28.08.06

Lotto-Monopol: Abschied auf Raten

- Wettbewerbsrecht -

Law-BlogWenn Sie Lotto spielen haben Sie sich vielleicht schon einmal gefragt, warum man bisher seinen Lottoschein nur in einer „offiziellen“ Annahmestelle abgeben konnte. Und nicht an der Tankstelle, im Supermarkt oder beim Blumenladen um die Ecke. Das lag im Wesentlichen daran, dass die Lottogesellschaften – zusammengefasst im Deutschen Lotto- und Totoblock – schlicht keine Tippscheine annahmen, die nicht von den offiziellen Annahmestellen vermittelt wurden.

Die Lottospieler im Bundeskartellamt waren es leid, immer so weit laufen zu müssen und geboten den Lottogesellschaften schlicht, das künftig zu ändern. Alles andere sei ein Verstoß gegen das Kartellrecht. Damit steht es Privaten frei, eigene Lotto-Annahmestellen aufbauen. Ein paar andere spannende Sachen wurden gleich mitentschieden.

Wenig verwunderlich sieht man dies seitens des Lotto- und Totoblocks wenig entspannt. Die FTD etwa kann über Stellungnahmen aus den Lotto-Gesellschaften berichten, die in der Entscheidung des Kartellamts einen Verstoß gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Monopol auf Sportwetten sehen:

Die Richter hätten “ausdrücklich betont, dass ein staatlicher Anbieter vor allem das Ziel der Spielsuchtprävention verfolgen muss”, erklärte der Geschäftsführer der federführenden Gesellschaft Lotto Brandenburg, Horst Mentrup.

Das ist natürlich ein klarer Fall von – zumindest – (a) selektiver Wahrnehmung und (b) Selbstverleugnung. [Weiterlesen »]

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30.01.06

Anspruch auf Aufnahme in den Index einer Suchmaschine?

- Wettbewerbsrecht -

Law-BlogAnlässlich eines konkreten Falls musste ich mir heute einige Gedanken zu der Frage machen, ob es einen Rechtsanspruch eines Unternehmens gibt, in den Index einer Suchmaschine – hier Google – aufgenommen zu werden. Noch ein wenig genauer: wieder aufgenommen zu werden, nachdem man vorher aus der Datenbank entfernt wurde. Gründe für eine solche Entfernung kann es ja viele geben: Urheberrechtsstreitigkeiten, Spamming, technische Probleme.

Zu dieser Frage gibt es nach meiner überschlägigen Durchsicht der Meinungen erstaunlich wenig Antworten. Genau genommen fand ich nach einer (zugegebenermaßen kurzen) Recherche zum Thema genau eine brauchbare Stellungnahme, einen kurzen Aufsatz des hochgeschätzten Kollegen Dr. Bahr. Da meine Überlegungen letztlich in eine ganz ähnliche Richtung gehen wie die des Kollegen füge ich zum Zwecke der Bildung einer herrschenden Blog-Meinung hier meine Erkenntnisse nebst einiger Details noch an.

Vertragliche Ansprüche

Typischerweise beginnt die Erörterung von Fragen wie der hier vorliegenden mit der Beleuchtung vertraglicher Ansprüche. Schließt ein Webseitenbetreiber mit einer Suchmaschine einen Vertrag über die Aufnahme seiner Seiten in den Suchmaschinenindex ab?
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15.12.04

Änderungen im Kartellrecht – Handlungsbedarf bei Betriebsvereinbarungen

- Wettbewerbsrecht -

Die EU hat mit der Kartellrechtsverordnung – VO 01/2003 – das Kartellrecht – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – neu geregelt. Das Bundeskabinett hat deshalb am 26.05.2004 einen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – beschlossen, um das deutsche Recht den europäischen Vorgaben in der VO 01/2003 anzupassen Die Umsetzung hätte dabei bis zum 01.05.2004 erfolgen sollen, was jedoch nicht geschehen ist. Es wird mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2005 gerechnet, was jedoch angesichts der vom Bundesrat eingebrachten Veränderungswünsche zweifelhaft ist. Da eine europäische Verordnung mit ihrem Inkrafttreten unmittelbare Rechtswirksamkeit entfaltet, muss davon ausgegangen werden, dass die VO 01/2003 bereits seit dem 01.05.2004 anwendbar ist. Die Verordnung bringt erhebliche Änderungen, die im folgenden kurz skizziert werden sollen, wobei das Interesse in erster Linie dem Vertriebsbereich gilt.

I.

Im Bereich der vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen – Absprachen zwischen Unternehmen, die auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen tätig sind, wie z. B. Produzent und Händler – hat sich eine einschneidende Änderung ergeben. Bisher bestand die Möglichkeiten einen Antrag auf Freistellung bei der EG-Kommission einzureichen oder mittels der Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) zu prüfen, welche Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt sein müssen, falls man in Vertriebsverträgen wettbewerbsbeschränkende Klauseln – Preis-, Gebiets-, Bezugsvereinbarungen, getroffen hat. Dieses Freistellungsverfahren ist nunmehr abgeschafft.
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