OLG Frankfurt zu unverschlüsseltem WLAN und Störerhaftung
- Onlinerecht -
Neue - ungute - Entwicklungen gibt es zur Frage der WLAN-Störerhaftung. Wie die Kollegen von aufrecht.de berichten, hatte das OLG Frankfurt/Main über einen Fall zu entscheiden, (AZ: 2-3 O 771/06, vom 22. Februar 2007) der dem bekannten WLAN-Fall des LG Hamburg recht vergleichbar ist. In der Sache dreht es sich zwar um ein Verfügungsverfahren, da die kontroversen Details des Falls aber vor allem auf rechtlichem Gebiet liegen darf kaum erwartet werden, dass die Gerichte im Hauptsacheverfahren eine abweichende Beurteilung finden.
Der Beklagte betreibt offen, also ohne besondere technische Sicherung, Verschlüsselung oder die Verwendung von Passwörtern, ein privates WLAN. Unter Nutzung dieses Internetanschlusses war der Song „Sommer unseres Lebens“ in der Internet-Tauschbörse eMule zum Download angeboten worden. Der Beklagte war - so jedenfalls seine Behauptung - zum Zeitpunkt des Angebots im Urlaub, sein Rechner ausgeschaltet, das WLAN offensichtlich aber nicht. Wenn jemand den Song unter Nutzung des Internetanschlusses des Beklagten anbot, dann wohl ein Dritter, der „schwarz mitsurfte“.
Das genügt dem OLG Frankfurt/Main, um den Beklagten jedenfalls als Störer auf Unterlassung der Verbreitung des Musikstücks in Anspruch zu nehmen. Das Gericht führt dazu aus: [Weiterlesen »]
Tags: Sorgfaltspflicht, WLAN


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