Forenhaftung Revolutions – LG Hamburg zu Störern und eigenen Inhalten
- Onlinerecht -
Ein durchaus bemerkenswertes Urteil zur Frage der Haftung für Foren hat uns das einschlägig bekannte Landgericht Hamburg beschert, wie der Kollege Dr. Bahr berichtet. So, wie die Entscheidung wohl gelesen werden muss, dürfte sie – so die denn Bestand hat – dem Thema Forenhaftung ganz neuen Auftrieb geben.
In der Sache geht es um eine Klage eines Forenbetreibers, der vom Gericht Feststellung begehrt, dass er nicht verpflichtet ist, die Verbreitung bestimmter Äußerungen über einen kommerziellen Unfallrettungs-Service zu unterlassen. Dabei geht es um Äußerungen in Form von Foren-Postings Dritter, eben der Nutzer des Forums, nicht um Aussagen, die von ihm selbst stammen.
Das Gericht ordnet einiger dieser Äußerungen als zulässige Meinungsäußerungen ein und beanstandet diese nicht. Eine Tatsachenbehauptung (das Unternehmen sei bereits verklagt worden) stellte sich aber im Prozess als unwahr oder jedenfalls nicht erweislich wahr heraus. Daraus folgert das Gericht:
Unbegründet ist die Klage dagegen, soweit die Beklagte einen Anspruch darauf geltend gemacht hat, dass der Kläger es unterlassen möge zu verbreiten “… im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) …”.
Dies wird auf zwei ganz bemerkenswerte Argumente gestützt. [Weiterlesen »]
Schlagwörter: Foren, Sorgfaltspflicht

Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 



