29.11.05

Abmahnfalle Ebay – Verkauf von Nicht-EU-CDs

- Urheberrecht -

Law-BlogEbay ist eine tolle Sache für viele Gelegenheiten: das Ausmisten des Dachbodens, den Verkauf ungewollter Geschenke oder einfach dafür, sich einen Euro dazuzuverdienen. Wenn man nicht aufpasst, kann man sich durchaus auch Ärger oder Abmahnungen einfangen, aber die klassischen Fallgestaltungen sind ja inzwischen in der Community bekannt und Fehler werden meist vermieden. Für den Laien schwer vorauszuahnen dürfte aber nach wie vor die Problematik in folgender Situation sein:

Man hat im Urlaub in Taiwan (das ist nur ein Beispiel, jedenfalls außerhalb der EU oder des EWR) Musik-CDs gekauft. Keine Raubkopien, sondern ganz legale Vervielfältigungsstücke im Laden. Vielleicht gefallen die CDs dann nicht, oder man hatte sie doch schon: wie auch immer, man möchte sie gern weiter verkaufen. Die CDs werden also auf der deutschen Ebay-Seite eingestellt.

Statt Geboten kommt aber Post vom Anwalt. Der macht im Auftrag der Musikindustrie geltend, man dürfe die CDs so nicht in Deutschland verkaufen. Und er hat Recht damit. Warum?
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09.09.05

Fotorecht-Spezial Teil 3; Inhaber und Inhalt der Rechte

- Fotorecht -

Zum Fotorecht Spezial Teil 2: “Bearbeiterrechte, Urheberrechtsvermerke”.

2.1.4 Wer ist Urheber?

Law-BlogMeist trivial, ab und an aber doch recht verzwickt ist die Frage, wer eigentlich Urheber eines Bildes ist. § 7 UrhG sagt dazu nur, das sei der Schöpfer des Werkes. Aber wer ist das genau?

Im Fall des allein arbeitenden Fotografen ist dies immer er. Schwierig kann die Frage aber zu beantworten sein, wenn mehrere an der Gestaltung eines Bildes zusammenwirken, etwa bei der Arbeit mit Assistenten.

Urheber ist dabei in aller Regel derjenige, der den Aufbau des Bildes und die einzusetzenden Gestaltungsmittel bestimmt. Nicht notwendigerweise ist das der, der auf den Auslöser drückt.

Haben zwei gemeinsam das Werk geschaffen, sind sie Miturheber, § 8 I UrhG.

Bsp: A, B und C teilen sich die Arbeit so ein, dass A das Fotomodell schminkt, B „drapiert“ das Modell in ungewöhnliche Posen, C fotografiert, verwendet dabei sehr spannende Perspektiven mit spannenden Bildschnitten.
Hier dürften B und C Miturheber sein, A dagegen hat mit der eigentlichen Bildgestaltung nicht zu tun, wie wertvoll sein Beitrag auch sein mag: im Sinne des Urheberrechts ist er unbeachtlich.

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21.01.05

Entsperrung von Handys und Erschöpfungsgrundsatz

- Markenrecht -

Die Rechtsprechung zum Thema Entfernung von SIM-Locks ist um ein Urteil des BGH bereichert worden.

Zum Hintergrund: jedes sog. Prepaid-Handy, also ein vergünstigtes Mobiltelefon mit aufladbarer SIM-Karte, ist durch das SIM-Lock auf die Nutzung in einem bestimmten Netz beschränkt. Es gibt Anbieter, die diese Sperre aufheben und es gibt Handyverkäufer, sie vor Ablauf der Sperrfrist entsperrte Geräte frei verkaufen. Dagegen wehren sich die Handyhersteller und die Netzbetreiber mit allen rechtlichen Mitteln, so auch unter Berufung auf das Markenrecht.
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