Domain schützen?
- Onlinerecht -
Weil wir gerade bei Web-Themen sind. Gern hört man in Gesprächen, dass sich jemand eine Domain habe schützen lassen. Oder wenn eine Abmahnung, etwa aufgrund eines Markenrechtes, beim Inhaber einer Domain eingeht, dann wird er vielleicht der Ansicht sein, „die älteren Rechte“ zu haben, auch wenn er unter der Domain keine Internetseite betreibt. Umgedreht meinen viele, wenn man eine Marke habe, könne man gleichsam automatisch einen gleichlautenden Domain-Namen „konfiszieren“. Dem liegt eine verschwommene Vorstellung davon zugrunde, was eine Domain ist.
Zunächst einmal nämlich „nur“ eine Adresse, aber kein Recht. Allerdings kann die Benutzung einer Domain in bestimmter Art und Weise Rechte begründen, die dann wieder anderen (jüngeren) Rechten entgegengehalten werden können. Das sind insbesondere Rechte als Unternehmenskennzeichen (§ 5 Abs. 2 MarkenG) und Titelschutzrechte (§ 5 Abs. 3 MarkenG). Und die können ggf. auch einer Marke entgegengehalten werden, letztere ist also keineswegs ein „Joker“, der alles andere sticht. Es gilt die frühere Priorität.
[Weiterlesen »]
Schlagwörter: Abmahnung, Domain, Titelschutz, Unterscheidungskraft

Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 



