20.12.06

Die Schweiz und das Recht auf Privatkopie - ein Vorbild für Deutschland?

- Urheberrecht -

Law-BlogDie Schweiz kennt man als nettes kleines Land, in dem es mehr Sprachen als Einwohner gibt und das vor allem aus Bergen, Käse und Bankgeheimnis besteht. Weniger bekannt ist, dass hier auch an liberalen Entwürfen für das Urheberrecht gearbeitet wird. Und das offensichtlich mit gewissem Erfolg.

Heute hat der Schweizer Ständerat eine Vorlage des Bundesrates zur Anpassung des URG - das ist das Schweizer Pendant zum UrhG - mit nur einer Änderungen einstimmig und angenommen. Dabei geht es um eine ganze Reihe von Punkten. Vieles dient der Harmonisierung mit dem EU-Recht - zwar ist die Schweiz kein Mitglied, man munkelt aber, die Schweizer Gesetze wäre so gut harmonisiert, dass mögliche Beitrittsverhandlungen in drei Tagen bei Kaffee und Kuchen erfolgreich geführt werden könnten.

Wirklich spannend ist die Schweizer Lösung zur Umgehung von „technischen Schutzmaßnahmen“, vulgo: Koperischutz und Digital Rights Management (DRM). Es gibt dieses Umgehungsverbot in Zukunft auch in der Schweiz. Es kann aber von den Rechteinhabern weder zivil- noch strafrechtlich durchgesetzt werden kann, wenn die Umgehung ausschließlich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vorgenommen wird.

In der Sache ist dies also eine Art Selbsthilferecht u.a. zur Durchsetzung der Privatkopie, denn die ist solch eine Schranke. Die Privatkopie wird damit zum echten „Recht“, anders als in Deutschland. [Weiterlesen »]

19.07.06

Die analoge Lücke und Wege, sie zu stopfen

- Wettbewerbsrecht -

Law-BlogEin spannendes Schlaglicht auf die mäandernden Seitenarme der Diskussion um die Privatkopie, das vermeintliche oder tatsächliche Recht darauf, DRM und die so genannte analoge Lücke wirft ein gestern veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Entscheidung vom 31.5.2006, Az: 2-06 O 288/06. Leider gibt es noch keinen Volltext (Anmerkung 13.8.2006: der Volltext ist zwischenzeitlich hier auf dem Blog verfügbar), hier wird abzuwarten sein. Über die Eckpunkte des Urteils berichtet aber recht instruktiv, wenn auch ein wenig reißerisch, der Heise-Newsticker.

Allseits bekannt und beliebt ist ja die Napster-Flatrate. Da kann man für rund 15 Euro im Monat soviel Musik hören wie man möchte. Leider aber nicht so lange wie man möchte, sondern eben nur so lange, wie man auch tatsächlich Abonnent ist. Beendet man die vertragliche Beziehung zu Napster, kann man die tollen heruntergeladenen Musikstücke nicht mehr gebrauchen: diese sind durch einen DRM-Mechanismus vor weiterer Verwendung geschützt. Dieses Verfahren bestätigt der Nutzer auch vertraglich.

An eben dieser Stelle hakte die Software „napster DirectCut“ ein: mit diesem Tool (Werbung: „clever – schnell – legal“) war man in der Lage, die die Musikdateien am analogen Teil der im PC befindlichen Soundkarte mitzuschneiden und so Sounddateien ohne DRM-Schutz zu generieren, gern auch MP3 daraus zu encoden und nach Belieben auf den eigenen IPod zu laden. Und dann beliebig lange anzuhören. Verständlicherweise war Napster nicht einmal ansatzweise begeistert und verlangte die Einstellung des Vertriebs der Software.
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02.09.05

DRM und Recht

- Urheberrecht -

Law-Blog Zur Veranstaltung zum Thema Digital Rights Management im Rahmen der “Netzblicke” (ein gemeinsames Projekt des FIWM und der IHK München) darf ich meine Präsentation als PDF nachreichen.

Erörtert werden darin rechtliche Rahmenbedingungen des DRM. Dabei geht der Vortrag nicht allein auf die “klassischen” Fragen der §§ 95a ff. UrhG ein, sondern ist thematisch weiter gespannt. Hier der Inhaltsüberblick:

  • “Rechtsrahmen” des DRM
  • Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht DRM?
  • Wie ist DRM im geltenden Recht geregelt?
  • Welchen rechtlichen Grenzen unterliegt DRM?
  • Welche Grenzen ergeben sich aus dem das DRM regelnden Recht selbst?
  • Welche aus anderen Rechtsmaterien, insbesondere dem Vertragsrecht, Mängelgewährleistungsrecht, Datenschutzrecht?

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