23.08.04

Sinn und Unsinn von Disclaimern auf Webseiten

- Onlinerecht -

Viele Webseiten enthalten einen Disclaimer, oft – unter Verweis auf ein missverstandenes Urteil des LG Hamburg – als „Distanzierung“ bezüglich verlinkter Inhalte ausgestaltet. Nicht recht klar ist vielen Seitenbetreibern aber die genaue Funktion des Disclaimers. Einerseits sehen viele Betreiber eines Webprojekts hierin eine Art Wunderwaffe, andererseits hört man ab und an auch, ein solcher Disclaimer nutze überhaupt nichts; oft vertreten wird sogar die Ansicht, man „müsse das irgendwie“ haben. Wie so häufig liegt die Wahrheit in der Mitte.

Das Setzen eines Links auf eine bestimmte (fremde) Internetseite, die vielleicht problematische oder gar strafbare Inhalte enthält, kann ja vielfältigen Erklärungswert haben. Der Linksetzer kann einfach „nur“ auf die fremde Seite verweisen, er kann darauf linken, um sich gerade kritisch mit der Seite auseinanderzusetzen, er kann aber mit dem Link auch zum Ausdruck bringen, die fremden Inhalte „gut“ zu finden. Im letzteren Fall spricht man unter rechtlichen Gesichtspunkten davon, dass sich der Verlinkende den Inhalt der fremden Seite „zu eigen“ macht. Dann ist er in vielen Fällen für den Link wie für eigene Inhalte haftbar; gerade so, als hätte er die fremde Seite selbst erstellt. Misslich, wenn es dann um Straftaten, etwa Beleidigung, Üble Nachrede, Aufforderung zu Straftaten oder gar Volksverhetzung geht.
[Weiterlesen »]

Schlagwörter: ,

17.04.04

Disclaimer für Hyperlinks

- Onlinerecht -

Immer wieder wird in der Internetgemeinde diskutiert, ob man einen sogenannten Disclaimer auf seiner Seite anbringen soll und was dieser gegebenenfalls nutzen kann. Zumeist geht es bei der Diskussion um einen Haftungsausschluss für Links auf fremde Webseiten. Solche fremden Webseite können zivil- und strafrechtliche Verstöße beinhalten, etwa Beleidigungen, Verleumdungen, Verletzungen des Marken- und Urheberrechts etc. Verständlich, dass derjenige, der einen Link auf eine solche Seite setzt, hierfür nicht gerade stehen möchte.

Solche Verweise sind im allgemeinen unproblematisch, denn für fremde Angebote haftet man zunächst ohnehin nicht. Das ändert sich dann, wenn man sich diese Angebote „zu eigen“ macht. Das ist dann der Fall, wenn der Verlinkende aus der Sicht eines objektiven Dritten den in Bezug genommen Inhalt besonders empfiehlt oder ihm zustimmt. Brisanz gewinnt die Frage vor dem Hintergrund der teilweise entglittenen Rechtsprechung zu diesem Thema.
[Weiterlesen »]

Schlagwörter: ,


Von den LAW-BLOG Autoren
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler "AGB für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler" Mit Musterklauseln, rechtlichen Hintergrundinfos und praktischen Tipps. Als iBusiness-Leitfaden von Arne Trautmann.
M-Business "M-Business" Das Recht desselbigen. Mit Beispielen und Praxistipps. Autoren: Thomas Steinmassl, Joachim Borck, Arne Trautmann, Moritz Pohle.
Kategorien
Werbung
Rundum-Sorglos-Computer ohne lästige Administration gibt's von Xompu.
Von den LAW-BLOG Autoren
EDV-Recht A-Z Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: "EDV-Recht von A-Z" Herausgeber: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Autoren: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Dr. Christian Ostermaier, Arne Trautmann.
Unternehmer-Handbuch"Unternehmer- Handbuch" Herausgeber: Heussen / Korf / Schröder / Weber; div. Autoren, u.a. Dr. Christian Ostermaier.