Was kommt vor der Abmahnung?
- Übergreifendes -
Eine spannende Frage zum Themenkreis „Abmahnung“ wurde gestern (im Rahmen einer etwas hitzigen mittäglichen Telefondiskussion) aus dem Bekanntenkreis an mich herangetragen. Ein diesem Kreis zugehöriger Jungunternehmer hat ein tolles Konzept für ein Internetprojekt, gute Ideen, viel Enthusiasmus und auch eine schicke Domain nebst passendem Logo. Leider verletzten die beiden zuletzt genannten Dinge relativ sicher die eingetragene Marke eines Dritten. Eines sehr ernstzunehmenden Dritten, der die besagte Marke seit Jahren sehr intensiv bewirbt, u.a. im Fernsehen.
Mein Bekannter fragt nun, ob er das Risiko der Verwendung von Logo und Domain eingehen kann und was im schlimmsten Fall die Folge wäre. Natürlich wisse er, dass hier ggf. eine Abmahnung drohen könne. Er sei aber der Meinung, dass vor einer Abmahnung in aller Regel erst einmal ein „nettes“ Schreiben käme, verbunden mit der Aufforderung, die Verletzungshandlung zu unterlassen. Tue man das, sei man ohne Kosten aus dem Schneider. Ob das so stimme?
Hier lässt sich – was in der Juristerei ja selten ist – eine denkbar klare Aussage treffen: bei der Verletzung von Markenrechten oder wettbewerbsrechtlichen Positionen ist es nicht üblich, vor einer Abmahnung noch eine weniger formale Aufforderung zur Beseitigung der entsprechenden Störung zu versenden. Ein solches Vorgehen wäre aus der Sicht des Verletzten auch ausgesprochen kontraproduktiv:
[Weiterlesen »]
Schlagwörter: Abmahnung, Domain, einstweilige Verfügung


Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: 



