Spionierende Teddybären sind verboten - Aus für die Teddycam
- Skurriles -
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Kennen Sie eigentlich die TeddyCam? Das ist ein Teddybär, in den Mikrofon und Kamera eingebaut wurden. Das Gerät soll zur Überwachung der lieben Kleinen dienen, als eine Art Video-Babyphon. Die Erfindung ist nicht zur nutzlos (Babyphons gibt es schon) und peinlich (außer für Voyeure natürlich), sondern nach deutschem Recht auch schlicht illegal. Entsprechend schließt die stets dienstbeflissene deutsche Staatsanwaltschaft nicht nur Vertriebskanäle der Geräte hierzulande, sondern jagt auch die Käufer der TeddyCams.
Irgendwie hätte man sich als Erwerber eines solchen Gerätes vermutlich denken können, dass die Angelegenheit nicht so recht koscher ist. Aber warum eigentlich genau und wo steht’s?
Die Frage nach dem Warum ist eigentlich leicht zu beantworten: wenn Überwachungstechnik als Gegenstand des täglichen Gebrauchs getarnt wird, dann fällt es noch schwerer, sie zu erkennen. Die Gefahr, ohne eigenes Wissen Opfer von Überwachungsmaßnahmen zu werden, steigt. Die Hemmschwelle zum Einsatz der Technik sinkt im Gegenzug, denn die Chance des Davonkommens vergrößert sich. Das gilt auch für Teddybären: die können auch außerhalb des Kinderzimmers unverdächtig sein, im Übrigen dürfte es gerade Babys nicht stören, mit einem ganz normalem Babyphon ausgestattet zu werden.
Das Ganze ist in den §§ 148 i.V.m. 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) näher geregelt, die nebenbei in ihrer konkreten Formulierung noch ein Schlaglicht auf die Umtriebigkeit des deutschen Gesetzgebers werfen: [Weiterlesen »]
Tags: Überwachung



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