Heise-Forenurteil reloaded
- Medienrecht -
Für viel Aufregung hat ja vor einigen Monaten das Heise-Forenurteil des LG Hamburg gesorgt. Auch das Law-Blog hat sich an Exegese und Kritik der Entscheidung versucht. In der Sache ging es um die Frage, inwieweit ein Forenbetreiber für Beiträge Dritter haftet. Im Heise-Forum hatte ein Forennutzer einen Blockadeaufruf gegen die Server eines schillernden Internet-Dienstleisters geposted. Das LG Hamburg hatte in erster Instanz in Gestalt einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass Heise als Störer für diesen – rechtswidrigen – Beitrag hafte.
Der Heise-Verlag ging in Berufung und verlor abermals. Aber mit besserem Torverhältnis.
Die Entscheidung
In der Begründung der Entscheidung räumt das OLG – wenn es auch im Ergebnis im konkreten Fall mit dem LG übereinstimmt – der Meinungsfreiheit einen höheren Stellenwert ein. Das OLG beginnt auf gesichertem Terrain mit der Feststellung: [Weiterlesen »]
Schlagwörter: Foren, Heise, Pressefreiheit

Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 



