13.09.07

Die Verbieter: das ambivalente Verhältnis von Meinungsmachern zur Meinungsfreiheit

- Medienrecht -

Law-BlogDer öffentlich-rechtliche Rundfunk, insbesondere in seiner Ausprägung als TV, erfreut sich in Deutschland ganz besonderer Beliebtheit. Nicht nur überraschen ARD und ZDF uns regelmäßig mit glänzender Unterhaltung, gut recherchiertem und hervorragend aufbereitetem Infotainment sowie tendenzfreien Politmagazinen, sondern auch der Geschäftsbetrieb der Sendeanstalten selbst ist von Humor und Bürgernähe geprägt. Das Fernsehen zeigt Zivilcourage und ist sich nicht zu schade, für das Gute, Wahre und Schöne aufzustehen, die Stimme zu erheben und die Mächte der Desinformation und Falschheit zu bekämpfen.

Etwa akademie.de.

Bei adademie.de handelt es sich um eine Unternehmung, die im Internet Kurse, Informationen, Tipps und Ratgeber zu allen möglichen Themen anbietet. Das nicht erst seit Gestern, gut gemacht und sehr professionell. Wie es der Fokus der Seite so mit sich bringt, äußert man sich dort zu einer Vielzahl von Themen. Unter anderem auch zu Rundfunkgebühren für PCs und ob nicht auf viele betrieblich genutzte Geräte gar keine Gebühr bezahlt werden muss. Akademie.de selbst fasst das Thema wie folgt zusammen:
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01.08.07

Beweislast für den Zugang einer Abmahnung

- Wettbewerbsrecht -

Law-BlogÜber den Zugang einer Abmahnung wird häufig im Rahmen des § 93 ZPO gestritten. Die Vorschrift regelt:

Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.

Das Problem tritt häufig auf, wenn ein Unterlassungsanspruch im Eilverfahren durchsetzen werden soll. In der Regel mahnt der Anspruchsberechtigte den Schuldner schriftlich (oder mündlich) ab und fordert ihn auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, damit die Begehungs- oder Widerholungsgefahr ausgeräumt und eine gerichtliche Entscheidung damit obsolet wird.

Ignoriert der Schuldner die Abmahnung, gibt er Anlass zu Klage im Sinne des § 93 ZPO. Auch wenn er den Anspruch vor Gericht dann „sofort anerkennt“, trägt er die Prozesskosten. Gestritten wird dann darüber, ob der Beklagte die Abmahnung bewusst ignoriert hat, was deren Zugang voraussetzt.

Grundsätzlich hat der Absender einer Nachricht deren Zugang beim Empfänger nachzuweisen. Für den Fall der Abmahnung wurde und wird dies von der herrschenden Meinung, gestützt durch zahlreiche Entscheidungen, aber anders gesehen. Es wird vertreten, dass der Abmahnende nur hinsichtlich der Prozesskostenlast gehalten ist, durch Abmahnung zu versuchen, den Schuldner zum Einlenken zu bewegen. Er ist nicht dazu verpflichtet, die Abmahnung ist keine Prozessvoraussetzung (nach § 12 UWG „soll“ der gerichtlichen Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs eine Abmahnung vorausgehen, sie „muss“ nicht). Deshalb wurde es als ausreichend angesehen, wenn der Abmahnende versucht, eine Abmahnung zugehen zu lassen. Er schuldet jedoch nicht den Erfolg des Versuchs, das Risiko des Zugangs trägt also der Schuldner. [Weiterlesen »]

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18.01.07

Media-Markt Abmahnung gegen Media-bloed.de und fettisch.de

- Markenrecht -

Law-BlogDie Blog-Abmahnungen häufen sich in letzter Zeit. Nun hat es den Betreiber der Seiten media-bloed.de und fettisch.de getroffen. Doppelt gleich (im November 2006 und vor wenigen Tagen nochmals) wegen eines vergleichbaren Sachverhaltes. Auf media-bloed.de wurden Abbildungen veröffentlicht, die dem bekannten Logo des Media-Marktes (Inhaber der Markenrechte ist die Media-Saturn-Holding GmbH) ähneln. Verziert war die Abbildung mit einem Petersilienschwein nebst dem Slogan „Media-Blöd - Du blöd wie Sau!“. Noch interessanter war die Veröffentlichung auf fettisch.de: ein in der Media-Markt-Optik gehaltenes Logo „Saddam-Sau - Sautot das Schwein!“, dekoriert mit einem Bildnis Saddam Husseins.

Abgemahnt wurde im Auftrag zweier Media-Märkte. Diese bemängelten eine Verletzung von Markenrechten, ihres Unternehmenspersönlichkeitsrechts und wettbewerbsrechtlicher Positionen. Sie beklagen weiterhin, dass ihnen durch den Slogan „Du blöd wie Sau!“ eine Aussage über ihre Kunden in den Mund gelegt werde.

Ist an all dem etwas dran? Dröseln wir es doch einmal auf - überblicksartig, von vertiefter Sachkenntnis verschont, ohne Gewähr und mit dem Hinweis versehen, dass es sich bei vielen Wertungen um Geschmacksfragen handelt. [Weiterlesen »]

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16.01.07

Apple mahnt Blogger wegen iPhone-Berichterstattung ab

- Onlinerecht -

Law-BlogVielleicht sind Sie ja gestern auch über die Meldung gestolpert, dass Apple – gar nicht nett – Blogger und Forenschreiber (in den USA) abmahnt. Die Betroffenen selbst haben wohl gar nicht so viel angestellt, sondern einfach nur berichtet. Über ein paar Hacker nämlich, denen es gelungen ist, die grafische Anmutung der Benuteroberfläche des neuen Apple iPhones auf andere mobile Geräte zu übertragen. Technophile Blogs und Foren diskutieren so etwas gern. Im vorliegenden Fall mit Screenshots der so gepimpten Geräte, aber auch mit einem Link zu einem Forum, in dem man die Nutzeroberfläche (eigentlich nur ein paar Icons) herunterladen konnte.

Apple missfällt das. Man sieht in diesen Abbildungen eine nicht autorisierte Zugänglichmachung von Werken, deren Nutzungsrechte allein bei Apple liegen und bittet, sowohl die Abbildungen als auch den Link zum Hackerforum zu entfernen.

Nun mal rein theoretisch gedacht und abseits der offensichtlichen Kleingeistigkeit einer solchen Abmahnung: wäre sie, gesetzt den Fall, sie ginge an einen deutschen Blogger, berechtigt? Dürfen die denn das? Ich meine: teilweise. [Weiterlesen »]

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15.12.06

Schneller - höher - teurer: Abmahnen als olympische Disziplin?

- Markenrecht -

Law-BlogAnwaltliche Post der unangenehmen Art erhielt vor Kurzem das Saftblog. Bei diesem handelt es sich um ein Weblog, das sich einerseits mit Berichten über von den Betreibern verkauften Fruchtsäften beschäftigt, andererseits aber auch Themen aus Kultur, Politik und sonstigem Tagesgeschehen behandelt. Weil man das in spannender und unterhaltsamer Art und Weise tut wird man auch gern gelesen, liegt mithin über einer gewissen Wahrnehmbarkeitsschwelle.

Was passiert ist

In zwei Beiträgen völlig harmloser Natur beschäftigte sich das Blog im Februar 2006 auch mit den olympischen Winterspielen in Turin. Man erklärte den Unterschied zwischen den olympischen Spielen und einer Olympiade und stellte ein paar Nachbetrachtungen an, inwieweit deutsche Sportler und deren Tugenden dem gesamten Land als Vorbild zur Nachahmung anempfohlen werden können. In einem der Artikel wurden dabei die olympischen Ringe abgebildet.

Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. ließ darob zu einem Streitwert von 150.000 Euro abmahnen. Nun kenne ich jedenfalls nicht die Details und habe die Abmahnung nicht gelesen (sie steht nicht im Netz). Im Wesentlichen dürfte man sich aber daran gestört haben, dass die Ringe und möglicherweise andere olympische Bezeichnungen da in einem Blog stehen, dessen Header eine Fruchtsaftmarke ziert, während andere Getränkehersteller Unsummen zahlen, um ihre Marke so präsentieren zu dürfen.

Welche juristische Basis kann das alles haben? [Weiterlesen »]

29.03.06

Heise Abmahnung – Wissenszurechnung und Nebelkerzen

- Urheberrecht -

Law-BlogDie Nachricht über einen recht bizarren Rechtsstreit erreichte uns gestern in Form einer Presseerklärung. Es geht um den Fall der Abmahnung des Heise Verlags gegen die Net Billing GmbH wegen – raten Sie! – Rechtsverletzungen in Forenbeiträgen.

Schon die Parteikonstellation ist pikant, da sie in gewisser Weise umgedreht jene des berüchtigten Heise-Forenurteils widerspiegelt. Dort war es die eher schillernde Universal Boards GmbH – Geschäftsführer Herr M. D. – die gegen Heise einschritt, heute ist es der Heise-Verlag, der gegen die Net Billing GmbH antritt – Geschäftsführer auch hier Herr M. D.

Geschehen war, die Parteien geben hier den Sachverhalt recht übereinstimmend an, folgendes: Die Net Billing GmbH betreibt ein Forum, wohl kein ganz kleines. In diesem wurden mehrfach Beiträge des bekannten Heise-Newstickers als Beitrag geposted. Hierin sieht der Verlag – nachvollziehbar – eine Verletzung eigener urheberrechtlicher Positionen. Dabei wurden diese Postings jedenfalls nach Aussage des Verlages in vielen Fällen durch Moderatoren des Forums oder jedenfalls in Kenntnis dieser vorgenommen. Im wie immer gut informierten R-Archiv kann man die Stellungnahme des Heise Verlages in der Sache in Teilen nachlesen. Dort heißt es:

Im Gegensatz zum offenen Forum des Heise Verlags handelt es sich bei dem Angebot von D. um ein moderiertes Forum. Dementsprechend muss sich M. D. als Anbieter das Verhalten seiner Moderatoren zurechnen lassen, denn diesen sind “Änderungen und Löschungen von Themen und Beiträgen sowie Sperrungen von Usern vorbehalten”.

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29.01.06

Abmahnung wegen unzulässiger AGB-Klauseln

- Vertragsrecht -

Law-BlogVielleicht haben Sie gelesen, dass eine Verbraucherschutzorganisation gegen Apple vorgeht, weil dieses Unternehmen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines iTunes-Store nach Ansicht der Organisation unzulässige Klauseln verwendet. In der Tat scheinen die Beispiele, die auf heise.de zitiert werden, jenseits des Zulässigen zu liegen, wenn sich Apple etwa vorbehält, nachträglich bereits geschlossene Verträge zu ändern.

Nun passiert das alles derzeit in Norwegen und scheint weit weg. Dabei sind aber rechtliche Sanktionen, insbesondere auch Abmahnungen wegen der Verwendung unzulässiger Klauseln in AGB, auch nach deutschem Recht möglich. Das scheint erstaunlicherweise wenig bekannt zu sein:

§ 1 Unterlassungsklagengesetz
Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden.

Jeder AGB-Verwender geht insoweit also ein Risiko ein. Und das ist gar nicht unbeträchtlich. Das Problem ist, dass das Recht der AGB inzwischen in einer Weise überreguliert ist, dass es kaum möglich ist, ohne sehr gut gepflegte Spezialkenntnisse auch nur halbwegs rechtssichere Klauselwerke zu entwerfen. Die §§ 305 ff. BGB und die Rechtsprechung haben dem, was in AGB zulässigerweise vereinbart werden kann, sehr enge Grenzen gezogen. Hinzu kommt, dass die Zulässigkeit bestimmter Klauseln je nach Branche unterschiedlich gesehen wird. Das alles wird nochmals überlagert von Handelsbräuchen und Usancen die sich zu allem Überfluss teils auch noch regional unterscheiden.
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05.01.06

Abmahngebühren

- News -

Law-BlogWie bereits im September berichtet, hat das Amtsgericht Charlottenburg in einem Urteil vom 16. September 2005 entschieden, dass bei Massenabmahnungen für die Anwaltkosten nur die Mindestgebühr und nicht – wie zum Teil angenommen – die Mittelgebühr angesetzt werden kann. Das Gericht hatte wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zugelassen. Die Beklagte, die im Internet Stadtpläne für viele deutsche Großstädte anbietet und auch in großem Umfang gegen Verletzer vorgeht, hat die Berufung (LG Berlin, Az: 16 S 14/05) im Dezember 2005 zurückgenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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01.12.05

Was meint “Online”?

- Wettbewerbsrecht -

Law-BlogHäufig kommt es bei Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht darauf an, wie eine bestimmte werbliche Aussage durch den angesprochenen Personenkreis verstanden wird, wie sie „ankommt“. Ist dieser Personenkreis ein ganz eng definierter und mit bestimmtem Vorwissen oder Vorverständnis gesegneter (etwa: alle Atomphysiker), dann werden hierzu Gutachten eingeholt.

Unberechenbar wird es immer dann, wenn Gerichte der Ansicht sind, selbst zu dem durch eine bestimmte Werbaussage angesprochenen Verkehrskreis zu gehören, weil etwa allgemein „der Verbraucher“ targetiert wird. Dann nämlich setzt das Gericht seine Ansicht an die Stelle eben jenes Verkehrskreises. Das Problem: Juristen (nicht nur Richter, die fällen nur die Entscheidungen) sind im Allgemeinen darauf trainiert, alle möglichen Bedeutungen einer Aussage zu erkennen und zu würdigen, darunter auch solche, auf die „der Verkehr“ vielleicht gar nicht kommen würde. Sie sind eben nicht der „Normalverbraucher“, tun im Streit aber so.

Konkret geht es um den Begriff „online“, und insbesondere darum, was der Verbraucher von einer „Online-Beratung“ erwartet. Hier hatten wir ja von einer Abmahnung eines Versicherungsberaters berichtet, der seine Beratung eben auch „online“ anbot. Dabei konnte der Nutzer auf der Beratungsseite seine Daten hinterlassen, erhielt das Ergebnis der Beratung aber erst zwei, drei Tage später per Email. Ein Wettbewerber sah bei dieser Gestaltung in der Bezeichnung „Online-Beratung“ eine Irreführung.

Das Landgericht Berlin gab nun auch in der Hauptsacheklage (AZ 16 O 279/05) der Klägerin statt (PDF) und führt aus:
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29.11.05

Abmahnfalle Ebay – Verkauf von Nicht-EU-CDs

- Urheberrecht -

Law-BlogEbay ist eine tolle Sache für viele Gelegenheiten: das Ausmisten des Dachbodens, den Verkauf ungewollter Geschenke oder einfach dafür, sich einen Euro dazuzuverdienen. Wenn man nicht aufpasst, kann man sich durchaus auch Ärger oder Abmahnungen einfangen, aber die klassischen Fallgestaltungen sind ja inzwischen in der Community bekannt und Fehler werden meist vermieden. Für den Laien schwer vorauszuahnen dürfte aber nach wie vor die Problematik in folgender Situation sein:

Man hat im Urlaub in Taiwan (das ist nur ein Beispiel, jedenfalls außerhalb der EU oder des EWR) Musik-CDs gekauft. Keine Raubkopien, sondern ganz legale Vervielfältigungsstücke im Laden. Vielleicht gefallen die CDs dann nicht, oder man hatte sie doch schon: wie auch immer, man möchte sie gern weiter verkaufen. Die CDs werden also auf der deutschen Ebay-Seite eingestellt.

Statt Geboten kommt aber Post vom Anwalt. Der macht im Auftrag der Musikindustrie geltend, man dürfe die CDs so nicht in Deutschland verkaufen. Und er hat Recht damit. Warum?
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EDV-Recht A-Z Das Werk für den IT-Profi mit rechtlichen Fragen: "EDV-Recht von A-Z" Herausgeber: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Autoren: Dr. Georg F. Schröder, LLM; Dr. Christian Ostermaier, Arne Trautmann.
Unternehmer-Handbuch"Unternehmer- Handbuch" Herausgeber: Heussen / Korf / Schröder / Weber; div. Autoren, u.a. Dr. Christian Ostermaier.