Sinn und Unsinn von Disclaimern auf Webseiten
- Onlinerecht -
Viele Webseiten enthalten einen Disclaimer, oft – unter Verweis auf ein missverstandenes Urteil des LG Hamburg – als „Distanzierung“ bezüglich verlinkter Inhalte ausgestaltet. Nicht recht klar ist vielen Seitenbetreibern aber die genaue Funktion des Disclaimers. Einerseits sehen viele Betreiber eines Webprojekts hierin eine Art Wunderwaffe, andererseits hört man ab und an auch, ein solcher Disclaimer nutze überhaupt nichts; oft vertreten wird sogar die Ansicht, man „müsse das irgendwie“ haben. Wie so häufig liegt die Wahrheit in der Mitte.
Das Setzen eines Links auf eine bestimmte (fremde) Internetseite, die vielleicht problematische oder gar strafbare Inhalte enthält, kann ja vielfältigen Erklärungswert haben. Der Linksetzer kann einfach „nur“ auf die fremde Seite verweisen, er kann darauf linken, um sich gerade kritisch mit der Seite auseinanderzusetzen, er kann aber mit dem Link auch zum Ausdruck bringen, die fremden Inhalte „gut“ zu finden. Im letzteren Fall spricht man unter rechtlichen Gesichtspunkten davon, dass sich der Verlinkende den Inhalt der fremden Seite „zu eigen“ macht. Dann ist er in vielen Fällen für den Link wie für eigene Inhalte haftbar; gerade so, als hätte er die fremde Seite selbst erstellt. Misslich, wenn es dann um Straftaten, etwa Beleidigung, Üble Nachrede, Aufforderung zu Straftaten oder gar Volksverhetzung geht.
[Weiterlesen »]
Schlagwörter: Disclaimer, Webseiten

Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 



