Kategoriearchiv 'News'
18.04.08

Lesefutter: Die Kommunen und das geistige Eigentum

- News -

Haftungsrecht Kommunale Gebietskörperschaften werden ja gern mit staubigen Amtsstuben assoziiert. Weit gefehlt. Städte und Gemeinden haben sich zu Unternehmen im echten Wortsinn entwickelt und treten entsprechend öffentlichkeitswirksam auf. Das ist natürlich mit gewissen Risiken in Bezug auf des Marken-, Kennzeichen- und Urheberrechte sowie das KUG (Kunsturhebergesetz) verbunden, mithin der Themen dieses Blogs. Das freilich sind Rechtsmaterien, mit denen sich Kommunal-Haftpflichtrechtler im traditionellen Verständnis der Rechtsmaterie bisher wenig auseinandersetzen mussten.

Lobenswerterweise kämpfen die Kollegen Rotermund und Krafft gegen das Informationsdefizit an. Eine Darstellung der Risiken mit Praxistipps zur Haftungsvermeidung enthält - neben sonstigen spezifisch kommunalen Haftpflichtthemen - das brandneu erschienene Handbuch Rotermund-Krafft “Haftungsrecht in der kommunalen Praxis“, 4. Auflage 2008.

28.06.06

WBG und Google schlagen sich. Fast.

- News -

Law-BlogNatürlich war es nur eine Frage der Zeit, bis ein Verlag Google wegen des umstrittenen Google-Books-Projekts verklagt. Im Rahmen dieses Vorhabens digitalisiert Google in großem Maßstab Bücher, um diese online durchsuchbar zu machen – ein an sich sehr begrüßenswertes Vorhaben.

Aber auch eines, das eine Reihe von rechtlichen Fragen hinsichtlich der Rechte der Verlage und Autoren aufwirft. Google baut zwar ein paar Sicherheiten ein: Nur Bücher, an denen Urheberrechte abgelaufen sind, können komplett eingesehen werden, sonst werden nur kurze Textfragmente als Treffer ausgegeben; Verlage können einen Opt-Out wählen etc. Aber natürlich kann man immer noch sehr geteilter Meinung über die Rechtmäßigkeit oder eben Rechtswidrigkeit des Google-Vorhabens sein.

So geht es etwa dem Börsenverein des deutschen Buchhandels (was diesen allerdings nicht daran hindert, ein Konkurrenzprojekt mit zweifelhaften Marktchancen auf die Beine zu stellen) und dem WBG-Verlag. Der nämlich mahnte Google ab, weil das Unternehmen eben auch WBG-Bücher durchsuchbar machte. Nachdem Google die Texte zwar aus seiner Datenbank entfernte, aber keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, beantragte WGB eine einstweilige Verfügung. In der nachfolgenden mündlichen Verhandlung wurde der Antrag aber wieder zurückgenommen.

Leider beleuchten die verfügbaren Quellen die juristischen Hintergründe nur sehr spärlich. Während der FTD-Bericht Zweifel des Landgerichts Hamburg an der Verletzung der Verwertungsrechte der WGB kolportiert, klingt die Presseerklärung der WBG selbst eher so, als habe es am Verfügungsgrund – also der besonderen Dringlichkeit der Sache – und an der Zuständigkeit des Gerichts gefehlt. Da es nun kein Urteil geben wird, bleibt wohl vieles im Dunkeln, es sei denn, BÖV und WBG machen ihre Ankündigung wahr, und klagen in der Hauptsache. Spannend jedenfalls wär’s.

19.01.06

Wikipedia.de tot wegen zweifelhafter einstweiliger Verfügung

- News -

Law-BlogWer das Internet gelegentlich auch als Wissensquelle nutzt, der kennt die Wikipedia, die größte freie Enzyklopädie im Netz, die – trotz kleiner Schwächen hier und da – im Wesentlichen mit sehr engagierten und umfassenden Artikeln zu allem möglichen Themen Klarheit auch in eher obskure Themen bringt. Zumindest über die bekannte Domain http://wikipedia.de/ ist die deutsche Wikipedia nicht mehr zu erreichen (allerdings sehr wohl noch über die Adresse http://de.wikipedia.org). Das alles aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, die – so die Presseberichte – die Weiterleitung der deutschen Domain auf die Inhalte der Wikipedia untersagt.

Wenn man den Berichten im Spiegel Glauben schenken darf, dann beruht diese Verfügung auf einem Streit der Wikipedia mit den Eltern des verstorbenen Hackers, der unter dem Pseudonym „Tron“ bekannt war. Auf Wikipedia.de ließ (und auf http://de.wikipedia.org lässt sich nach wie vor) ein Artikel aufrufen, der den vollen bürgerlichen Namen Trons nennt. Dies wollen die Eltern nach den Presseberichten unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte ihres verstorbenen Sohns unterbinden. Da ist die deutsche Domain der zunächst naheliegenste – weil den schnellen Zugriff der hiesigen Justiz unterfallende – Anknüpfungspunkt.

Wir können wenig zur Klärung der Frage beitragen, ob die Persönlichkeitsrechte einer verstorbenen Person unbotmäßig beeinträchtigt werden, wenn posthum der Nachname genannt wird. Ohne nähere Kenntnis des konkreten Falls verbiet sich an dieser Stelle undifferenziertes Einschlagen auf eine Entscheidung nach dem „find ich gut/find ich schlecht“-Prinzip, auch wenn uns die Argumentation der Eltern auf den ersten Blick doch eher zweifelhaft erscheint.

Unabhängig von dieser konkreten Frage halten wir es aber schlicht für einen ausgewachsenen Skandal (wer das Law-Blog liest weiß, dass wir diesen Begriff nicht inflationär verwenden), wenn aufgrund einer solchen Frage eine komplette Internetseite vom Kaliber der Wikipedia „ausgeknipst“ wird. Es geht hier nicht um eine beliebige Homepage mit Urlaubsbildern, sondern um eine Institution, welche die Art, in der wir heutzutage Wissen erwerben, verarbeiten und darstellen in ausgesprochen vorteilhafter Weise verändert.

Außer der Empörung des Nutzers gibt es für dieses harsche Urteil natürlich auch juristische Argumente.
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05.01.06

Abmahngebühren

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Law-BlogWie bereits im September berichtet, hat das Amtsgericht Charlottenburg in einem Urteil vom 16. September 2005 entschieden, dass bei Massenabmahnungen für die Anwaltkosten nur die Mindestgebühr und nicht – wie zum Teil angenommen – die Mittelgebühr angesetzt werden kann. Das Gericht hatte wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zugelassen. Die Beklagte, die im Internet Stadtpläne für viele deutsche Großstädte anbietet und auch in großem Umfang gegen Verletzer vorgeht, hat die Berufung (LG Berlin, Az: 16 S 14/05) im Dezember 2005 zurückgenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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26.09.05

Abmahngebühren

- News -

Law-BlogDie neuerliche Flut an Abmahnungen werden Verletzung des Urheberrechts an Stadtplänen hat zu einer weiteren Entscheidung geführt. Streitig waren in diesem Fall, den das Amtsgericht Charlottenburg mit Urteil vom 16. September 2005 (Az: 213 C 279/05) entschieden hat, nur die Erstattungsfähigkeit sowie die Höhe etwa zu erstattender Anwaltsgebühren.

Das Gericht meinte – abweichend von anderen Kammern des Amtsgerichts Charlottenburg –, dass, anders als bei den Abmahnverbänden und Vereinen die Einschaltung eines Anwalts auch in sehr einfach gelagerten Fällen und bei Massenabmahnungen grundsätzlich zulässig und erforderlich ist und damit auch die Kosten des Anwalts zu erstatten sind.

Das Gericht stellte dann jedoch davon fast, dass hinsichtlich der Anwaltsgebühren bei einfach gelagertem Sachverhalt nur die Mindestgebühr anzusetzen ist und nicht die Mittelgebühr.

Die Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen, um angesichts der verschiedenen Ansichten die Fortbildung des Rechts zu ermöglichen und eine einheitliche Rechtsprechung auf Grund einer Entscheidung des Berufungsgerichts zu ermöglichen.

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13.09.05

AGB der Deutschen Lufthansa

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Law-BlogDie Deutsche Lufthansa bietet, wie auch viele andere Fluggesellschaften, bei Sondertarifen Flugtickets an, die nur in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden können. Für den Fall, dass die Hinreise nicht angetreten werden kann – etwa, weil der Flug verpasst wurde –, verfällt nach den AGB der Lufthansa dann auch der Rückflug.
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25.08.05

Veranstaltung zum Digital Rights Management

- News -

Law-BlogÜber eine interessante Münchner Veranstaltung im zum Thema “Medien(portale) und Digital Rights Management - Inhalte im Web verkaufen ohne Raubkopien” darf das Law-Blog informieren.

  • Termin: 01.09.2005, 19:00 - 21:00h
  • Ort: IHK-Akademie, Orleansstraße 10-12, 81669 München, Raum A102

    Die Veranstaltung findet statt im Rahmen der “Netzblicke” in Zusammenarbeit mit der IHK München.

    In den vergangenen Jahren hat der Wunsch nach digitalem Schutz von im Internet verbreiteten Medieninhalten zu immer mehr Anstrengungen geführt, diesen Schutz mithilfe spezieller Technologien zu gewährleisten. Der digitale Schutz von Urheberrechten von Medieninhalten wird viel und kontrovers diskutiert. Was hat es damit auf sich? Wie sind die Standpunkte? Welche Möglichkeiten gibt es zum Schutz Ihrer Inhalte vor Raubkopierern? Wie werden diese eingesetzt?

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    25.05.05

    BÖV und Google wollen Bücher online durchsuchen

    - News -

    Gerade kann man über die Pressemeldung stolpern, dass allen Ernstes der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (BÖV) Google den Kampf angesagt hat. In der Sache geht es um die Digitalisierung von Büchern, um deren Inhalt online im Volltext durchsuchbar zu machen. Google plant ein solches Projekt, der BÖV will sich hier „die Butter nicht vom Brot nehmen lassen“ und plant eine Konkurrenzlösung.

    Es wird interessant zu sehen sein, wie der BÖV – eher die behäbige Tante der Buchbranche, die nicht immer durch besondere Geschwindigkeit oder Aggressivität bei der Umsetzung von Projekten auffällt – einem der flinksten und innovativsten Unternehmen weltweit die Stirn bieten will.

    Meines Erachtens kann das, wenn überhaupt, nur durch eine Auseinandersetzung auf rechtlichem Gebiet geschehen. Die Rechtesituation bezüglich Googles Vorhaben ist ja noch nicht gänzlich geklärt und ggf. hat der BÖV auf dieser Schiene die deutschen Verlage wohl eher auf seiner Seite als Google.

    16.09.04

    Es ist ein Blawg!

    - News -

    Ganz besondere Freude macht es uns, den Start eines neuen „Blawgs“ verkünden zu dürfen, noch dazu, da es praktisch aus der „Verwandtschaft“ kommt. Der Kollege Bernd Helming beschäftigt sich in LeaseFacts mit den Rechtsgebieten Leasing und Factoring. Nachdem der Kollege ein profilierter Kenner dieser Rechtsmaterien ist, steht zu erwarten, dass die Publikation viele neue Ein- und Aussichten zu den behandelten Themen geben wird. Ein Bookmark sei an dieser Stelle allen Interessierten dringend ans Herz gelegt.

    16.09.04

    Phishing

    - News -

    phishing.gif

    Kein Ende nehmen die Phishing-Mails, mit denen versucht wird, Kontodaten abzuschöpfen. Besonders schon finde ich die mir gerade ins Haus geflatterten Mail: Ironischerweise behauptet der Absender (vermeintlich eben die Citi-Bank), dass gerade zum Schutz von Phishing-Attacken die Eingabe der geforderten Daten nötig sei.

    Ansonsten weist die Mail die üblichen Merkmale auf: das, was nach Text aussieht, ist ein Bild und auf die Phishing-Seite komplett verlinkt. Verborgen (weiß auf weiß) findet sich noch Text zur Täuschung des Spam-Filters. Vorsicht ist also nach wie vor geboten.

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