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	<title>Law-Blog</title>
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	<description>Das Blog zu den Rechtsgebieten IT-Recht, Geistiges Eigentum, Gewerblicher Rechtsschutz und Angrenzendes.</description>
	<pubDate>Sun, 29 Aug 2010 21:26:08 +0000</pubDate>
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			<title>Law-Blog</title>
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		<title>Gehaltsk&#252;rzung wegen zu h&#228;ufiger Toilettenbesuche - &#220;ber was sich Anw&#228;lte so streiten</title>
		<link>http://www.law-blog.de/481/gehaltskuerzung-wegen-zu-haeufiger-toilettenbesuche-ueber-was-sich-anwaelte-so-streiten/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 06:33:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Christian Ostermaier</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Arbeitsgericht K&#246;ln hat mit Urteil vom 21. Januar 2010, Az: 6 Ca 3846/09, dar&#252;ber zu entscheiden, ob h&#228;ufige Toilettenbesuche eine Gehaltsk&#252;rzung rechtfertigen.
Der Kl&#228;ger, ein angestellter Rechtsanwalt, hatte gegen seinen Arbeitgeber, eine Klage erhoben, da ihm lediglich ein Teil seines Monatsgehaltes ausbezahlt wurde. Der Arbeitgeber begr&#252;ndete die Gehaltsk&#252;rzung damit, dass der Arbeitnehmer &#8220;seit Beginn seines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="Law-Blog" src="http://www.law-blog.de/wp-images/icon_banana.gif" align="left" width="46" height="56" border="0" hspace="10"  />Das Arbeitsgericht K&#246;ln hat mit Urteil vom 21. Januar 2010, Az: 6 Ca 3846/09, dar&#252;ber zu entscheiden, ob h&#228;ufige Toilettenbesuche eine Gehaltsk&#252;rzung rechtfertigen.</p>
<p>Der Kl&#228;ger, ein angestellter Rechtsanwalt, hatte gegen seinen Arbeitgeber, eine Klage erhoben, da ihm lediglich ein Teil seines Monatsgehaltes ausbezahlt wurde. Der Arbeitgeber begr&#252;ndete die Gehaltsk&#252;rzung damit, dass der Arbeitnehmer &#8220;seit Beginn seines Arbeitsverh&#228;ltnisses pflicht- und vertragswidrig erhebliche Arbeitszeit &#252;ber das &#252;bliche Ma&#223; weit hinausgehend auf der Toilette verbracht habe&#8221;.</p>
<p>Der Arbeitgeber hatte durch zwei Mitarbeiterinnen die Toilettenzeiten des Arbeitnehmers protokollieren lassen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Arbeitnehmer in dem Zeitraum zwischen 8. Mai 2009 und 26. Mai 2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte. Der Arbeitgeber rechnete die Toilettenzeiten auf die Gesamtdauer des Arbeitsverh&#228;ltnisses hoch. Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass der Arbeitnehmer w&#228;hrend seiner Betriebszugeh&#246;rigkeit zus&#228;tzlich zu den &#252;blichen Pausen- und Toilettenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbracht habe und zog daf&#252;r Euro 682,40 vom Nettogehalt ab. </p>
<p>Der Arbeitnehmer brachte hiergegen vor, dass er w&#228;hrend des von den Kolleginnen protokollierten Zeitraumes an Verdauungsst&#246;rungen gelitten habe.</p>
<p>Das Arbeitsgericht gab der Klage des Arbeitnehmers in diesem Punkt vollst&#228;ndig statt, da es den Vortrag des Arbeitgebers f&#252;r nicht ausreichend und lediglich auf einer Hochrechnung basierend h&#228;lt.</p>
<p>&copy;2010 <a href="http://www.law-blog.de">Law-Blog</a>. All Rights Reserved.</p>.]]></content:encoded>
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		<title>Voller Mutterschutz bald auch f&#252;r Selbstst&#228;ndige?</title>
		<link>http://www.law-blog.de/479/voller-mutterschutz-bald-auch-fuer-selbststaendige/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 05:44:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Christian Ostermaier</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Gesetzesinitiative der Europ&#228;ischen Kommission, auf die sich die EU-Mitgliedstaaten jetzt geeinigt haben, sieht vor, dass jede selbstst&#228;ndig t&#228;tige Frau und jede Ehe- oder Lebenspartnerin eines selbstst&#228;ndig Erwerbst&#228;tigen k&#252;nftig ein Recht auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub erhalten soll. Damit die Frau ihre Erwerbst&#228;tigkeit unterbrechen kann, soll sie ausreichende Mutterschutzleistungen erhalten. Ob der Mutterschaftsurlaub und die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Gesetzesinitiative der Europ&#228;ischen Kommission, auf die sich die EU-Mitgliedstaaten jetzt geeinigt haben, sieht vor, dass jede selbstst&#228;ndig t&#228;tige Frau und jede Ehe- oder Lebenspartnerin eines selbstst&#228;ndig Erwerbst&#228;tigen k&#252;nftig ein Recht auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub erhalten soll. Damit die Frau ihre Erwerbst&#228;tigkeit unterbrechen kann, soll sie ausreichende Mutterschutzleistungen erhalten. Ob der Mutterschaftsurlaub und die Mitgliedschaft in sozialen Versicherungssystemen auf verpflichtender oder freiwilliger Basis erfolgt, muss durch die jeweiligen Mitgliedstaaten geregelt werden.</p>
<p>Es wird davon ausgegangen, dass der Ministerrat die Richtlinie formal annehmen wird. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen  – bei Umsetzungsschwierigkeiten sogar bis zu vier Jahre.</p>
<p>Den vollst&#228;ndigen Text des Vorschlages f&#252;r eine Richtlinie des Europ&#228;ischen Parlamentes und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von M&#228;nnern und Frauen, die eine selbst&#228;ndige Erwerbst&#228;tigkeit aus&#252;ben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG finden Sie unter: http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=608&#038;langId=de.</p>
<p>&copy;2010 <a href="http://www.law-blog.de">Law-Blog</a>. All Rights Reserved.</p>.]]></content:encoded>
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		<title>Google Datenpannen und richtiges &#196;rgern mit Auskunftsanspr&#252;chen</title>
		<link>http://www.law-blog.de/477/google-datenpannen-und-richtiges-aergern-mit-auskunftsanspruechen/</link>
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		<pubDate>Sun, 16 May 2010 10:13:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Arne Trautmann</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>

		<category><![CDATA[Google]]></category>

		<category><![CDATA[WLAN]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie schrecklich langweilig w&#228;ren doch diese Welt und juristische Weblogs ohne die Firma Google. An guten Tagen wirft Google interessante juristische Fragen einfach deshalb auf, weil man dort st&#228;ndig an der vordersten Front der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung operiert – und damit nat&#252;rlich auch rechtlich immer wieder neue und noch nicht gerichtlich entschiedene oder sonst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="Law-Blog" src="http://www.law-blog.de/wp-images/icon_banana.gif" align="left" width="46" height="56" border="0" hspace="10"  />Wie schrecklich langweilig w&#228;ren doch diese Welt und juristische Weblogs ohne die Firma Google. An guten Tagen wirft Google interessante juristische Fragen einfach deshalb auf, weil man dort st&#228;ndig an der vordersten Front der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung operiert – und damit nat&#252;rlich auch rechtlich immer wieder neue und noch nicht gerichtlich entschiedene oder sonst ausdiskutierte Fragen generiert. </p>
<p>Und dann, naja, machen auch die guten (nicht ironisch gemeint) Leute bei Google ab und an schlicht Fehler. Wie etwa den, bei Gelegenheit der ohnehin rechtlich wie gesellschaftlich schon brisanten Abbildung des gesamten Landes gleich noch private WLANs nicht nur zu erfassen, sondern aus diesen gleich noch Daten – Teile von Emails, besuchten Webseiten etc – <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,694958,00.html">abzugreifen</a> und zu speichern.</p>
<p>Das ist nat&#252;rlich ebenso illegal wie d&#228;mlich und d&#252;rfte der Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden zuf&#252;gen. Gleichzeitig sind die <a href="http://googleblog.blogspot.com/2010/05/wifi-data-collection-update.html">Erkl&#228;rungen</a> f&#252;r diese Panne eher verwirrend – da ist davon die Rede, dass ein Versehen vorl&#228;ge, vielleicht sei ein experimentelles Programm an einer Stelle verwendet worden, an der man es nicht h&#228;tte verwenden sollen. Oder so &#228;hnlich. Jedenfalls zweifelt man ein wenig an der sonst so unstrittigen Kompetenz des Unternehmens. </p>
<p>Sei’s drum: jedenfalls m&#246;chte Google die erhobenen Daten nunmehr umgehend l&#246;schen und Vorkehrungen treffen, dass solche Pannen in Zukunft nicht mehr vorkommen. Das ist rein rechtlich nat&#252;rlich sinnvoll und notwendig. Aber interessant ist doch f&#252;r den Betroffenen in diesem Moment auch, welche Daten da eigentlich erfasst wurden. Wollen Sie das nicht auch wissen?<span id="more-477"></span></p>
<p>Wenn man Google ein wenig besch&#228;ftigen und gleichzeitig Klarheit erlangen will, dann sollte man den Vorfall eigentlich zum Anlass nehmen, ein Auskunftsverlangen nach § 34 BDSG bez&#252;glich der eigenen gespeicherten Daten an das Unternehmen zu richten. Die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html">Vorschrift</a> bestimmt:</p>
<blockquote><p>(1) Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen &#252;ber </p>
<ol>
<li>die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,</li>
<li>den Empf&#228;nger oder die Kategorien von Empf&#228;ngern, an die Daten weitergegeben werden, und</li>
<li>den Zweck der Speicherung.</li>
</ol>
<p>Der Betroffene soll die Art der personenbezogenen Daten, &#252;ber die Auskunft erteilt werden soll, n&#228;her bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig zum Zweck der &#220;bermittlung gespeichert, ist Auskunft &#252;ber die Herkunft und die Empf&#228;nger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind. Die Auskunft &#252;ber die Herkunft und die Empf&#228;nger kann verweigert werden, soweit das Interesse an der Wahrung des Gesch&#228;ftsgeheimnisses gegen&#252;ber dem Informationsinteresse des Betroffenen &#252;berwiegt.</p></blockquote>
<p>Ich wei&#223; nicht, ob Sie den Auskunftsanspruch im Fall von Google schon einmal versucht haben. Meines Erachtens wirft er – als Gedankenexperiment durchgespielt – drei ganz interessante praktische Fragen auf. </p>
<p>Zum einen m&#252;sste Google ja „an sich“ Auskunft zu &#8220;allen&#8221; gespeicherten personenbezogenen Daten geben. Das betrifft dann einerseits diejenigen, die in irgendwelchen wilden Projekten – wie eben vorliegend Streetview – so anbei und unbekannt mit erfasst werden. Das sollte aber auch den „ganz normalen“ Google-Datenbestand beinhalten. Streng genommen h&#228;tte man – platt gesagt – einen Anspruch darauf, dass Google den Auskunftssuchenden mal googled und ihm das Ergebnis schickt. Muss Google das tun oder kann es den Auskunftssuchenden darauf verweisen, er m&#246;ge doch selbst seinen Namen in das Google-Suchfensterchen eintippen? Vor allem, nachdem so ein Datenbestand auch mal recht gro&#223; werden kann, stellen Sie sich nur mal vor, ein Supermodell oder Rockstar stellt den Antrag!? Ich denke, dass Google das nicht darf, sondern die Auskunft geben muss. Nicht zuletzt deshalb, weil es keine Pflicht f&#252;r Bundesb&#252;rger gibt, einen Internetanschluss oder &#252;berhaupt nur einen PC zu besitzen oder bedienen zu k&#246;nnen. </p>
<p>Gar nicht so einfach d&#252;rfte es weiterhin sein, das Auskunftsverlangen vern&#252;nftig zu formulieren. An sich kann man ja Auskunft zu allen gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Nun kann man hingehen und – in meinem Fall – Auskunft zu allen Daten zu „Arne Trautmann“ verlangen. Ganz zielf&#252;hrend ist das aber nicht. Gerade im aktuellen Fall wei&#223; Google aber selbst ja (hoffentlich) nicht, dass eine bestimmte IP oder MAC-Adresse eines erfassten WLAN-Netzwerkes zu mir geh&#246;rt. Also m&#252;sste ich, wenn ich sinnvolle Ergebnisse erlangen will, Auskunft zu allen m&#246;glichen mir allein zugeh&#246;rigen Schl&#252;sseldaten verlangen (k&#246;nnen). Das ist aber gar nicht so trivial. Wissen Sie wirklich genau, wie Sie die MAC-Adresse Ihrer Netzwerkkarte oder Ihres WLAN-Routers &#252;berhaupt herausbekommen? Oder welche Sie eigentlich brauchen bzw. welche Google erfasst hat? Und selbst wenn Sie das Problem l&#246;sen k&#246;nnen: verlangen Sie von Google mal Auskunft dar&#252;ber, wie h&#228;ufig Sie auf Streetview zu sehen sind, oder Ihr Autokennzeichen. Oder Auskunft zur Steuernummer Ihres Hundes. Ihnen fallen bestimmt noch ein paar mehr kreative personenbezogene Daten. Sollten Sie hier eine Denkblockade haben schauen Sie sich einfach einen beliebigen guten US-Krimi an.</p>
<p>Zuletzt frage ich mich, ob der Auskunftsanspruch in seiner jetzigen Formulieren &#252;berhaupt weit genug geht, ob er das Ziel, Transparenz f&#252;r den Betroffenen zu schaffen, auch nur ansatzweise erreichen kann. Denn das wirklich interessante und – je nach Standpunkt – faszinierende oder bedrohliche – an einer gro&#223;en Datensammlung sind ja nicht die reinen gespeicherten Daten, sondern die M&#246;glichkeiten derer Verkn&#252;pfung und Auswertung. Dort liegt der Wert. Sinnvollerweise darf sich der Auskunftsanspruch also nicht darauf beschr&#228;nken, Daten listenm&#228;&#223;ig aufzulisten. Vielmehr muss Google – oder jeder andere – offen legen, wie er welche Daten miteinander verkn&#252;pft. Und zwar so, dass es der Betroffene auch versteht. </p>
<p>Allein daf&#252;r sollte Google mal ein paar gute Leute einstellen.</p>
<p>&copy;2010 <a href="http://www.law-blog.de">Law-Blog</a>. All Rights Reserved.</p>.]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Gesetzliche K&#252;ndigungsfrist enth&#228;lt EU-rechtswidrige Altersdiskriminierung</title>
		<link>http://www.law-blog.de/474/gesetzliche-kuendigungsfrist-enthaelt-eu-rechtswidrige-altersdiskriminierung/</link>
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		<pubDate>Wed, 05 May 2010 06:09:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Christian Ostermaier</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Übergreifendes]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf Vorlage des LAG D&#252;sseldorf hatte der Europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) (Urteil vom 19. Januar 2010, Az. C-555/07) zu entscheiden, ob die Regelung &#252;ber die gesetzliche K&#252;ndigungsfrist f&#252;r den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB) gegen das Verbot der Diskriminierung (Gleichbehandlungs-Richtlinie 2000/78) wegen des Alters verst&#246;&#223;t, da in dieser nationalen Regelung Besch&#228;ftigungszeiten, die vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="Law-Blog" src="http://www.law-blog.de/wp-images/icon_banana.gif" align="left" width="46" height="56" border="0" hspace="10"  />Auf Vorlage des LAG D&#252;sseldorf hatte der Europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) (Urteil vom 19. Januar 2010, Az. C-555/07) zu entscheiden, ob die Regelung &#252;ber die gesetzliche K&#252;ndigungsfrist f&#252;r den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB) gegen das Verbot der Diskriminierung (Gleichbehandlungs-Richtlinie 2000/78) wegen des Alters verst&#246;&#223;t, da in dieser nationalen Regelung Besch&#228;ftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, bei der Berechnung der K&#252;ndigungsfrist nicht ber&#252;cksichtigt werden. </p>
<p>Der EuGH h&#228;lt diese Regelung des BGB f&#252;r eine Ungleichbehandlung wegen des Alters einer Person, da Arbeitnehmer eines Betriebes mit der gleichen Betriebszugeh&#246;rigkeit, abh&#228;ngig von ihrem Alter beim Betriebseintritt, unterschiedlich behandelt werden. Diese Ungleichbehandlung h&#228;lt der EuGH jedoch nicht f&#252;r gerechtfertigt.</p>
<p>Eine Berufung einer Einzelperson auf die Richtlinie 2000/78 ist nicht m&#246;glich. Allerdings stellt das Verbot der Diskriminierung wegen Alters einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, so dass die nationalen Gerichte § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB eventuell dennoch unangewendet lassen m&#252;ssen.</p>
<p>&copy;2010 <a href="http://www.law-blog.de">Law-Blog</a>. All Rights Reserved.</p>.]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Der BGH und die Google-Bildersuche - Pragmatik vs. geschriebenes Recht</title>
		<link>http://www.law-blog.de/471/der-bgh-und-die-google-bildersuche-pragmatik-vs-geschriebenes-recht/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Apr 2010 14:15:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Arne Trautmann</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Google]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein ganz ausgesprochen interessantes Urteil hat der BGH heute (29. April 2010, AZ I ZR 69/08) in Sachen der Google-Bildersuche gef&#228;llt. 
Die durchsucht Internetseiten nach Bildern, macht aus denen kleine Vorschaubilder (Thumbnails) und speichert die auf den Google-Servern. Sucht man nun nach Bildern, stellt Google aus diesen Thumbnails seine Trefferlisten zusammen und liefert die - [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="Law-Blog" src="http://www.law-blog.de/wp-images/icon_hammer.gif" align="left" width="46" height="56" border="0" hspace="10"  />Ein ganz ausgesprochen interessantes Urteil hat der BGH heute (29. April 2010, AZ I ZR 69/08) in Sachen der Google-Bildersuche <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;Datum=2010&#038;Sort=3&#038;nr=51777&#038;pos=0&#038;anz=93">gef&#228;llt</a>. </p>
<p>Die durchsucht Internetseiten nach Bildern, macht aus denen kleine Vorschaubilder (Thumbnails) und speichert die auf den Google-Servern. Sucht man nun nach Bildern, stellt Google aus diesen Thumbnails seine Trefferlisten zusammen und liefert die - Liste samt Vorschaubildern - an die Suchenden aus. Dabei wird nicht unterschieden, ob die indizierten Bilder urheberrechtlich gesch&#252;tzt sind oder nicht. </p>
<p>Durch dieses Vorgehen f&#252;hlte sich die Kl&#228;gerin, eine K&#252;nstlerin, in ihren Rechten verletzt. Sie hatte digitale Bilder online gestellt, und Ihre Bilder jedenfalls waren urheberrechtlich gesch&#252;tzt. Im Vorgehen Googles sah sie eine unerlaubte &#246;ffentliche Zug&#228;nglichmachung ihrer Werke und machte daher Unterlassungsanspr&#252;che geltend.</p>
<p>Dem mochte der BGH nicht folgen:</p>
<blockquote><p>Google [kann] nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden (&#8230;), wenn urheberrechtlich gesch&#252;tzte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.</p></blockquote>
<p>Vermutlich &#252;berrascht Sie das nicht, wenn Sie mit dem Internet gro&#223; geworden sind und wissen, was PHP, SEO und CSS (und nat&#252;rlich die robots.txt) ist. Denn dann halten Sie es f&#252;r gottgegeben, dass Suchmaschinen - gewisserma&#223;en ein St&#252;ck Software-Infrastruktur, ohne die das Netz ja nicht benutzbar w&#228;re - eben Daten indizieren, auch Bilder. Und wer das nicht will, der kann das den Suchmaschinen mitteilen, dazu gibt es ja die robots.txt - gewisserma&#223;en den T&#252;rsteher vor der Internetseite, der Bots nicht hereinl&#228;sst. Technisch ist das eine Art Opt-out aus dem Indizierungslauf. Ganz einfach.</p>
<p>Vermutlich sind Sie andererseits vom BGH-Urteil durchaus &#252;berrascht, wenn Sie irgendwann in Ihrem Leben einmal Recht studiert haben. Vor allem Urheberrecht. <span id="more-471"></span>Denn dort ist es ja Usus, dass man gefragt werden muss, wenn jemand anders urheberrechtlich gesch&#252;tzte Werke vervielf&#228;ltigen oder verbreiten oder &#246;ffentlich zug&#228;nglich machen m&#246;chte - und das ist ja irgendwie das, was Googles Bildersuche tut. Daher haben sich die Gerichte in vergleichbaren Entscheidungen in der letzten Zeit auch immer mit mutma&#223;lichen oder tats&#228;chlichen oder fingierten Einwilligungen in die Indizierung herumgeschlagen: wer etwas ins Internet stellt, der erkl&#228;rt jedenfalls konkludent, dass es auch gefunden werden soll. Das ist v&#246;llig aus der Luft gegriffen und nat&#252;rlich nur ein juristischer Trick, ein Hilfs-Konstrukt. </p>
<p>Davon will der BGH aber explizit nichts wissen:</p>
<blockquote><p>In &#220;bereinstimmung mit den Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass die Kl&#228;gerin zwar nicht durch eine ausdr&#252;ckliche oder stillschweigende rechtsgesch&#228;ftliche Erkl&#228;rung Google ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche einger&#228;umt hat. Der in der Wiedergabe in Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht der Kl&#228;gerin, ihre Werke &#246;ffentlich zug&#228;nglich zu machen (§ 19a UrhG), ist jedoch gleichwohl nicht rechtswidrig, weil die Beklagte dem Verhalten der Kl&#228;gerin (auch ohne rechtsgesch&#228;ftliche Erkl&#228;rung) entnehmen durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Denn die Kl&#228;gerin hat den Inhalt ihrer Internetseite f&#252;r den Zugriff durch Suchmaschinen zug&#228;nglich gemacht, ohne von technischen M&#246;glichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.</p></blockquote>
<p>Also keine rechtsgesch&#228;ftliche Erkl&#228;rung aber dennoch Einverst&#228;ndnis. Sind Sie verwirrt? Ich bin es jedenfalls. Vielleicht wird ja die Lekt&#252;re des Urteils, sobald es verf&#252;gbar ist, Klarheit &#252;ber den rechtliche Mechanismus bringen. Einstweilen gibt er mir R&#228;tsel auf. </p>
<p>Im Ergebnis ist nat&#252;rlich der Ansatz, jeden Inhaber einer Internetseite vorher zu fragen, v&#246;llig unpraktikabel. Es funktioniert einfach nicht. Schon gar nicht dann, wenn die Maschinen das Web im Dauerlauf scannen, in entfernte Winkel vorsto&#223;en, auch Obskures sichtbar machen und das in Echtzeit. Genau das ist es aber, was wir von den Suchmaschinen verlangen und verlangen d&#252;rfen: ohne diese F&#228;higkeit funktioniert unser ganzes Informations-&#214;kosystem nicht mehr. &#220;ber den Punkt, das Internet ohne Maschinen - und zwar gute! - sinnvoll benutzen zu k&#246;nnen, sind wir schon ein Jahrzehnt hinaus. </p>
<p>Gleichzeitig ist es nur eine ganz kleine M&#252;he, die Indizierung ggf. abzuw&#228;hlen wenn man das nicht m&#246;chte. Und ja: Wissen um die Funktionsweise des Internets kann man und muss man und sollte man bei den dort vertretenen Inhalteanbietern voraussetzen d&#252;rfen, so wie man im Stra&#223;enverkehr ja auch Kenntnis der dortigen Abl&#228;ufe erwarten darf. Das sagt der BGH ja auch recht deutlich.</p>
<p>Damit darf man wohl feststellen: das Urteil ist &#8220;in der Sache&#8221; - so ganz nach Bauchgef&#252;hl und gesundem Menschenverstand - schon fast schmerzhaft richtig. Nat&#252;rlich muss eine Suchmaschine Seiten indizieren und damit erst auffindbar machen d&#252;rfen. </p>
<p>Das Urteil ist &#8220;rein&#8221; rechtlich aber durchaus zweifelhaft. Denn es verbiegt nicht nur ein wenig das Urheberrecht, indem man hier eine Erkl&#228;rung fingiert oder dort eine Schrankenbestimmung weiter auslegt als gew&#246;hnlich - also die &#252;blichen Kunstgriffe anwendet. Vielmehr statuiert der BGH hier mal eben so ein v&#246;llig neues urheberrechtliches Paradigma: wer Inhalte hat, der muss sie halt sch&#252;tzen, und wenn er das nicht tut, dann darf er auch nichts dagegen haben, wenn jemand anders die Inhalte verwendet. Opt-out statt Opt-in also. </p>
<p>Dazu l&#228;sst sich nat&#252;rlich sagen, dass das Paradigma des Urheberrechts eben auf eine Menschengesellschaft passt, aber nicht auf eine Maschinengesellschaft. Stimmt. Aber dann w&#228;re es &#8220;an sich&#8221; Sache des Gesetzgebers, dieses Paradigma anzupassen. Der ist zwar gerade mit der Verteidigung des Vaterlandes am Hindukusch und des Euros in der &#196;g&#228;is besch&#228;ftigt, aber das begr&#252;ndet nun keine Notwehrsituation f&#252;r Richter. Andererseits: was soll der BGH denn machen, wenn er das Internet nicht abschalten will?</p>
<p>So gesehen kann man, wenn man m&#246;chte, in der Entscheidung eine Wegmarke sehen. Denn hier wird Rechtsfindung zwar nicht im luftleeren Raum, aber doch - ganz ungewohnt - fast in Echtzeit betrieben. </p>
<p>Ist das nun eine Einzelfallentscheidung? Vielleicht mit dem Gedanken, dass Infrastruktur nun einmal anders behandelt werden muss als Hinz und Kunz. Der &#8220;andere&#8221;, der nichtverteidigtes geistiges Eigentum benutzen darf, wird also gerade nicht Hinz und Kunz sein d&#252;rfen, sondern wird bestimmte - wie auch immer zu bestimmende - Kriterien erf&#252;llen m&#252;ssen. </p>
<p>Welche Kriterien das sind? Was genau Infrastruktur ist und wie man das definiert? Warten Sie doch einfach auf die n&#228;chste Entscheidung oder schreiben Sie Ihren Bundestagsabgeordneten an, er m&#246;ge sich um die Sache k&#252;mmern. Sein Job w&#228;r&#8217;s jedenfalls.</p>
<p>&copy;2010 <a href="http://www.law-blog.de">Law-Blog</a>. All Rights Reserved.</p>.]]></content:encoded>
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		<title>&#196;nderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zum 1. Januar 2010</title>
		<link>http://www.law-blog.de/467/aenderungen-im-arbeits-und-sozialversicherungsrecht-zum-1-januar-2010/</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 2010 17:37:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Christian Ostermaier</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum 1. Januar 2010 sind verschiedene &#196;nderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht eingetreten.
I.	&#196;nderungen im Arbeitsrecht
1. 	Verl&#228;ngerung der Bezugsfrist f&#252;r das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate
Ab 1. Januar gilt eine neue Bezugsfrist f&#252;r das Kurzarbeitergeld (vgl. Zweite Verordnung zur &#196;nderung der Verordnung &#252;ber die Bezugsfrist f&#252;r das Kurzarbeitergeld). Ohne diese Neuverordnung w&#252;rde die Bezugsfrist f&#252;r Kurzarbeit, die in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="Law-Blog" src="http://www.law-blog.de/wp-images/icon_light.gif" align="left" width="46" height="56" border="0" hspace="10"  />Zum 1. Januar 2010 sind verschiedene &#196;nderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht eingetreten.</p>
<p><strong>I.	&#196;nderungen im Arbeitsrecht</strong></p>
<p><em>1. 	Verl&#228;ngerung der Bezugsfrist f&#252;r das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate</em></p>
<p>Ab 1. Januar gilt eine neue Bezugsfrist f&#252;r das Kurzarbeitergeld (vgl. Zweite Verordnung zur &#196;nderung der Verordnung &#252;ber die Bezugsfrist f&#252;r das Kurzarbeitergeld). Ohne diese Neuverordnung w&#252;rde die Bezugsfrist f&#252;r Kurzarbeit, die in 2010 begonnen wird, entsprechend der gesetzlichen Regelung lediglich maximal sechs Monate betragen. Die Verl&#228;ngerung auf 18 Monate gilt f&#252;r Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. </p>
<p>F&#252;r Betriebe, die mit der Kurzarbeit schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten weiter. Unabh&#228;ngig von dieser Regelung verbleibt es bei den besonderen Erleichterungen der Kurzarbeit durch die Konjunkturma&#223;nahmen der Bundesregierung, so z. B. bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeitr&#228;ge. Diese Regelung des SGB III gilt bis zum 31. Dezember 2010.</p>
<p><em>2. 	Neue pauschalierte Nettoentgelte f&#252;r die Berechnung des Kurzarbeitergeltes</em></p>
<p>Das Kurzarbeitergeld betr&#228;gt f&#252;r Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und f&#252;r alle &#252;brigen Arbeitnehmer 60 Prozent der so genannten Nettoentgeltdifferenz im Kalendermonat. Die Nettoentgeltdifferenz ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll- und dem Ist-Entgelt. Das Soll-Entgelt ist das Arbeitsentgelt ohne den Arbeitsausfall. Das Ist-Entgelt ist das in Folge des Arbeitsausfalls geminderte Arbeitsentgelt.</p>
<p>Zur Ermittlung des Kurzarbeitergeldes steht eine Tabelle zur Verf&#252;gung, aus der das Soll- und Ist-Entgelt abgelesen werden kann. Diese Tabelle zur Ermittlung des pauschalierten Nettoentgelts wurde zum 1. Januar 2010 angepasst und steht auf der Internetseite der Arbeitsagentur zum <a href="http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A06-Schaffung/Publikation/V-Kug-Berechnung-2009.pdf">Download (PDF)</a> zur Verf&#252;gung.<br />
<span id="more-467"></span><br />
<em>3. 	Hinweis auf Betriebsratswahlen 2010</em></p>
<p>Die regelm&#228;&#223;igen Betriebsratswahlen werden in der Zeit vom 1. M&#228;rz bis 31. Mai 2010 stattfinden.</p>
<p><strong>II.	&#196;nderungen im Sozialversicherungsrecht</strong></p>
<p><em>1. 	Meldung der Arbeitsstunden an die Unfallversicherungstr&#228;ger ab 1. Januar 2010 zwingend</em></p>
<p>Bisher war es den Arbeitgebern freigestellt, die Arbeitsstunden ihrer Besch&#228;ftigten an die Unfallversicherung zu melden. Ab dem 1. Januar 2010 m&#252;ssen die Arbeitsstunden mit den anderen Daten zwingend gemeldet werden, da sonst die Meldung als fehlerhaft zur Neuerstattung abgewiesen wird. Zu melden sind entweder die tats&#228;chlich erfassten Arbeitsstunden oder zumindest die Sollarbeitsstunden der Besch&#228;ftigten. Ist dies aus betrieblichen Gr&#252;nden nicht m&#246;glich, k&#246;nnen ersatzweise Arbeitsstunden nach dem Vollarbeiterrichtwert bzw. gesch&#228;tzte Arbeitsstunden gemeldet werden.</p>
<p><em>2. 	Betriebspr&#252;fer der Rentenversicherer pr&#252;fen erstmalig Beitragszahlungen zur Unfallversicherung</em></p>
<p>Ab dem 1. Januar 2010 werden die Betriebspr&#252;fer der Rentenversicherer bei ihren Betriebspr&#252;fungen auch die Angaben zur Beitragszahlung in der Unfallversicherung f&#252;r das Jahr 2009 mitpr&#252;fen, die bisher von den Pr&#252;fdiensten der Unfallversicherungstr&#228;ger gepr&#252;ft wurden. Die Beitragsjahre bis 2009 werden noch von den Pr&#252;fdiensten der Unfallversicherungstr&#228;ger gepr&#252;ft. Die vollst&#228;ndige &#220;bernahme der Pr&#252;fungen durch die Rentenversicherung erfolgt schrittweise bis zum 1. Januar 2012.</p>
<p><em>3.	Rechengr&#246;&#223;en der Sozialversicherung 2010</em></p>
<p>Nachfolgend haben wir die wichtigsten Rechengr&#246;&#223;en der Sozialversicherung f&#252;r das Jahr 2010 zusammengestellt:</p>
<p><img src="http://www.law-blog.de/wp-content/uploads/2010/02/tabelle-bemessungs_arbeitsrecht.gif" alt="" title="tabelle-bemessungs_arbeitsrecht" class="alignnone size-full wp-image-466" /></p>
<p>&copy;2010 <a href="http://www.law-blog.de">Law-Blog</a>. All Rights Reserved.</p>.]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>&#196;nderungen der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Arbeitsrecht</title>
		<link>http://www.law-blog.de/463/aenderungen-der-datenschutzrechtlichen-vorschriften-im-arbeitsrecht/</link>
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		<pubDate>Tue, 05 Jan 2010 15:11:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Christian Ostermaier</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Gesetz zur &#196;nderung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist teilweise bereits am 1. September 2009 in Kraft getreten und wird im &#220;brigen am 1. April 2010 in Kraft treten. Darin wurde eine Grundsatzregelung f&#252;r die Behandlung von Arbeitnehmerdaten in § 32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aufgenommen. 
Hiernach d&#252;rfen personenbezogene Daten zum Zwecke der Einstellung eines Besch&#228;ftigten nur dann erhoben, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="Law-Blog" src="http://www.law-blog.de/wp-images/icon_handcuffs.gif" align="left" width="46" height="56" border="0" hspace="10"  />Das Gesetz zur &#196;nderung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist teilweise bereits am 1. September 2009 in Kraft getreten und wird im &#220;brigen am 1. April 2010 in Kraft treten. Darin wurde eine Grundsatzregelung f&#252;r die Behandlung von Arbeitnehmerdaten in § 32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aufgenommen. </p>
<p>Hiernach d&#252;rfen personenbezogene Daten zum Zwecke der Einstellung eines Besch&#228;ftigten nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn dies f&#252;r die Einstellung erforderlich ist. W&#228;hrend eines Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnisses ist dies nur dann zul&#228;ssig, wenn die Daten f&#252;r die Durchf&#252;hrung oder die Beendigung des Arbeitsverh&#228;ltnisses erforderlich sind. Au&#223;erdem ist die Datenerhebung auch f&#252;r Zwecke der Aufdeckung einer Straftat zul&#228;ssig, wenn der Verdacht besteht, dass die Straftat im Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis begangen wurde und die Daten zur Aufdeckung der Straftat erforderlich sind.<br />
Eine ausf&#252;hrliche Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes soll in der n&#228;chsten Legislaturperiode folgen. </p>
<p>In diesem Zusammenhang wird auch das am 1. Januar 2010 gestartete Datenerfassungsprojekt &#8220;ELENA&#8221; (Elektronischer Entgeltnachweis) stark kritisiert und wird wohl entsch&#228;rft werden m&#252;ssen. Derzeit m&#252;ssen nun alle Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in W&#252;rzburg alle einkommensrelevanten Informationen &#252;ber ihre Besch&#228;ftigten &#252;bermitteln. Ziel dieses Datenpools soll sein, dass ab 2012 zun&#228;chst der Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- und Elterngeld z&#252;giger und ohne einer Papierbescheinigung des Arbeitgebers abgewickelt werden m&#252;ssen. Allerdings m&#252;ssen nach den aktuellen Pl&#228;nen neben den Daten zu der H&#246;he des Arbeitsentgeltes auch Informationen &#252;ber Fehlzeiten (Krankheit, Streik usw.), Fehlverhalten oder Abmahnungen ebenfalls gemeldet werden. Damit die f&#252;r die Sozialleistungen zust&#228;ndigen Stellen ab 2012 die Daten abrufen k&#246;nnen, ben&#246;tigt der Sozialleistungsempf&#228;nger dann jedoch eine qualifizierte elektronische Signaturkarte, mit der er seine Daten bei der zentralen Speicherstelle anfordern kann.</p>
<p>&copy;2010 <a href="http://www.law-blog.de">Law-Blog</a>. All Rights Reserved.</p>.]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>One stop agency</title>
		<link>http://www.law-blog.de/458/one-stop-agency/</link>
		<comments>http://www.law-blog.de/458/one-stop-agency/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 06:41:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sonja Drexl-Trautmann</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Indonesien]]></category>

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		<description><![CDATA[Da ich der Meinung bin, dass die nachfolgenden Informationen f&#252;r viele Investoren interessant sein k&#246;nnten, hier ein Artikel aus dem Kammermagzin SOROTAN, das EKONID viertelj&#228;hrlich herausgibt. Zu danken ist auch meinem Co-Autor, Herrn Oliver Oehms.
&#8220;Wie im Juni der Presse zu entnehmen war, hat Pr&#228;sident Susilo Bambang Yudhoyono noch vor den Pr&#228;sidentschaftswahlen am 8. Juli 2009 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da ich der Meinung bin, dass die nachfolgenden Informationen f&#252;r viele Investoren interessant sein k&#246;nnten, hier ein Artikel aus dem Kammermagzin SOROTAN, das EKONID viertelj&#228;hrlich herausgibt. Zu danken ist auch meinem Co-Autor, Herrn Oliver Oehms.</p>
<p>&#8220;Wie im Juni der Presse zu entnehmen war, hat Pr&#228;sident Susilo Bambang Yudhoyono noch vor den Pr&#228;sidentschaftswahlen am 8. Juli 2009 eine Durchf&#252;hrungsverordnung zur Einrichtung eines „Single Window“ f&#252;r ausl&#228;ndische Investoren unterzeichnet. Dieses  „Pelayana Terpadu Satu Pintu” (PTSP) ist eine Folge des im Jahre 2007 verabschiedeten Investitionsgesetzes, welches genau eine solche Agentur bereits ank&#252;ndigte. Ziel des „Satu Pintu“ ist die Betreuung ausl&#228;ndischer Unternehmer im Rahmen ihrer Investitionen und der damit verbundenen Genehmigungen und Lizenzen  „aus einer Hand“.  Allein zust&#228;ndige Beh&#246;rde hierf&#252;r ist nun die Investitionsf&#246;rderbeh&#246;rde BKPM (Badan Koordinasi Penanaman Modal).</p>
<p>Die nationale Indonesische Industrie- und Handelskammer (KADIN Indonesia) ist vor Verabschiedung des Presidential Decrees (PerPres) um Stellungnahme gebeten worden. Die Kammer hat sich positiv &#252;ber die Intention das Gesamtvorhabens ge&#228;u&#223;ert, zumal eine Konzentration aller Prozesse auf eine Stelle, die damit verbundene Abnahme der Zahl der Ansprechpartner und die Verschlankung des gesamten Prozesses durchaus begr&#252;&#223;enswerte Ziele sind. Eine erfolgreiche Realisierung vorausgesetzt, kann das PTSP das Investitionsklima verbessern, so KADIN, und verdient nat&#252;rlich die Unterst&#252;tzung von Politik und Wirtschaft.<span id="more-458"></span></p>
<p>Seitens der KADIN wird aber auch auf Schw&#228;chen des nun umgesetzten Vorhabens hingewiesen. </p>
<p>1.<br />
Die Durchf&#252;hrungsverordnung erm&#246;glicht der BKPM einen weitgehenden Zugriff auf die Kompetenzen der Fachministerien. Dies mag dem avisierten Ziel durchaus dienlich sein. Welche Genehmigungskompetenzen dies konkret sein werden, ist vom Gesetzgeber allerdings nach den derzeit zur Verf&#252;gung stehenden Informationen bislang nicht definiert worden. Es steht zu bef&#252;rchten, dass dieser anstehende Prozess auf Widerstand stossen k&#246;nnte. Nach den Worten des Hauptgesch&#228;ftsf&#252;hrers der Deutsch-Indonesischen Industrie und Handelskammer (AHK) in Jakarta, Jan R&#246;nnfeld, ist ein Machtkampf zwischen den Einrichtungen damit im Grunde vorprogrammiert. Er sieht in der starken Zentralisierung der Entscheidungsbefugnisse bei der BKPM die Gefahr eines Machtmissbrauchs.</p>
<p>2.<br />
Die technische Basis des gesamten Vorhabens ist eine IT-Landschaft, die  zweifellos internationalen Standards wird gen&#252;gen m&#252;ssen. Aufgrund der gro&#223;en Zahl an involvierten Akteuren ist eine reibungslose Kommunikation erforderlich, um mit dem „Satu Pintu“ tats&#228;chlich auch den Zugang zu einem einzigen Haus aufzusto&#223;en und nicht zu einer Wohnsiedlung, um im Bild zu bleiben. Hier stellt sich auch die Frage der Finanzierung und Betreuung dieses Systems. Erfahrungen nicht zuletzt aus Europa weisen weiterhin darauf hin, dass neben den technischen Grundlagen der „menschliche Faktor“ von &#252;berragender Bedeutung ist. Dem sollte bei der weiteren Umsetzung besondere Bedeutung beigemessen werden.</p>
<p>3.<br />
W&#252;nschenswert w&#228;ren klare Standards oder Benchmarks gewesen, an denen man sich messen lassen sollte. Auch der regelm&#228;&#223;ige und institutionalisierte Austausch mit den „Betroffenen“ – Investoren und Fachministerien – w&#228;re im Sinne einer Supervision und Fortschrittskontrolle sinnvoll.</p>
<p>Obwohl der Vorsto&#223; der indonesischen Regierung anspruchsvoll sein wird, ist dieser nicht minder begr&#252;&#223;enswert. Sicher wird man sich  aber auf einen l&#228;ngeren Prozess einstellen m&#252;ssen, bis der „Satu Pintu“ tats&#228;chlich umgesetzt und reibungslos laufen wird.</p>
<p> Vor diesem Hintergrund darf gegebenenfalls auch die Frage erlaubt sein, ob man ein &#228;hnliches Ziel mit zun&#228;chst weniger ambitionierten Mitteln h&#228;tte erreichen k&#246;nnen, bspw. durch eine stringente Reduktion der Regelungen und einer klaren Verteilungen der Zust&#228;ndigkeiten. </p>
<p>Letztlich wird sich der Erfolg des Projektes in der Praxis zeigen m&#252;ssen. Den Institutionen, insbesondere auch den bilateralen Kammern vor Ort wird es obliegen, die Durchf&#252;hrung und die Prozesse engmaschig zu beobachten und ggf. eine Verschlechterung bzw. Behinderungen der Abwicklungsprozesse zu bewerten und kommentieren.&#8221;</p>
<p>&copy;2010 <a href="http://www.law-blog.de">Law-Blog</a>. All Rights Reserved.</p>.]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Einhaltung der Schriftform bei Benutzung eines Computerfaxes</title>
		<link>http://www.law-blog.de/456/einhaltung-der-schriftform-bei-benutzung-eines-computerfaxes/</link>
		<comments>http://www.law-blog.de/456/einhaltung-der-schriftform-bei-benutzung-eines-computerfaxes/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2009 08:20:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Christian Ostermaier</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Übergreifendes]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.law-blog.de/?p=456</guid>
		<description><![CDATA[Die Kommunikation findet immer mehr auf elektronischem Wege statt. Viele Menschen haben deshalb kein herk&#246;mmliches Faxger&#228;t mehr, sondern verwenden nur noch den Computer, um von diesem aus digital Faxe zu versenden.
Hier stellt sich nun die Frage, ob ein Computerfax in der rechtlichen Beurteilung dem herk&#246;mmlichen Telefax gleichgestellt ist. 
Im Unterschied zu der Versendung des Schriftst&#252;ckes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="Law-Blog" src="http://www.law-blog.de/wp-images/icon_devilgirl.gif" align="left" width="46" height="56" border="0" hspace="10"  />Die Kommunikation findet immer mehr auf elektronischem Wege statt. Viele Menschen haben deshalb kein herk&#246;mmliches Faxger&#228;t mehr, sondern verwenden nur noch den Computer, um von diesem aus digital Faxe zu versenden.</p>
<p>Hier stellt sich nun die Frage, ob ein Computerfax in der rechtlichen Beurteilung dem herk&#246;mmlichen Telefax gleichgestellt ist. </p>
<p>Im Unterschied zu der Versendung des Schriftst&#252;ckes mit einem herk&#246;mmlichen Faxger&#228;t gibt es bei einer Versendung mit einem Computerfax kein Originalschriftst&#252;ck. </p>
<p>Bei einem herk&#246;mmlichen Telefax erfolgt die Identifizierung durch die Unterschrift, die auf dem Originalschriftst&#252;ck vorhanden ist. </p>
<p>F&#252;r Schrifts&#228;tze an das Gericht mit eingescannter Unterschrift hat der gemeinsame Senat der Obersten Grichtsh&#246;fe des Bundes mit Beschluss vom 5. April 2000 (GMS-OGB 1/98) festgestellt, dass die Versendung eines Schriftsatzes mittels Computerfax mit eingescannter Unterschrift dem Schriftformerfordernis f&#252;r die Einreichung von Schrifts&#228;tzen bei Gericht gen&#252;gt. In dieser Entscheidung ist als obiter dictum angedeutet, dass auch ein Hinweis in dem Schriftsatz , dass der genannte Urheber wegen der gew&#228;hlten &#220;bertragungsform nicht unterzeichnen kann, der Schriftform gen&#252;gen kann. Teilweise wurde auch bereits ausdr&#252;cklich durch die Gerichte festgestellt, dass die Schriftform in gerichtlichen Verfahren auch durch Versendung eines Schriftsatzes per Computerfax ohne eingescannte Unterschrift gewahrt ist (z. B. BSG, BFH und der BGH f&#252;r das Markenbeschwerdeverfahren). Als abschlie&#223;end gekl&#228;rt d&#252;rfte die Frage, ob ein mittels Computerfax &#252;bermitteltes Schreiben der Schriftform gen&#252;gt, allerdings nicht zu bezeichnen sein. Um hier Probleme zu vermeiden, w&#228;re es vorzugsw&#252;rdig, entweder ein herk&#246;mmliches Faxger&#228;t zu verwenden oder bei der Verwendung eines Computerfaxes zumindest die eingescannte Unterschrift einzuf&#252;gen.</p>
<p>Die vorstehenden Ausf&#252;hrungen beziehen sich nur auf das gerichtliche Verfahren und lassen sich nicht auf andere Rechtsbereiche &#252;bertragen. F&#252;r die Einhaltung des Schriftformerfordernisses des § 126 BGB, das z. B. f&#252;r die K&#252;ndigung von Arbeitsverh&#228;ltnissen gilt, reicht weder ein herk&#246;mmliches noch ein Computerfax aus. Bei einer vertraglich vereinbarten Schriftform gen&#252;gt hingegen, wenn kein anderer Wille der Parteien anzunehmen ist, die telekommunikative &#220;bermittlung.</p>
<p>&copy;2010 <a href="http://www.law-blog.de">Law-Blog</a>. All Rights Reserved.</p>.]]></content:encoded>
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		<title>Indonesien hat gew&#228;hlt</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Jul 2009 04:53:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sonja Drexl-Trautmann</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 8. Juli 2009 fanden in Indonesien Pr&#228;sidentschaftswahlen statt. Mit &#252;berw&#228;ltigender Mehrheit wurde der amtierende Pr&#228;sident, der 59j&#228;hrige Ex-General Susilo Bambang Yudhoyono f&#252;r 5 Jahre im Amt best&#228;tigt. Zwar stehen die offiziellen Zahlen noch aus, werden sich aber kaum von den Hochrechnungen unterscheiden. Die direkten, freien und geheimen Wahlen verliefen ruhig und waren frei von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 8. Juli 2009 fanden in Indonesien Pr&#228;sidentschaftswahlen statt. Mit &#252;berw&#228;ltigender Mehrheit wurde der amtierende Pr&#228;sident, der 59j&#228;hrige Ex-General Susilo Bambang Yudhoyono f&#252;r 5 Jahre im Amt best&#228;tigt. Zwar stehen die offiziellen Zahlen noch aus, werden sich aber kaum von den Hochrechnungen unterscheiden. Die direkten, freien und geheimen Wahlen verliefen ruhig und waren frei von jeglichen merklichen Zwischenf&#228;llen. Der 8. Juli wurde kurzerhand zum Feiertag erkl&#228;rt, um m&#246;glichst vielen B&#252;rgern die M&#246;glichkeit zu geben, in ihren Heimats&#228;dten zu w&#228;hlen. Mit entsprechender Vorbereitung war Briefwahl m&#246;glich.</p>
<p>SBY (sprich: Es Bi Jey) wie der Pr&#228;sident im Volksmund genannt wird, hat sich in seiner ersten Amtsperiode zur Vaterfigur f&#252;r viele Indonesier entwickelt. Seine Politik gilt as liberal, wirtschaftsorientiert und pro-westlich. F&#252;r die n&#228;chsten 5 Jahre – eine Wiederwahl ist dann nach der Verfassung nicht mehr m&#246;glich – kann der Pr&#228;sident auf die Unterst&#252;tzung der Bev&#246;lkerung bauen. Knapp 62% der Stimmen fielen auf den Amtsinhaber bei einer Wahlbeteiligung von knapp 72%. Resultate von denen man in Deutschland bei den anstehenden Bundestagswahlen nur tr&#228;umen kann. Indonesien ist eine pr&#228;sidiale Republik, sprich der Pr&#228;sident f&#252;hrt die Regierungsgesch&#228;fte. Umso besser, wenn er daf&#252;r die breite Unterst&#252;tzung der Bev&#246;lkerung hat.</p>
<p>Sein Running mate ist Boediono, der ehemalige Chef der Zentralbank, ein Politiker, dem viele Indonesier vertrauen. </p>
<p>SBY setzt ganz auf Investitionen und ist sich bewusst, dass das Land noch einige wichtige Hausaufgaben zu erledigen hat, bevor es wieder zu alter St&#228;rke wie vor der Krise - nicht die in 2008/2009 sondern die in 1997/1998 - zur&#252;ckfinden wird. Von der aktuellen Krise bleibt Indonesien relativ unbeeindruckt. Viele Mechanismen, die w&#228;hrend der Finanzkrise nach 1998 eingef&#252;hrt wurden, haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Das Bankensystem in Indonesien ist gesund. Dazu kommt, dass Indonesien 60% seines Bruttosozialproduktes von rund 500 Mrd. USD im Inland generiert. Gerade auch die Wahlen in diesem Jahr wirkten wie Konjunkturhilfen, die Konsumnachfrage stieg im ersten Halbjahr im zweistelligen Bereich. Von den eigentlichen Konjunkturprogrammen wurden bislang nur ca. 2% tats&#228;chlich ausgegeben. Sprich, hier w&#228;re sogar noch Luft.</p>
<p>Bis 2014 sollen rund 140 Mrd. USD in die Infrastruktur flie&#223;en, einer der gro&#223;en Hemmschuhe f&#252;r nachhaltige und noch schnellere wirtschaftliche Entwicklung. Auch das Bildungssystem steht vor einer „Runderneuerung“. Es sind bereits Programme mit einem Umfang von ca. 80 Mio. geplant, die in den n&#228;chsten 5 Jahren umgesetzt werden sollen - auch mit Hilfe von ausl&#228;ndischen Organisationen.</p>
<p>Alles in allem steht meines Erachtens einer weiteren positiven Entwicklung Indonesiens in den kommenden 5 Jahren nichts im Wege. Ein gutes erstes Zeichen war auch das erst im Juli aufgehobene Flugverbot f&#252;r indonesische Airlines nach Europa. Einem Besuch des Pr&#228;sidenten in Europa st&#252;nde also nichts mehr im Wege und w&#252;rde die richtigen Signale zur richtigen Zeit setzen. </p>
<p>Unternehmer, die sich mit dem Gedanken spielen nach Asien zu gehen oder sich in Asien umzuorientieren, sollten jetzt Indonesien genauer unter die Lupe nehmen. Der Zug rollt n&#228;mlich bereits.</p>
<p>&copy;2010 <a href="http://www.law-blog.de">Law-Blog</a>. All Rights Reserved.</p>.]]></content:encoded>
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