01.12.05

Was meint “Online”?

- Wettbewerbsrecht -

Law-BlogHäufig kommt es bei Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht darauf an, wie eine bestimmte werbliche Aussage durch den angesprochenen Personenkreis verstanden wird, wie sie „ankommt“. Ist dieser Personenkreis ein ganz eng definierter und mit bestimmtem Vorwissen oder Vorverständnis gesegneter (etwa: alle Atomphysiker), dann werden hierzu Gutachten eingeholt.

Unberechenbar wird es immer dann, wenn Gerichte der Ansicht sind, selbst zu dem durch eine bestimmte Werbaussage angesprochenen Verkehrskreis zu gehören, weil etwa allgemein „der Verbraucher“ targetiert wird. Dann nämlich setzt das Gericht seine Ansicht an die Stelle eben jenes Verkehrskreises. Das Problem: Juristen (nicht nur Richter, die fällen nur die Entscheidungen) sind im Allgemeinen darauf trainiert, alle möglichen Bedeutungen einer Aussage zu erkennen und zu würdigen, darunter auch solche, auf die „der Verkehr“ vielleicht gar nicht kommen würde. Sie sind eben nicht der „Normalverbraucher“, tun im Streit aber so.

Konkret geht es um den Begriff „online“, und insbesondere darum, was der Verbraucher von einer „Online-Beratung“ erwartet. Hier hatten wir ja von einer Abmahnung eines Versicherungsberaters berichtet, der seine Beratung eben auch „online“ anbot. Dabei konnte der Nutzer auf der Beratungsseite seine Daten hinterlassen, erhielt das Ergebnis der Beratung aber erst zwei, drei Tage später per Email. Ein Wettbewerber sah bei dieser Gestaltung in der Bezeichnung „Online-Beratung“ eine Irreführung.

Das Landgericht Berlin gab nun auch in der Hauptsacheklage (AZ 16 O 279/05) der Klägerin statt (PDF) und führt aus:
[Weiterlesen »]

Schlagwörter: , ,

25.05.05

Geschmacksfragen bei der Abmahnung

- Wettbewerbsrecht -

Als Unternehmer muss man es als gegeben hinnehmen, dass der Wettbewerb sehr genau beobachtet, mit welchen Mitteln und Formulierungen im Detail man etwa Werbung treibt. Diese Kontrolle ist auch ein sinnvoller Selbstreinigungsprozess des Marktes. Leider werden recht häufig die Gerichte zur Entscheidung über Dinge bemüht, die letztlich wohl Geschmacks- oder Ansichtssache sind.

Nehmen wir etwa den (realen) Fall einer Internetseite, die u.a. wie folgt wirbt:

„Online-Beratung. Private Krankenversicherungen vergleichen und bares Geld sparen: www.urlderwebseiteumdieshiergeht.de“

Wählt sich der Nutzer auf die Seite ein, so kann er dort in einem Kontaktfeld seine Daten eingeben. Er erhält dann einen Hinweis, dass für ihn ein Angebot über die verschiedenen Versicherungen erstellt wird; allerdings nicht sofort, sondern in den nächsten Tagen und von „richtigen Menschen“. Das Angebot selbst erschöpft sich nicht in einem simplen Preisvergleich, sondern umfasst relativ umfassend weitere Aspekte; etwa Leistungsein- und -ausschlüsse, Tarifoptionen etc. Das Schreiben wird in aller Regel per Email versandt.
[Weiterlesen »]

Schlagwörter: ,


Von den LAW-BLOG Autoren
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler "AGB für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler" Mit Musterklauseln, rechtlichen Hintergrundinfos und praktischen Tipps. Als iBusiness-Leitfaden von Arne Trautmann.
M-Business "M-Business" Das Recht desselbigen. Mit Beispielen und Praxistipps. Autoren: Thomas Steinmassl, Joachim Borck, Arne Trautmann, Moritz Pohle.
Kategorien
Werbung
Rundum-Sorglos-Computer ohne lästige Administration gibt's von Xompu.
Von den LAW-BLOG Autoren
EDV-Recht A-Z Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: "EDV-Recht von A-Z" Herausgeber: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Autoren: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Dr. Christian Ostermaier, Arne Trautmann.
Unternehmer-Handbuch"Unternehmer- Handbuch" Herausgeber: Heussen / Korf / Schröder / Weber; div. Autoren, u.a. Dr. Christian Ostermaier.