich: manche der Gäste sind sternhagelblau, andere hatten nur ein kleines Wasser; manche sind dick und rund, die Damen dagegen auf Diät. Einfach nur durch acht teilen ist also nicht „gerecht“ (was immer das hier heißen mag). Aber im eher angeheiterten Zustand, ohne Taschenrechner, ohne Karte und so auf die Schnelle ist das detaillierte Ausrechnen der zu prellenden Zeche der jeweils beteiligten Konsumenten auch schwierig. Aber irgendwie klappt’s dann ja doch und alles regelt sich.

Nur als Jurist – damit naturgemäß Störenfried – fragt man sich: dürfen die das überhaupt, auf gemeinsamer Zahlung bestehen? [Weiterlesen »]

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26.04.06

Zahnverlust und Anscheinsbeweis beim Genuss von Hackfleischröllchen

- Skurriles -

Law-BlogJuristen arbeiten bekanntermaßen mitten im Leben. Das gilt ganz zweifellos für die bei den Amts- und Landgerichten tätigen Richter und Anwälte, bei denen täglich die sprichwörtlichen Blut- und Blechfälle laufen. Dagegen stehen bei OLG- und BGH-Entscheidungen doch recht häufig Fragen eher aus dem Wirtschaftsleben an, oft begleitet von der Beantwortung sehr abstrakter Rechtsfragen – die Tatsachen selbst wurden ja in den unteren Instanzen bereits aufbereitet.

Aber ab und an beschäftigt sich der Bundesgerichtshof eben auch mit Sachverhalten, die direkt aus dem Sammeltermin eines ländlichen Amtsgerichts zu stammen scheinen. Über einen solchen Fall berichtet der BGH Pressedienst unter der etwas reißerischen Überschrift „Zahnverlust bei Restaurantbesuch“ (Urteil vom 5. April 2006 – VIII ZR 283/05). Im Rechtlichen verbirgt sich darunter eine gar nicht so unspannende, fast lehrbuchhafte Abhandlung über den so genannten „Beweis des ersten Anscheins“.

Folgendes war passiert: Ein Restaurantbesucher hatte beim herzhaften Biss in ein Hackfleischröllchen, ein Cevapcici, einen Zahn durch Bruch desselbigen verloren. Er führte das darauf zurück, dass sich in der Speise ein Fremdkörper, etwa ein Steinchen, befunden habe, wofür der Restaurantbesitzer verantwortlich sei. Dieser war ja sein Vertragspartner und unterlag damit einer Reihe von Sorgfaltspflichten. Der Gast verlangte Schadenersatz, vor allem Ersatz von Behandlungskosten.
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