03.05.06

Online Erpressung und Google-Geiselnahme

- Onlinerecht -

Law-BlogDas Internet ist eine tolle Sache. Wer eine Information sucht, mit seinem Blog eine Öffentlichkeit oder am Sonntag ein Buch, der wird dies – neben vielen anderen Dingen – hier finden. Aber das Netz ist ein Born der Freude, ein Hort der Lebenslust auch für Menschen und Unternehmen, die eher weniger willkommenen Aktivitäten nachgehen. Das beginnt bei unseriösen Vertragsangeboten und hört bei weit ernsteren Delikten noch lange nicht auf.

Eine interessante Masche ist die Geiselnahme von Google zur Erpressung von um ihren guten Ruf besorgten Menschen und Unternehmen. Denn sehr häufig ist es heute doch so, dass man den Namen einer neuen Bekanntschaft, eines möglichen Arbeitnehmers oder auch des Chefs schnell mal googled. Da ist es dann doch verdrießlich, wenn eine solche Recherche Ergebnisse bringt, die ein schlechtes Licht auf die betreffende Person oder das betreffende Unternehmen werfen.

Aus diesem Umstand lässt sich Geld machen. Das kann etwa so aussehen wie in der Email, die dem Law-Blog heute ins Haus flatterte:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!

In unserem Forum wird angezeigt, dass Sie einen unserer User hintergangen haben sollen. Bitte nutzen Sie die Suchfunktion in unserem Forum (Webadresse) und nehmen Sie Stellung. Ansonsten rechnen Sie damit, dass man Sie in Zukunft bei Google unter Ihrer Firmierung law-blog.de ganz oben findet, wenn man nach Gangster, Anwalt und law-blog.de sucht.

Bitte nehmen Sie dies als ernste Warnung. Bei (Name) herrscht Recht und Ordnung. Helfen Sie mit! Das gilt auch als Anwalt!

[Weiterlesen »]

Schlagwörter: , ,

28.11.05

Denial of Service (DoS) und deutsches Strafrecht

- Onlinerecht -

Law-BlogVielleicht haben Sie in den letzten Tagen auch die Meldung gelesen, dass ein britisches Strafgericht im Fall einer Denial-of-Service-Attacke (DoS) den Verursacher derselben freigesprochen hat. Der Computer-Misuse-Act von 1990 erfasse diesen Fall schlicht nicht, es fehle daher an einem Gesetz, das die Strafbarkeit des Angriffs begründe.

Da ist es vielleicht ganz spannend, sich ein paar Gedanken zu der Frage zu machen, wie das nach deutschem Strafrecht aussähe. Wahrscheinlich bewegt man sich auf halbwegs gesichertem Terrain, wenn man davon ausgeht, dass das Veranstalten von Denial-of-Service-Attacken und Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDoS) bestraft werden sollte. Aber kann es das auch, gibt es eine passende Vorschrift im deutschen Strafgesetzbuch? Unternehmen wir doch eine kleine juristische Rundreise.

Sachbeschädigung

Der Beginn der Betrachtung mag vielleicht ein überraschender sein. Bei näherem Hinsehen ist die Sachbeschädigung aber durchaus ein logischer Startpunkt der Betrachtung.

§ 303 – Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Kann man in einem DoS-Angriff die Beschädigung einer Sache sehen? Man kann, ein Gericht wird dieser Ansicht aber wohl nicht folgen.
[Weiterlesen »]

Schlagwörter: , ,

26.06.04

Online-Erpressung von Wettbüros

- Onlinerecht -

Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung der Wirtschaftswelt vereinfacht Prozesse, erhöht die Effizienz von Transaktionen und mehrt ganz allgemein den Volkswohlstand. Das trifft auf die legale Wirtschaft ganz genau so zu, wie auf kriminelle Geschäfte.

Von einer neuen Variante des internetgestützten Verbrechens berichtet heise: Kurz vor Beginn der für Buchmacher natürlich besonders wichtigen Fußball-EM sind mehrere Online-Wettbüros erpresst worden, 15.000 Dollar zu zahlen, falls sie nicht einer gezielten DDoS- Attacke zum Opfer fallen wollen. Eine solche Attacke kommt, wenn sie erfolgreich ist, einer Abschaltung des Internets für den Betroffenen gleich; im Fall eines Online-Geschäfts damit praktisch der zwangsweisen Schließung des „Geschäftslokals“. Dass dies keine leere Drohung war, erwies sich, als die Erpresser tatsächlich den Server eines Büros für 16 Stunden lahm legten.

Wie bereits im Fall der Verbreitung von rechtsradikalen Emails durch den Computerwurm Sober.H zeigt sich einmal mehr, dass Kriminelle verstärkt neue „Geschäftsfelder“ mittels neuer Technologien erschließen.

Schlagwörter: ,


Von den LAW-BLOG Autoren
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler "AGB für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler" Mit Musterklauseln, rechtlichen Hintergrundinfos und praktischen Tipps. Als iBusiness-Leitfaden von Arne Trautmann.
M-Business "M-Business" Das Recht desselbigen. Mit Beispielen und Praxistipps. Autoren: Thomas Steinmassl, Joachim Borck, Arne Trautmann, Moritz Pohle.
Kategorien
Werbung
Rundum-Sorglos-Computer ohne lästige Administration gibt's von Xompu.
Von den LAW-BLOG Autoren
EDV-Recht A-Z Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: "EDV-Recht von A-Z" Herausgeber: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Autoren: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Dr. Christian Ostermaier, Arne Trautmann.
Unternehmer-Handbuch"Unternehmer- Handbuch" Herausgeber: Heussen / Korf / Schröder / Weber; div. Autoren, u.a. Dr. Christian Ostermaier.