15.08.06

OLG München zur Buchpreisbindung: es gibt sie doch

- Medienrecht -

Law-BlogÜber einen interessanten Fall auf dem Gebiet der Buchpreisbindung hatte das OLG München zu entscheiden, das Urteil (vom 3.8.2006, AZ 6 U 1645/06, es gibt um die Berufung in einer Verfügungssache) wurde uns in der letzten Wochen zugestellt. Unseres Erachtens sollte die Entscheidung weitreichende Folgen haben, da über einen Sachverhalt entschieden wurde, der in ähnlicher Weise vielfältig – und in steigender Anzahl – am Markt zu finden ist.

Da Preisbindungsrecht eher eine Spezialmaterie darstellt vielleicht zwei, drei Sätze zur Einführung.

Nach deutschem Recht sind Verleger oder Importeure von Büchern verpflichtet, für den Verkauf dieser Werke einen Preis festzusetzen. Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig neue Bücher an Letztabnehmer (das sind wir, die Leser) verkauft, muss diesen festgesetzten Preis einhalten. Die Preisbindung besteht im Regelfall mindestens 18 Monate. In dieser Zeit kann der Preis also nicht hinauf- oder herabgesetzt werden. [Weiterlesen »]

15.08.06

OLG München zur Buchpreisbindung beim zweigleisigen Vertrieb

- Urteile -

Law-BlogDas nachfolgend widergegebene Urteil behandelt einen interessanten Fall zur Buchpreisbindung. Die unseres Erachtens auch für viele weitere Fälle maßgebliche Entscheidung wird hier auf dem Law-Blog näher besprochen.

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
Aktenzeichen: 6 U 1645/06; 33 0 21266/05 LG München I
Verkündet am 03.08.2006

IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL

In dem Rechtsstreit B, vertreten durch den Geschäftsführer …, …

- Antragstellerin und Berufungsklägerin -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Tacke Roas Krafft, Rindermarkt 3-4, 80331 München

gegen

R. GmbH & Co. KG, vertreten durch R. Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer …, …

- Antragsgegnerin und Berufungsbeklagte -

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt …

wegen Unterlassung [Weiterlesen »]

01.12.04

Preisabstand bei preisgebundenen Büchern

- Wettbewerbsrecht -

Mit Fragen der Buchpreisbindung, hier insbesondere der Frage, wie hoch der Preisabstand bei sehr ähnlich ausgestatteten, kurz aufeinander erscheinenden Ausgabe desselben Werkes sein darf, beschäftigt sich eine im Wege der Einstweiligen Verfügung ergangene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt / Main (AZ 2/3 O 533/04, Beschluss vom 12.10.2004).

Im Fall vertrieb die Antragsgegnerin einen preisgebundenen Bildband einmal regulär über den Buchhandel, das andere mal – mit praktisch identischem Erscheinungstermin – als Sonderausgabe für eine große Buchhandelskette mehr als 60% billiger. In der Ausstattung unterschieden sich die beiden Werke allein im Einband (Schutzumschlag in der teuren, laminierter Pappeinband in der anderen Ausgabe) und in der Vertauschung der Motive der Vorder- und Rückseite des Einbands.

Das Gericht lässt in seiner Entscheidung dahinstehen, ob hier ein Fall des zweigleisigen Vertriebs oder des Parallelvertriebs vorliegt, da in keinem Fall bei praktisch identischen Büchern ein Preisunterschied von 60% gerechtfertigt sein kann.
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15.07.04

Die Buchpreisbindung kann auch bei privaten (eBay)Verkäufen gelten

- Wettbewerbsrecht -

Wer privat neue Bücher verkauft, die er selbst nicht käuflich erworben hat, ist an die Bestimmungen des BuchpreisbindG gebunden, auch wenn er nicht gewerbsmäßig handelt (OLG Frankfurt, Az. 11 U 18/04)
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