Killerspiele, schwarze Mäntel, Sonnenbrillen, Verbot
- Medienrecht -
Nach der Tragödie von Emsdetten ist, wie auch schon nach dem Vorfall in Erfurt, ein alter Bekannter zurück: die Diskussion um das Verbot von so genannten „Killerspielen“. Gemeint sind damit natürlich Ego-Shooter, bei denen der Spieler aus der Perspektive des Protagonisten des Spiels mit Waffen gegen Gegner kämpft.
In der Tat ist auffällig, dass die Amokläufer gerade in Schulen – in Deutschland, aber auch den USA – offenbar allesamt ihre Freizeit großenteils mit solchen Spielen verbrachten. Ganz allgemein werde, so viele Politiker, durch die Spiele ein menschenverachtendes Weltbild vermittelt und der Werteverfalle gefördert. Tatsache ist aber auch, dass eine überwältigende Vielzahl von Menschen diese Spiele in ihrer Freizeit konsumieren, ohne dadurch zwangsläufig zum Amokläufer zu werden. Zu einigen der betreffenden Spiele, etwa zu „Counter Strike“, werden ja sogar organisierte Turniere ausgetragen, große Parties, soziale Happenings, bei denen Menschen andere Menschen treffen. Und dann virtuell töten, später aber zusammen das eine oder andere Bier zischen. Also doch nur ein harmloser Freizeitsport? [Weiterlesen »]
Schlagwörter: Jugendschutz

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