Bwin darf weiterwetten. Und werben?
- Übergreifendes -
In ausgesprochen unruhigem Fahrwasser bewegten sich in den letzten Monaten die privaten Anbieter von Sportwetten in Deutschland, hier insbesondere Bwin, vormals Bet and Win. Der Unternehmung, die auf der Basis einer durch den Einigungsvertrag weiter geltenden Genehmigung aus den letzten DDR-Tagen operierte, war durch den Freistaat Sachsen im Sommer verboten worden, Sportwetten zu vermitteln und zu veranstalten. Pikanterweise sind die Länder selbst Nutznießer der Einkünfte konkurrierender staatlicher Angebote.
Nahm man die Farce ernst und sah als Bwin als verbotenes Glücksspiel an, dann durfte man für die Unternehmung auch keine Werbung betreiben. Folgerichtig wurde z.B. Fußballvereinen die Schaltung von Bannerwerbung privater Wettanbieter auf der Homepage verboten, Trikotwerbung, und ab und hielten besonders dienstbeflissene Ordnungshüter auch schon einmal Jogger mit Bwin-Trikots an.
Nun scheint sich der Wind ein wenig zu drehen. [Weiterlesen »]
Schlagwörter: Glücksspiel

Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 



