Schrempp-Rücktritt und ad hoc
- Gesellschaftsrecht -
Am 15. März 2006 hat sich das Stuttgarter Landgericht mit den Aktionärsklagen einiger Anleger zu beschäftigen, die der Meinung sind, dass der Rückzug Schrempps früher hätte veröffentlicht werden müssen, als dies der Fall war.
Kläger ist hier ein Kleinanleger, der an dem rasanten Kursanstieg der Daimler-Aktie von zeitweise 10% nach Bekanntgabe der Top-Personalie nicht mehr partizipieren konnte, da er einen Tag zu früh seine Aktien verkauft hatte.
Wieder einmal dreht es sich hier um die Frage, wann Insiderinformationen veröffentlicht werden müssen. [Weiterlesen »]
Schlagwörter: Ad-hoc-Publizität, Manager

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