BGH zu Probeabos und VDZ-Wettbewerbsregeln
- Wettbewerbsrecht -
Eine hochinteressante Entscheidung hat der BGH zur Frage a) der Möglichkeit zur Vergabe von Probeabonnements von Zeitschriften und b) zur Verbindlichkeit der VDZ-Wettbewerbsregeln gefällt. Leider ist die Entscheidung selbst derzeit noch nicht online erhältlich, man darf sich aber an die offizielle Pressemitteilung des BGH halten. Jedenfalls die Grundzüge des Urteils sind hieraus sehr gut erkennbar.
Sehr gern vergeben Zeitschriftenverlage für ihre Produkte Probeabonnements zu – gegenüber den regulären Abos und den Preisen im Zeitschriftenhandel – möglichst reduzierten Preisen. Für die Verlage sind Abonnenten sehr viel interessanter als der Verkauf der Zeitschriften am Kiosk. Bei letzterem ist die abzusetzende Auflage schwer berechenbar, die Logistik ist komplex und die Remissionen sind ärgerlich. Naturgemäß hat der Zeitschriftenhandel entgegengesetzte Interessen: jeder Abonnent ist für ihn ein verlorener Kunde.
Zum Ausgleich dieser Interessen hat sich der Verband Deutscher Zeitschrifenverleger die „VDZ-Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften“ gegeben. Diese wurden bisher von der Rechtsprechung zur Ausfüllung der Generalklausel des Wettbewerbsrechts herangezogen. Was gegen die VDZ-Wettbewerbsregeln verstieß, das wurde auch als wettbewerbswidrig angesehen.
Damit dürfte es nun vorbei sein.
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Schlagwörter: Abo, VDZ, Verlagsrecht

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