Lotto-Monopol: Abschied auf Raten
- Wettbewerbsrecht -
Wenn Sie Lotto spielen haben Sie sich vielleicht schon einmal gefragt, warum man bisher seinen Lottoschein nur in einer „offiziellen“ Annahmestelle abgeben konnte. Und nicht an der Tankstelle, im Supermarkt oder beim Blumenladen um die Ecke. Das lag im Wesentlichen daran, dass die Lottogesellschaften – zusammengefasst im Deutschen Lotto- und Totoblock – schlicht keine Tippscheine annahmen, die nicht von den offiziellen Annahmestellen vermittelt wurden.
Die Lottospieler im Bundeskartellamt waren es leid, immer so weit laufen zu müssen und geboten den Lottogesellschaften schlicht, das künftig zu ändern. Alles andere sei ein Verstoß gegen das Kartellrecht. Damit steht es Privaten frei, eigene Lotto-Annahmestellen aufbauen. Ein paar andere spannende Sachen wurden gleich mitentschieden.
Wenig verwunderlich sieht man dies seitens des Lotto- und Totoblocks wenig entspannt. Die FTD etwa kann über Stellungnahmen aus den Lotto-Gesellschaften berichten, die in der Entscheidung des Kartellamts einen Verstoß gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Monopol auf Sportwetten sehen:
Die Richter hätten “ausdrücklich betont, dass ein staatlicher Anbieter vor allem das Ziel der Spielsuchtprävention verfolgen muss”, erklärte der Geschäftsführer der federführenden Gesellschaft Lotto Brandenburg, Horst Mentrup.
Das ist natürlich ein klarer Fall von – zumindest – (a) selektiver Wahrnehmung und (b) Selbstverleugnung. [Weiterlesen »]
Schlagwörter: Glücksspiel, Kartellrecht

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