Haftung von Unternehmensleitern für Sozialversicherungsbeiträge bei Insolvenzreife
- Gesellschaftsrecht -
Mit Urteil vom 14.05.2007 hat der für das Gesellschaftsrecht zuständige zweite Senat des Bundesgerichtshofs eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung vollzogen. In Abkehr von früheren Entscheidungen wurde festgestellt, dass ein Unternehmensleiter, der bei Insolvenzreife der Gesellschaft gemäß gesetzlicher Bestimmungen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung oder Lohnsteuer abführt, sich hierdurch nicht der Gesellschaft gegenüber haftbar macht. Das Urteil erging zum Fall des Vorstands einer Aktiengesellschaft, für den Geschäftsführer einer GmbH wird aber nichts anderes gelten, weshalb hier allgemein vom „Unternehmensleiter“ die Rede ist.
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Schlagwörter: Arbeitnehmeranteile, Geschäftsführer, Haftung, Insolvenz, Sozialversicherung

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