Nazi-Slang in Berliner Verwaltungsformularen? Zum Begriff „Rasse“ im Datenschutz
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Das Berliner Verwaltungformular Nr. I C 228 – „Erklärung zum Einbürgerungsantrag“ sorgt nach jahrelanger unbeanstandeter Verwendung in der deutschen und internationalen Presse für einige Furore. Das liegt weniger am Inhalt als an der Formulierung des Papiers. Denn neben vielen weiteren Angaben und Einwilligungen erklärt der Antragsteller dort auch seine „Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogenen Daten besonderer Kategorien, hier zur rassischen und ethnischen Herkunft.“ Das kann man, wenn man die Berliner Regierung ärgern will, als Nazi-Vokabular verstehen; im dritten Reich herrschte ja unbestritten eine sehr ernste Form von Rassenwahn.
Der Spiegel jedenfalls hält die Formulierung für „anrüchig“, vielleicht ja sogar zu Recht. Der (grüne) Abgeordnete Özcan Mutlu bemerkt zum Thema:
„Ich will dem Senat keinen Rassismus vorwerfen, aber ich finde es unglaublich, dass offenbar niemand diese Formulierungen in einem amtlichen Formular bemerkt hat“.
Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Formulierung im Formular ganz absichtlich steht, und nach der geltenden Gesetzeslage völlig zu recht. Denn der Passus nimmt schlicht das Bundesdatenschutzgesetz ernst. Dort wird definiert, was personenbezogene Daten ganz allgemein sind, aber auch, was sog. „besondere Arten personenbezogener Daten sind“. Nämlich Daten, die ganz besonders sensibel sind: [Weiterlesen »]
Schlagwörter: Diskriminierung

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