Kategoriearchiv 'Onlinerecht'
11.07.07

OLG Frankfurt zu unverschlüsseltem WLAN und Störerhaftung

- Onlinerecht -

Law-BlogNeue - ungute - Entwicklungen gibt es zur Frage der WLAN-Störerhaftung. Wie die Kollegen von aufrecht.de berichten, hatte das OLG Frankfurt/Main über einen Fall zu entscheiden, (AZ: 2-3 O 771/06, vom 22. Februar 2007) der dem bekannten WLAN-Fall des LG Hamburg recht vergleichbar ist. In der Sache dreht es sich zwar um ein Verfügungsverfahren, da die kontroversen Details des Falls aber vor allem auf rechtlichem Gebiet liegen darf kaum erwartet werden, dass die Gerichte im Hauptsacheverfahren eine abweichende Beurteilung finden.

Der Beklagte betreibt offen, also ohne besondere technische Sicherung, Verschlüsselung oder die Verwendung von Passwörtern, ein privates WLAN. Unter Nutzung dieses Internetanschlusses war der Song „Sommer unseres Lebens“ in der Internet-Tauschbörse eMule zum Download angeboten worden. Der Beklagte war - so jedenfalls seine Behauptung - zum Zeitpunkt des Angebots im Urlaub, sein Rechner ausgeschaltet, das WLAN offensichtlich aber nicht. Wenn jemand den Song unter Nutzung des Internetanschlusses des Beklagten anbot, dann wohl ein Dritter, der „schwarz mitsurfte“.

Das genügt dem OLG Frankfurt/Main, um den Beklagten jedenfalls als Störer auf Unterlassung der Verbreitung des Musikstücks in Anspruch zu nehmen. Das Gericht führt dazu aus: [Weiterlesen »]

08.05.07

Forenhaftung Revolutions - LG Hamburg zu Störern und eigenen Inhalten

- Onlinerecht -

Law-BlogEin durchaus bemerkenswertes Urteil zur Frage der Haftung für Foren hat uns das einschlägig bekannte Landgericht Hamburg beschert, wie der Kollege Dr. Bahr berichtet. So, wie die Entscheidung wohl gelesen werden muss, dürfte sie - so die denn Bestand hat - dem Thema Forenhaftung ganz neuen Auftrieb geben.

In der Sache geht es um eine Klage eines Forenbetreibers, der vom Gericht Feststellung begehrt, dass er nicht verpflichtet ist, die Verbreitung bestimmter Äußerungen über einen kommerziellen Unfallrettungs-Service zu unterlassen. Dabei geht es um Äußerungen in Form von Foren-Postings Dritter, eben der Nutzer des Forums, nicht um Aussagen, die von ihm selbst stammen.

Das Gericht ordnet einiger dieser Äußerungen als zulässige Meinungsäußerungen ein und beanstandet diese nicht. Eine Tatsachenbehauptung (das Unternehmen sei bereits verklagt worden) stellte sich aber im Prozess als unwahr oder jedenfalls nicht erweislich wahr heraus. Daraus folgert das Gericht:

Unbegründet ist die Klage dagegen, soweit die Beklagte einen Anspruch darauf geltend gemacht hat, dass der Kläger es unterlassen möge zu verbreiten “… im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) …”.

Dies wird auf zwei ganz bemerkenswerte Argumente gestützt. [Weiterlesen »]

05.02.07

Der Bundestrojaner kommt (noch) nicht

- Onlinerecht -

Law-BlogHeimliche Online-Durchsuchungen privater Rechner durch staatliche Ermittlungsbehörden sind unzulässig, wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31. Januar 2007 - StB 18/06 entschieden hat. In der Sache ging es um den Fernzugriff auf Rechner Beschuldigter unter Verwendung einer trojanerähnlichen Software, flapsig „Bundestrojaner“ tituliert. Für die Durchführung solcher Maßnahmen gibt es aber schlicht keine Rechtsgrundlage. In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu:

Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. (…)
Nach der Entscheidung ist die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) gedeckt, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt ist. [… Dies folgt auch] aus einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die - wie die Überwachung der Telekommunikation (§§ 100 a, b StPO) oder die Wohnraumüberwachung (§§ 100 c, d StPO) - ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung bestehen. […]

Die detaillierte Begründung der Entscheidung liegt noch nicht, das Warten auf diese bleibt aber spannend. Denn eine fehlende Rechtsgrundlage ist eine Sache, ob es eine solche Grundlage überhaupt geben darf und welche rechtsstaatlichen Sicherungen sie ggf. enthalten muss, eine andere. [Weiterlesen »]

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17.01.07

Das Telemediengesetz (TMG) kommt

- Onlinerecht -

Law-BlogBereits seit längerem wird ja auf verschiedenen Ebenen, zwischen Bund und Ländern, in den Gremien des Bundestages und natürlich in der Öffentlichkeit das geplante Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste diskutiert. Kernpunkt des Vorhabens ist das neue Telemediengesetz. Der wichtige Ausschuss für Wirtschaft und Technologie im Bundestag hat dem Gesetzespaket nun zugestimmt, den Entwurf finden Sie hier (PDF). Die Verabschiedung des TMG am morgigen Tag durch den Bundestag ist nun mehr oder weniger Formsache.

Das neue Recht bringt in der Sache weniger Neuerungen als von vielen erhofft. Nach wie vor besteht aus kompetenzrechtlichen Gründen ein Nebeneinander von Telemediengesetz (Bundesrecht) und spezifisch medienrechtlichen Regelungen im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag), das ist in der Sache Länderrecht. Immerhin vereinheitlicht das TMG aber das vormalige Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz und hebt die mit erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten verbundene Trennung von Mediendiensten und Telediensten auf. Die ebenso problematische Abgrenzung zwischen Telemedien und Rundfunk bleibt uns aber erhalten, ist wohl ohne größere Änderungen auch des Grundgesetzes kaum zu überbrücken.

Im Gesetz nicht enthalten ist die vor einem Jahr ja noch viel diskutierte Impressumspflicht für private Webseiten. Wenn Telemedien nicht gegen Entgelt angeboten werden ist nach § 5 I TMG keine Anbieterkennzeichnung erforderlich. [Weiterlesen »]

16.01.07

Apple mahnt Blogger wegen iPhone-Berichterstattung ab

- Onlinerecht -

Law-BlogVielleicht sind Sie ja gestern auch über die Meldung gestolpert, dass Apple – gar nicht nett – Blogger und Forenschreiber (in den USA) abmahnt. Die Betroffenen selbst haben wohl gar nicht so viel angestellt, sondern einfach nur berichtet. Über ein paar Hacker nämlich, denen es gelungen ist, die grafische Anmutung der Benuteroberfläche des neuen Apple iPhones auf andere mobile Geräte zu übertragen. Technophile Blogs und Foren diskutieren so etwas gern. Im vorliegenden Fall mit Screenshots der so gepimpten Geräte, aber auch mit einem Link zu einem Forum, in dem man die Nutzeroberfläche (eigentlich nur ein paar Icons) herunterladen konnte.

Apple missfällt das. Man sieht in diesen Abbildungen eine nicht autorisierte Zugänglichmachung von Werken, deren Nutzungsrechte allein bei Apple liegen und bittet, sowohl die Abbildungen als auch den Link zum Hackerforum zu entfernen.

Nun mal rein theoretisch gedacht und abseits der offensichtlichen Kleingeistigkeit einer solchen Abmahnung: wäre sie, gesetzt den Fall, sie ginge an einen deutschen Blogger, berechtigt? Dürfen die denn das? Ich meine: teilweise. [Weiterlesen »]

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29.11.06

WLAN und Recht Revisited - der Podcast

- Onlinerecht -

Wenn Sie – wie ich – gern mal über Stricke und Schnüre (oder auch einfach so) stolpern und dabei gleich ganze Schreibtischinhalte mit in die Tiefe reißen, dann empfinden Sie WLAN vermutlich als eine sehr segensreiche Sache. Wenn Sie dazu noch ein Mensch sind, der Freude gern teilt, dann betreiben Sie vielleicht ganz bewusst Ihr WLAN offen und für Dritte benutzbar; vielleicht sind Sie auch technisch nicht so bewandert und machen das unbewusst (behaupten aber am Stammtisch stolz das Gegenteil). Womöglich treibt Sie auch eine Art halbkommerzieller Gedanke an, wie etwa bei der stetig wachsenden FON-Gemeinde.

In jedem Fall fragen Sie sich vielleicht, wie sich das bekannte WLAN-Urteil des LG Hamburg auf Ihre rechtliche Verantwortlichkeit auswirkt, falls ein böser oder einfach sorgloser Mensch Ihr Netz ohne Ihr Wissen für Rechtsverletzungen benutzt.

Die Frage trieb auch die Redaktion der Mac Essentials an. Zwecks Erörterung der Angelegenheit aus rechtlicher Sicht rief man von dort hier an und nahm das Gespräch auf um daraus einen Podcast zu zimmern. Vielleicht haben Sie den auf Mac-Essentials schon gehört, falls nicht haben Sie hier nochmals die Gelegenheit.

Hier sind die Shownotes: [Weiterlesen »]

 
icon for podpress  Frühschoppen WLAN und Recht [21:22m]: Play Now | Play in Popup | Download
10.10.06

Eltern haften für ihre Kinder - Störerhaftung reloaded

- Onlinerecht -

Law-BlogIn der ZUM 2006, 661-662 wird eine interessanter Beschluss des Landgerichts Hamburg (vom 21.04.2006, AZ 308 O 139/06) veröffentlicht. Die Entscheidung zeigt, dass die Befürchtung, die Rechtsfigur der Störerhaftung werde in zunehmend ausufernder Weise angewandt, wohl berechtigt ist. Anlässlich der (später ergangenen) WLAN-Entscheidung des Landgerichts Hamburg hatte das Law-Blog ja ähnliches schon vermutet: wenn die Büchse der Pandora erst einmal geöffnet ist, lässt sie sich kaum wieder schließen.

Zum konkreten Fall: Eine Fünfzehnjährige hatte in Filesharing-Systemen in Internet rechtswidrig Musikaufnahmen bereitgestellt. Der Vater der Minderjährigen wurde zur Unterlassung aufgefordert, eine entsprechende Erklärung auch abgegeben. Im Nachgang stritt man sich um die Kosten. Zu deren Tragung wurde der Vater verurteilt, denn der ursprünglich geltend gemachte Unterlassungsanspruch habe (wohlgemerkt: ihm gegenüber) bestanden. Begründet wird das über die Störerhaftung.

Nun gibt es keine Störerhaftung ohne die Verletzung von Prüfpflichten. Die sah das Gericht aber schon in der Überlassung des verwendeten Computers und Interzugangs begründet. Das gelte insbesondere dann, wenn die Überlassung an Jugendliche oder Kinder erfolgt. Denn gerade bei diesen könne das Unrechtsbewusstsein für Rechtsverletzungen im Internet möglicherweise noch nicht hinreichend entwickelt sein. Dem Vater sei es insbesondere auch möglich und zumutbar, Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zu treffen. In Betracht komme etwa die Einrichtung verschiedener Benutzerkonten mit teilweise limitierten Rechten, die Einrichtung einer Firewall etc. So ein Erziehungsberechtigter hierfür technisch nicht versiert genug sei, müsse er sich fachkundiger Hilfe bedienen.

So einfach ist das. Bei genügend flexibler Handhabung lässt sich mit Hilfe der Figur der Störerhaftung praktisch jedes gewünschte Ergebnis erreichen. Da darf man Eltern viel Spaß bei der lückenlosen Kontrolle des Nachwuchses wünschen.

08.09.06

Unverschlüsseltes WLAN und Störerhaftung: LG Hamburg öffnet die Büchse der Pandora

- Onlinerecht -

Law-BlogMit einem durchaus erschreckenden neuen Urteil (AZ: 308 O 407 / 06, verkündet am 26.07.2006, Volltext via RAe Lampmann Behn Rosenbaum) überrascht uns das LG Hamburg. Es macht Betreiber von ungesicherten WLANs für Rechtsverletzungen als Störer verantwortlich, die Dritte unter Nutzung dieses Netzes begehen. Das Problem bei diesem Urteil ist: im Ergebnis ist es - im vorliegenden Einzelfall - noch nachvollziehbar, in seiner Konsequenz aber nahe der Untragbarkeit. Man hat offenbar schlicht nicht zu Ende gedacht.

Im Fall waren hunderte von Musikdateien über ein - später indentifiziertes - WLAN in das Filesharing-System Gnutella geladen worden. Und das ohne die erforderlichen Rechte an den Songs, mithin rechtswidrig. Die Rechteinhaberin mahnte die Inhaberin des WLANs ab, das für den Upload benutzt wurde. Die verteidigte sich damit, sie sei’s nicht gewesen, auch kein Familienangehöriger, aber das Netzwerk sei offen und unverschlüsselt betrieben worden, ein Dritter hätte also jederzeit über das WLAN illegal handeln können. Dem hätte sie nicht vorbeugen müssen, habe aber inzwischen auch ein Passwort eingerichtet.

Das Gericht scheint nach der Formulierung des Urteils augenzwinkernd davon auszugehen, dass die Betreiberin des WLANs oder deren Sohn es schon gewesen sein werde. Natürlich kann man das so nicht schreiben, bewiesen werden kann das nicht. Daher wird argumentiert, dass dies dahinstehen könne, denn in jedem Fall sei die Betreiberin auch für die Nutzung des Netzwerks durch Dritte verantwortlich: das WLAN sei ungeschützt gewesen, es sei ihr aber zumutbar gewesen, wenigstens ein Passwort einzurichten.

Diese Argumentation halte ich für zumindest sehr bedenklich. [Weiterlesen »]

10.08.06

Private Sportwetten und Werbung im Internet

- Onlinerecht -

Law-BlogDie aktuelle kleindeutsche Farce um das Verbot privater Sportwetten zeigt inzwischen schon die ersten Weiterungen, die auch für Internetnutzer und vor allem Betreiber von Blogs und Homepages interessant sind. Wie der Infolaw-Newsletter gerade berichtet, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren den Fußballvereinen Borussia Dortmund und dem VFL Bochum die Schaltung von Bannerwerbung für Sportwetten verboten, die nicht von Westlotto (dem staatlichen Anbieter von Lotterien in NRW) offeriert werden. Die Beschlüsse datieren beide vom 1.8.2006 und tragen die Aktenzeichen 14 L 872/06 und 14 L 981/06.

Diese Beschlüsse sind in ähnlicher Form gegen jeden denkbar, der eine vergleichbare Werbung auf seiner Homepage schaltet. Und das dürften - bei überschlägigem Surfen - (noch) einige sein. Hier sind Webmaster also gefordert, ihre Seiten und Werbepartner zu überprüfen, was besonders interessant sein dürfte, wenn man an Verteilverfahren teilnimmt und somit gar nicht weiß, welches Banner oder welche Anzeige beim nächsten Aufruf auf der eigenen Seite erscheinen wird.

Hintergrund: wie, durch wen und in welchem Umfang private Sportwetten in Deutschland veranstaltet werden dürfen, ist nach wie vor strittig. Jedenfalls nach geltender Rechtslage dürfte die Mehrzahl der privaten Wettangebote in Deutschland rechtswidrig sein. Das betrifft aber nicht nur die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels, sondern auch die entsprechende Werbung, § 284 StGB. [Weiterlesen »]

03.05.06

Online Erpressung und Google-Geiselnahme

- Onlinerecht -

Law-BlogDas Internet ist eine tolle Sache. Wer eine Information sucht, mit seinem Blog eine Öffentlichkeit oder am Sonntag ein Buch, der wird dies – neben vielen anderen Dingen – hier finden. Aber das Netz ist ein Born der Freude, ein Hort der Lebenslust auch für Menschen und Unternehmen, die eher weniger willkommenen Aktivitäten nachgehen. Das beginnt bei unseriösen Vertragsangeboten und hört bei weit ernsteren Delikten noch lange nicht auf.

Eine interessante Masche ist die Geiselnahme von Google zur Erpressung von um ihren guten Ruf besorgten Menschen und Unternehmen. Denn sehr häufig ist es heute doch so, dass man den Namen einer neuen Bekanntschaft, eines möglichen Arbeitnehmers oder auch des Chefs schnell mal googled. Da ist es dann doch verdrießlich, wenn eine solche Recherche Ergebnisse bringt, die ein schlechtes Licht auf die betreffende Person oder das betreffende Unternehmen werfen.

Aus diesem Umstand lässt sich Geld machen. Das kann etwa so aussehen wie in der Email, die dem Law-Blog heute ins Haus flatterte:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!

In unserem Forum wird angezeigt, dass Sie einen unserer User hintergangen haben sollen. Bitte nutzen Sie die Suchfunktion in unserem Forum (Webadresse) und nehmen Sie Stellung. Ansonsten rechnen Sie damit, dass man Sie in Zukunft bei Google unter Ihrer Firmierung law-blog.de ganz oben findet, wenn man nach Gangster, Anwalt und law-blog.de sucht.

Bitte nehmen Sie dies als ernste Warnung. Bei (Name) herrscht Recht und Ordnung. Helfen Sie mit! Das gilt auch als Anwalt!

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