Wer das Internet gelegentlich auch als Wissensquelle nutzt, der kennt die Wikipedia, die größte freie Enzyklopädie im Netz, die – trotz kleiner Schwächen hier und da – im Wesentlichen mit sehr engagierten und umfassenden Artikeln zu allem möglichen Themen Klarheit auch in eher obskure Themen bringt. Zumindest über die bekannte Domain http://wikipedia.de/ ist die deutsche Wikipedia nicht mehr zu erreichen (allerdings sehr wohl noch über die Adresse http://de.wikipedia.org). Das alles aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, die – so die Presseberichte – die Weiterleitung der deutschen Domain auf die Inhalte der Wikipedia untersagt.
Wenn man den Berichten im Spiegel Glauben schenken darf, dann beruht diese Verfügung auf einem Streit der Wikipedia mit den Eltern des verstorbenen Hackers, der unter dem Pseudonym „Tron“ bekannt war. Auf Wikipedia.de ließ (und auf http://de.wikipedia.org lässt sich nach wie vor) ein Artikel aufrufen, der den vollen bürgerlichen Namen Trons nennt. Dies wollen die Eltern nach den Presseberichten unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte ihres verstorbenen Sohns unterbinden. Da ist die deutsche Domain der zunächst naheliegenste – weil den schnellen Zugriff der hiesigen Justiz unterfallende – Anknüpfungspunkt.
Wir können wenig zur Klärung der Frage beitragen, ob die Persönlichkeitsrechte einer verstorbenen Person unbotmäßig beeinträchtigt werden, wenn posthum der Nachname genannt wird. Ohne nähere Kenntnis des konkreten Falls verbiet sich an dieser Stelle undifferenziertes Einschlagen auf eine Entscheidung nach dem „find ich gut/find ich schlecht“-Prinzip, auch wenn uns die Argumentation der Eltern auf den ersten Blick doch eher zweifelhaft erscheint.
Unabhängig von dieser konkreten Frage halten wir es aber schlicht für einen ausgewachsenen Skandal (wer das Law-Blog liest weiß, dass wir diesen Begriff nicht inflationär verwenden), wenn aufgrund einer solchen Frage eine komplette Internetseite vom Kaliber der Wikipedia „ausgeknipst“ wird. Es geht hier nicht um eine beliebige Homepage mit Urlaubsbildern, sondern um eine Institution, welche die Art, in der wir heutzutage Wissen erwerben, verarbeiten und darstellen in ausgesprochen vorteilhafter Weise verändert.
Außer der Empörung des Nutzers gibt es für dieses harsche Urteil natürlich auch juristische Argumente.
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