Blogs und Blogger werden mehr und mehr zu einer art von Medienmacht. Manche Blogger haben einiges an Reichweite, sind in der Blogosphäre und darüber hinaus etabliert, werden gehört. Blogs können, wenn ihre Themen von etablierten Medien aufgegriffen werden, Menschen und Karrieren zerstören, über einen Fall in den USA berichtet Blogs. Meinungsmacht hat aber vor allem die Masse der Blogs, die sich gegenseitig verlinken und so als Verstärker von Themen und Trends agieren. Es stellt sich daher die Frage, was Blogs eigentlich sagen und meinen dürfen und welchen Regeln sie unterliegen.
Anhand eines konkreten (und m.E. für den Blogger klar unproblematischen!) Falls, nämlich des Jamba-Artikels des Spreeblick-Blogs, dürfte das Thema erstmals einer breiteren deutschen Öffentlichkeit bewusst geworden sein. Das PR-Blog in Gestalt von Klaus Eck hat den Anlass genutzt und uns zu diesem Thema interviewt.
Klaus Eck: Können Blogger einfach gefahrlos jedes Unternehmen kritisieren?
Arne Trautmann: Zunächst ist hier zu unterscheiden, wie diese Kritik aussieht. Sind es Werturteile („gefällt mir nicht“) oder Tatsachenbehauptungen („die betrügen Künden“). Bei Werturteilen gibt es ja kein „richtig“ oder „falsch“, sondern nur ein „sehe ich auch so“ oder eben nicht. Werturteile dürfen daher – auch scharf formuliert – abgegeben werden, solange die Grenze zur Beleidigung nicht überschritten wird. Sinn des Werturteils muss aber die Auseinandersetzung in der Sache bleiben, es darf nicht in ein platte Herabsetzung und Diffamierung abgleiten.
Anders bei Tatsachenbehauptungen. Hier stellt sich als erstes die Frage, ob die Aussage als solches wahr oder falsch ist. Über wahre Tatsachen dürfen Blogger eigentlich immer Behauptungen aufstellen. Hier kann den Bloggern kaum etwas passieren, vorausgesetzt sie schreiben über Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
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