Kategoriearchiv 'Persönlichkeitsrecht'

03.09.08

Kommt das Ende der Hausfrau im Werbefernsehen?

- Persönlichkeitsrecht -

Law-BlogTV-Werbung muss, meint das EU-Parlament, „ethisch und/oder rechtlich verbindlichen Regeln“ unterliegen. Wer jetzt meint, das hieße nur, dass nicht belogen und betrogen werden dürfe, der irrt – und das würde ja auch das Wettbewerbsrecht regeln. Vielmehr geht es dem EU-Parlament darum, gegen Werbespots vorzugehen, die „diskriminierende oder entwürdigende Botschaften auf der Grundlage von Geschlechterstereotypen vermitteln“. Darunter mag man vieles verstehen und die Formulierung ist erdenklich breit. Die menschliche Würde mag – je nach Blickwinkel – recht schnell verletzt sein. Jedenfalls kann man unter einem „unwürdigen Stereotyp“ durchaus schon mal die Hausfrau subsumieren, die kein Anti-Kalkmittel für die Waschmaschine verwendet hat (Dummchen aber auch!) und jetzt den Monteur kommen lassen muss. Entsprechend harsch formuliert es der Spiegel: „EU-Parlament fordert Fernsehwerbung ohne Heimchen“. Und damit hat er recht: solche allgemein gehaltenen Klauseln enden typischerweise genau an einer solchen Stelle.

Ich tue mich mit der EU-Parlaments-Idee sehr schwer. Zwar billige ich ausdrücklich den verfolgten Zweck, aber gut gemeint ist eben nicht genug. Ich halte das Vorhaben rechtlich für fragwürdig und sachlich für Unsinn. Den hinter der Idee stehende Gedanken finde ich sogar ausgesprochen gefährlich. [Weiterlesen »]

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15.02.08

Wenn Prominente nur sie selbst sind - ein Sozialabgabensparmodell

- Persönlichkeitsrecht -

Law-BlogSollten Sie zur älteren Generation gehören (25+), dann haben Sie vermutlich einen Fernseher. Jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie - so Sie keinen besitzen - doch über Freunde, Verwandte und Bekannte Zugang zu einem haben. Sollten Sie das Gerät ab und an benutzen, kennen Sie vermutlich die Gebrüder Wladimir und Vitali Klitschko. Beide sind (sehr sympathische!) Boxer, deren Gesichter dem Publikum aber jedenfalls ohne blaue Augen, Risse und Schnitte primär aus Werbespots für Kindersnacks und Papiertaschentücher bekannt sind. Gerade diese Bekanntheit war Gegenstand einer ebenso interessanten wie verwirrenden Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.01.2008, AZ B3KS 1/07 R).

Verklagt war die Künstlersozialkasse (KSK), eine Rentenkasse für selbständige Künstler. Diese war der Auffassung, dass die Honorare der Klitschko-Brüder aus ihren Werbeaktivitäten nach dem Künstler-Sozialversicherungsgesetz (KSVG) abgabepflichtig seien. Denn die Mitwirkung von Profisportlern an Werbespots sei eine selbständige Tätigkeit im Bereich der darstellenden Kunst. Es handele sich um nach einem Drehbruch gestaltete Szenen, bei denen die Profisportler als Darsteller aufträten.

Ein solcher Abgabebescheid liegt natürlich weder im Interesse der Klitschko-Brüder noch derer Vertreter und Agenten: vermutlich dürfte die Alterssicherung der Dres. Klitschko auf anderen Säulen als ausgerechnet auf den mageren Ausschüttungen der KSK beruhen. Jedenfalls ist den Herren das durchaus zu wünschen. [Weiterlesen »]

13.07.07

Blogs, Namensrecht und das Hanseatische OLG

- Persönlichkeitsrecht -

Law-BlogFür einiges Aufsehen vor allem in der Blogosphäre sorgt derzeit das Urteil des Hanseatischen OLG (vom 31.5.2007, AZ 3 W 110/07) in der Sache eines (nun vormaligen) Blogs, das den Namen eines bekannten deutschen Unternehmens in der Kombination XYZblog.de führte; die genauen Parteien des Rechtsstreites sind derzeit leider nicht offiziell bekannt. Das Gericht hat den Betreibers der Publikation verboten, die Domain XYZblog.de zu benutzen. Die Entscheidung kann auf der MIR in anonymisierter Form eingesehen (PDF) werden.

Recht gern kritisieren wir auf den Law-Blog Hamburger Entscheidungen. Die vorliegende allerdings scheint mir, auch wenn man sie nicht gut finden mag, jedenfalls richtig zu sein.

Das Gericht argumentiert mit dem Namensrecht aus § 12 BGB. Die Vorschrift verbietet es insbesondere, unbefugt den Namen eines anderen zu gebrauchen. Tut man es dennoch, kann auf Beseitigung und bei Widerholungsgefahr Unterlassung der Beeinträchtigung geklagt werden. So geschah es auch vorliegend, wenn auch nicht im Wege einer Klage sondern einer einstweiligen Verfügung.

Natürlich wirft der Fall im Detail ein paar Fragen auf. [Weiterlesen »]

08.02.07

Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsrecht: volle Namensnennung bei Berichten zulässig?

- Persönlichkeitsrecht -

Law-BlogMit der Frage, ob bei einer Berichterstattung im öffentlichen Interesse der volle Name eines Betroffenen genannt werden darf, beschäftigt sich der BGH in seinem Urteil (PDF) vom 21.11.2006, AZ. VI ZR 259/05. Der Inhalt des Urteils ist dabei keineswegs überraschend. Er konkretisiert und bestätigt aber in dankenswerter Weise die zu dieser Frage in der Rechtsprechung immer schon vertretenden Grundsätze. Spannend ist die Angelegenheit vor allen Dingen deswegen, weil es - in der Blogosphäre ist dies bekannt - in letzter Zeit gerade in zu diesem Punkt einige Streitigkeiten und Abmahnungen gegeben hat.

Im konkreten vom Gericht entschiedenen Fall ging es um den Geschäftsführer dreier Kliniken in Brandenburg mit mehr als 900 Angestellten. Nach ganz erheblichen Vorwürfen gegen die Person des Geschäftsführers - es ging um Beleidigungen, massive Bedrohungen, Lügen, Verleumdung und Diffamierungen - wurde er abberufen und beurlaubt. Verständlicherweise zog die Angelegenheit in ganz erheblichem Ausmaß das Interesse der lokalen, aber auch regionalen und überregionalen Presse auf sich. Insbesondere brachte eine Nachrichtenagentur eine Pressemeldung unter voller Nennung des Namens des ehemaligen Geschäftsführers heraus. Das missfiel diesem und er klagte gegen die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Meldung.

Zu unrecht, wie der BGH nun entgegen der Vorinstanz feststellte. [Weiterlesen »]

16.09.05

Ein Arm, ein Bein und ein Auge für ‘nen Scherz

- Persönlichkeitsrecht -

Law-BlogSicher haben Sie es auch aufmerksam verfolgt: Stefan Raab muss eine Geldstrafe i.H. von 150.000 Euro in einem Beleidigungsfall zahlen. Wohl nicht ganz zu Unrecht: er testet die Grenzen nicht nur des guten Geschmacks, sondern auch des Rechts ziemlich aus. Konkret wurde ein kurzer Film einer Dame mit der Schultüte ihrer Tochter in der Hand mit „Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser.“ kommentiert.

Bemerkenswert fand ich, dass das Opfer in einem parallelen Zivilverfahren 90.000 Euro Schadenersatz wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechtes gefordert hatte; der Prozess ging allerdings verloren. Bereits vor einiger Zeit musste Raab an eine Schülerin mit dem Nachnamen „Loch“ 70.000 Euro Schadenersatzsumme zahlen. Sie können sich die Natur des hierfür maßgeblichen Scherzes sicher denken.

Die Ehre ist ein hohes Gut. Aber 90.000 oder auch 70.000 Euro sind auch eine Menge Geld. Ich habe mir den Spaß gemacht, in der ADAC Schmerzensgeldtabelle mal kurz zu vergleichen und fand dabei etwa das:

Der „Verlust des rechten Auges, zahlreiche Mittelgesichtsfrakturen (Trümmerfraktur des Ober- und Unterkiefers), Fraktur der hinteren Schädelgruppe, Geruchsverlust, Gehirnerschütterung, Schlüsselbeinfraktur, Rippenbruch, Subluxation des HWK C 5/C 6, Pneumothorax, Zahnschaden“ brachte 1984 (nicht ganz frisch, ich weiß) 150.000 DM (ca. 75.000 Euro).

1995 war die „Totale Oberarmamputation rechts; Dünndarmperforation; Rückenfrakturen mit Dauerschaden: vermutlich MdE: 100 %“, dazu noch Depression und Medikamente gegen unerträglich Phantomschmerzen 120.000 DM (ca. 60.000 Euro) wert. Mit Inflation komme ich also grob auf die 70.000 Euro.

Also wenn Sie mich fragen: ich nehm’ die Beleidigung.

12.01.05

Update – Vaterschaftstest haben keine Beweiskraft vor Gericht

- Persönlichkeitsrecht -

Heimliche Vaterschaftstests haben keine Beweiskraft vor Gericht. Eine Anfechtung der Vaterschaft unter Berufung auf solche Tests ist damit nicht möglich, entschied der BGH. Durch einen Test, der ohne Einwilligung des Betroffenen zustande gekommen sei, werde das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt.

Andere Gerichte haben das in vergleichbaren Fällen abweichend bewertet.

Die Entscheidung hat zunächst nicht direkt mit der auch hier diskutierten Frage zu tun, ob solche Tests unter Strafe gestellt werden sollen. Es steht aber wohl zu erwarten, dass die Entscheidung des Gerichts das Justizministerium in seinem Vorhaben jedenfalls moralisch stärkt. Dort widerum wird inzwischen jedenfalls in Details Kompromissbereitschaft signalisiert.

07.01.05

Heimliche Vaterschaftstests unter Strafe stellen?

- Persönlichkeitsrecht -

Derzeit sehr heftig und hochemotional diskutiert wird das geplante Gesetz zum Verbot heimlicher Vaterschaftstests. Der Plan, diese mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr zu belegen, ist umstritten nicht nur in der Politik – wobei die Fronten quer verlaufen – sondern auch in der Gesellschaft.

Im Mittelpunkt der Diskussion stehen vor allem zwei Fragen.

Zum einen geht es natürlich um Familienfrieden und Kindswohl, diese sollen vermeintlich geschützt werden. Vergessen wird m.E. hier der alte (außerrechtliche) Grundsatz: lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Sprich: Jahrzehntelange Ungewissheit in der familiären Situation, Zweifel, Vorwürfe und Anfeindungen dürften dem Kindswohl bereits recht mittelfristig deutlich mehr schaden als Klarheit und Gewissheit.
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03.03.04

Großer Lauschangriff ganz klein

- Persönlichkeitsrecht -

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass ein erheblicher Teil der Vorschriften der Strafprozessordnung zur Durchführung der akustischen Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung („großer Lauschangriff“) nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Begründet wird dies im Wesentlichen damit, dass die derzeitige Ausgestaltung der Wohnraumüberwachung das Gebot der Achtung und des Schutzes der Menschenwürde aus Art. 1 I Grundgesetz nicht genügend beachtet. Das Bundesverfassungsgericht konkretisiert in aller Deutlichkeit die notwendigen Mindestanforderungen.

Zunächst kommt eine Überwachung von Wohnungen nur noch zur Aufklärung von besonders schweren, nämlich mit einer Höchststrafe von mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe versehenen, und im Gesetz einzeln katalogisierten Straftaten in Betracht. Das bedeutet, dass viele der Straftaten, die bisher zu einem großen Lauschangriff berechtigten, nun nicht mehr genügen, etwa der einfache Betrug.
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24.02.04

Gesetz gegen unbefugte Bildaufnahmen

- Persönlichkeitsrecht -

Die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen haben sich auf einen Entwurf für das Gesetz zum verbesserten Schutz der Intimsphäre geeinigt. Das Vorhaben wird einen neuen § 201 a in das Strafgesetzbuch aufnehmen, der das Verletzen der Intimsphäre einer Person durch das unbefugte Beobachten mit technischen Mitteln oder das Anfertigen oder den Gebrauch von Bildaufnahmen der Person unter Strafe stellt; angedroht sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Erfasst wird mit dem Gesetz sowohl der gemeine Spanner als auch der Luxus-Pararazzi.

Ich meine nach wie vor, dass den Verletzten in solchen Fällen mit einer vernünftigen Schadenersatzregelung mehr gedient wäre als mit strafrechtlichen Sanktionen. Zwar sollte mit dem neuen Gesetz in Verbindung mit § 823 II BGB immer auch Schadenersatz dem Grunde nach fällig werden; wie hoch dieser bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts anzusetzen ist, dürfte aber nach wie vor im Einzelfall völlig unberechenbar sein.

Weiteres hier beim Institut für Urheber- und Medienrecht.


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