LG Frankfurt zu Kopierschutz und analoger Lücke
- Urteile -
Im Law-Blog ist das nachstehende Urteil des LG Frankfurt bereits kurz besprochen worden. Nachfolgend nun der Volltext, der im Übrigen auch per PDF auf der Webseite des Landgerichts verfügbar ist.
LANDGERICHT FRANKFURT AM MAIN
verkündet am 31.05.2006
Geschäftsnr.: 2-06 O 288/06
JAe G. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Teilanerkenntnis-und Schlussurteil
IM NAMEN DES VOLKES
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
hat das Landgericht Frankfurt am Main - 6. Zivilkammer –
durch Vorsitzenden Richter am Landgericht R.
Richter am Landgericht Dr. K. Richterin am Landgericht W-S
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.05.2006 für Recht erkannt:
Die Antragsgegner werden im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt,
1. es bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für die Antragsgegnerin zu 1.) zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs eine Software zur Herstellung von Vervielfältigungen beim N. Musikdienst der Antragstellerin zu 1.) abgerufener Musikdateien, die mit dem Digital Rights Management System von Microsoft Version 9 und/oder Version 10 (Janus) verschlüsselt sind, zu verbreiten und/oder zu bewerben, letzteres insbesondere mit den folgenden Werbeaussagen: [Weiterlesen »]
Tags: Kopierschutz

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