Data Mining auf Ebay: Abmahnung gegen Analysten
- Urheberrecht -
Das iBusiness berichtet über einen spannenden Fall, in dem Ebay eine Abmahnung gegen die „Ebay-Analysten“ Bettercom und Bewertungspruefer.de ausgesprochen hat. Die Analyse ist dabei vor allem die statistische Auswertung von Bewertungsprofilen auf Ebay, eine Art von Data Mining. Die Analysten durchforsten Ebay, werten die dort gefundenen Daten aus und verarbeiten sie zu handlichen Reports.
Das will Ebay unterbinden und stützt sich hierbei offensichtlich auf die §§ 87a ff. UrhG, die Vorschriften zum Schutz von Datenbanken. Das ist im Ergebnis u.E. richtig – Ebay wird einen Rechtsstreit wohl gewinnen – wirft im Detail aber spannende und gar nicht triviale Fragen auf.
Zunächst stellen die auf Ebay abzurufenden Daten ganz zweifellos eine Datenbank dar, denn sie sind „eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf sonstige Weise zugänglich sind“. Die Anforderungen dazu sind hier schon einmal detailliert auf dem Law-Blog besprochen worden.
Die Rechte aus §§ 87a ff. stehen aber allein dem Datenbankhersteller zu. Das ist nach § 87a II UrhG derjenige, der die Investitionen in die Datenbank vorgenommen hat. Allerdings stammen die Daten, die bei Ebay eingestellt werden, insbesondere auch die Bewertungen, nicht von Ebay selbst, sondern von dessen Nutzern. Sind als die Nutzer „Hersteller“ im Sinne des Urheberrechts? [Weiterlesen »]

Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 



