Zum Ostersonntag: postmortale (?) Persönlichkeitsrechte Jesu Christi
- Fotorecht -
Ab und an frequentiere ich an Sonn- und Feiertagen zum Zwecke der Einvernahme eines herzhaften Frühstücks das unweit meiner Wohnung gelegene Café “Schmock“. Das ist ein israelisches Restaurant, das in München vor allem durch seine Werbung bekannt, wenn auch nicht ganz unumstritten ist: große Plakate, auf denen rot auf schwarz und in Frakturschrift die Aufforderung steht: “Deutsche, esst beim Juden!” Das Omelette ist jedenfalls hervorragend und ab und an gibt es unglaubliche Himbeer-Croissants.
Seit einer Umgestaltung ist der Innenraum mit “Jewish Superstars” aufgemacht, auf Metallplatten abgezogene Fotografien von Albert Einstelin, Liz Taylor und Jesus. Da fragt sich der Jurist - beim Joghurt - natürlich unwillkürlich: Jesus? Dürfen die denn das?
Wie jeder weiß dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten zur Schau gestellt werden, § 22 Satz 1 KUG. Ich gehe davon aus, dass Jesus nicht gefragt wurde.
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Tags: Persönlichkeitsrecht

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