Anspruch auf Aufnahme in den Index einer Suchmaschine?
- Wettbewerbsrecht -
Anlässlich eines konkreten Falls musste ich mir heute einige Gedanken zu der Frage machen, ob es einen Rechtsanspruch eines Unternehmens gibt, in den Index einer Suchmaschine – hier Google – aufgenommen zu werden. Noch ein wenig genauer: wieder aufgenommen zu werden, nachdem man vorher aus der Datenbank entfernt wurde. Gründe für eine solche Entfernung kann es ja viele geben: Urheberrechtsstreitigkeiten, Spamming, technische Probleme.
Zu dieser Frage gibt es nach meiner überschlägigen Durchsicht der Meinungen erstaunlich wenig Antworten. Genau genommen fand ich nach einer (zugegebenermaßen kurzen) Recherche zum Thema genau eine brauchbare Stellungnahme, einen kurzen Aufsatz des hochgeschätzten Kollegen Dr. Bahr. Da meine Überlegungen letztlich in eine ganz ähnliche Richtung gehen wie die des Kollegen füge ich zum Zwecke der Bildung einer herrschenden Blog-Meinung hier meine Erkenntnisse nebst einiger Details noch an.
Vertragliche Ansprüche
Typischerweise beginnt die Erörterung von Fragen wie der hier vorliegenden mit der Beleuchtung vertraglicher Ansprüche. Schließt ein Webseitenbetreiber mit einer Suchmaschine einen Vertrag über die Aufnahme seiner Seiten in den Suchmaschinenindex ab?
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Schlagwörter: Diskriminierung, Google, Kartellrecht, Marktbeherrschung, Suchmaschine

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