22.11.06

Killerspiele, schwarze Mäntel, Sonnenbrillen, Verbot

- Medienrecht -

Law-BlogNach der Tragödie von Emsdetten ist, wie auch schon nach dem Vorfall in Erfurt, ein alter Bekannter zurück: die Diskussion um das Verbot von so genannten „Killerspielen“. Gemeint sind damit natürlich Ego-Shooter, bei denen der Spieler aus der Perspektive des Protagonisten des Spiels mit Waffen gegen Gegner kämpft.

In der Tat ist auffällig, dass die Amokläufer gerade in Schulen – in Deutschland, aber auch den USA – offenbar allesamt ihre Freizeit großenteils mit solchen Spielen verbrachten. Ganz allgemein werde, so viele Politiker, durch die Spiele ein menschenverachtendes Weltbild vermittelt und der Werteverfalle gefördert. Tatsache ist aber auch, dass eine überwältigende Vielzahl von Menschen diese Spiele in ihrer Freizeit konsumieren, ohne dadurch zwangsläufig zum Amokläufer zu werden. Zu einigen der betreffenden Spiele, etwa zu „Counter Strike“, werden ja sogar organisierte Turniere ausgetragen, große Parties, soziale Happenings, bei denen Menschen andere Menschen treffen. Und dann virtuell töten, später aber zusammen das eine oder andere Bier zischen. Also doch nur ein harmloser Freizeitsport? [Weiterlesen »]

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04.03.04

Der Jugendschutzbeauftragte

- Onlinerecht -

Unter Anbietern von Content im Internet erstaunlich wenig verbreitet ist das Wissen um die Notwendigkeit der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragen für bestimmte Webseiten. Dabei stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn die notwendige Ernennung eines solchen beratenden Organs unterlassen wird; ggf. drohen empfindliche Ordnungsgelder.

Zunächst ist natürlich wichtig zu wissen, wer laut Gesetz zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet ist. Das ist jeder Unternehmer, der im Internet ein Angebot kommerziell betreibt, welches möglicherweise jugendgefährdende Inhalte beinhaltet. Der Gesetzgeber geht bei erotischen oder pornographischen Inhalten grundsätzlich von einer Jugendgefährdung aus. Damit brauchen alle Seitenanbieter, die einen solchen Inhalt auf ihrer Seite haben, einen Jugendschutzbeauftragten.
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