20.07.04

“.ag” als Internetdomain für Nicht-Aktiengesellschaften?

- Onlinerecht -

Eine interessante Facette des Domainrechts – wenn auch keine wirklich neue oder überraschende – beleuchtet ein Urteil (via aufrecht.de) des Hanseatischen Oberlandesgerichts, das ja für interessante (in jedem Sinne) Entscheidungen bekannt ist (hier: Urteil vom 16 Juni 2004, AZ 5 U 162/03). Die im Verfahren Beklagte, ein Unternehmen, das Lotto-Tippgemeinschaften unter der Bezeichnung “Tipp-Abgabengemeinschaft” organisiert, hatte sich im Internet unter der Domain “tipp.ag” präsentiert. Die Klägerin, eine staatliche Internet-Lotto-Annahmestelle, wollte erreichen, dass die Beklagte “tipp.ag” nicht mehr als geschäftliche Bezeichnung – und damit eben auch nicht als Domain – verwenden darf. Mit diesem Antrag hatte sie Erfolg.

Die Domainendung “.ag” ist die Country-Code-TLD von Antigua. Nach deutschem Verständnis ist “AG” aber eben auch die Abkürzung für “Aktiengesellschaft”. Das Hanseatische OLG sah nun in der Verwendung der TLD “.ag” eine Täuschung der Kunden und Interessenten der Beklagten über deren Unternehmensform – denn diese war gerade keine Aktiengesellschaft. So eine Täuschung ist nach § 3 UWG (alter Fassung) unzulässig.
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