Kategoriearchiv 'Markenrecht'
20.04.04

“Explorer”-Marke endgültig gelöscht

- Markenrecht -

Einer der berüchtigten Rechtsstreite der vergangenen Jahre war zweifellos der um die Marke „Explorer“. Unter Berufung auf eine eigene eingetragene Marke mahnte in den Jahren 1999 und 2000 die schweizer Firma Symicron zahlreiche vermeintliche Verletzer ab, die den Begriff “Explorer” für Produktbezecichnungen verwendeten; unter anderem Stefan Münz, den Autor von SELFHTML. Weitere Einzelheiten finden sich auf einer dort eigens eingerichteten Seite zu den Vorgängen.

Die Sache dürfte nun ein Ende gefunden haben, nachdem das Bundespatentgericht mit Beschluss, AZ 30 W(pat) 199/02 (via JurText Online) die Löschung der Marke durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bestätigte.
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16.04.04

Schokohasen-Markenstreit Update

- Markenrecht -

Das Landgericht Frankfurt am Main hat nach einem Bericht der Financial Times Deutschland (in der Papierversion, daher kein Link) ein wahrhaft salomonische Urteil in dem – offenbar auch hier in Deutschland ausgetragenen – Schokohasenstreit gefällt: Lindt dringt mit seinem Begehren, Hauswirth den sitzenden Hasen zu verbieten, nicht durch. Nicht etwa, weil der eine oder der andere Hase Priorität besäße, sondern schlicht mangels Ähnlichkeit der beiden Produkte. Damit ist keine Verwechslungsgefahr zwischen den Hasen gegeben und eine Verletzung der Lindt’schen dreidimensionalen Hasenmarke muss ausscheiden.

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13.04.04

bizarrer Osterhasen-Streit

- Markenrecht -

Der Markenplatz berichtet von einem bizarren Markenrechtsstreit um österliche Schokoladenhohlkörper, vulgo: Schokoosterhasen. Gerade rechtzeitig zum Osterfest hat die Lindt & Sprüngli AG der österreichischen Franz Hauswirth GmbH die Fertigung von „Prachthasen“ verboten. Diese Hasen weisen ähnliche Merkmale auf, wie die Lindt-„Goldhasen“; so jedenfalls das Schreiben der Lindt-Anwälte: „Wie unser Original ist das Plagiat ein sitzender, pausbäckiger Hase. Wie wir verwendet auch Hauswirth braune Farbe sparsam, um Augen, Ohren, Barthaare und Pfoten anzudeuten.“

Wer allerdings der Plagiator ist, scheint noch nicht ausgemacht: Hauswirth stellt den von Lindt angegriffenen Hasen bereits seit den 80er Jahren her, Lindt seinen „Goldhasen“ erst seit etwa zehn Jahren. Der in Anspruch genommene Schokoladenhersteller sieht sich denn auch zu Unrecht angegriffen. Gegenüber der NZZ weist er den Plagiatsvorwurf daher zurück und wirft ganz im Gegenteil der Antragstellerin vor, abgekupfert zu haben: „Dass sich der Lindt meinen Hasen ausgesucht hat zum Nachmachen – da kann ich nichts dafür!“
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17.03.04

Titelschutz und Titelschutzanzeigen – wie schnell muss man darauf reagieren?

- Markenrecht -

Der Schutz von Werktiteln ist im Markengesetz geregelt. Der Werktitel ist eine sehr häufige Form des gesitigen Eigentums. Werktitel ist fast jeder Buch- und Zeitschriftentitel, jeder Spielfilmtitel, in der Regel auch der Name einer Computersoftware, eines Videospiels. Gleichwohl wird dieses Rechtsgut im Vergleich zur Marke eher selten thematisiert. Der Beitrag befasst sich mit dem Titelschutz und Besonderheiten bei der Rechtsverfolgung durch einstweilige Verfügung.
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05.03.04

Zusammengesetzte beschreibende Begriffe

- Markenrecht -

Bei der Eintragung von Marken ist häufig problematisch, dass die Antragssteller möglichst beschreibende Begriffe für das Zeichen benutzen möchten, da sie sich hiervon Vorteile im Marketing versprechen. An solchen Begriffen besteht aber ein Freihaltebedürfnis, da allgemein verwendete sprachliche Beschreibungen nicht monopolisiert werden dürfen. Der Begriff „Apfel“ kann also nicht für einen Obsthandel als Marke geschützt sein, wohl aber etwa für einen Computerhersteller.

Diesem Grundsatz zum Trotz war in den vergangenen Jahren ein schleichender „Einbruch“ der Marken in den Alltagswortschatz zu verzeichnen. Dabei wurden häufig mehrere Begriffe, die für sich allein beschreibend sind, zu einem neuen Begriff kombiniert, von dem behauptet wurde, dieser sei nun Unterscheidungskräftig. Die Handakte berichtet nun über einen solchen Fall, den der EuGH zu entscheiden hatte: die Markensache “BIOMILD”.
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27.02.04

Endloser Streit um Äpfel

- Markenrecht -

Eine neue Runde wird im scheinbar endlosen Markenrechtsstreit zwischen Apple und Apple ausgetragen, in dem vor kurzen vor dem High Court in London die erste Anhörung stattfand – und vielleicht auch die letzte, wenn der Antrag, den Rechtsstreit an die US-Gerichte abzugeben, Erfolg hat.

Apple (von den Beatles als Musiklabel gegründet) bezichtigt bereits seit den späten 70er Jahren Apple (den Computerhersteller mit der sektenähnlichen Anhängerschaft) der Verletzung von Markenrechten. Der Streit gewann an Bedeutung, als Ende der 80er Jahre Apple-Computer nach und nach von der Musik- und Produzentenszene entdeckt wurden, da für die Geräte hervorragende Sequenzerprogramme erhältlich waren. Das Label Apple sah hier seine Marke in ihrem Kernbereich bedroht. Die erste Runde der Auseinandersetzung endete 1991 mit einer Art Abgrenzungsvereinbarung, in der sich Apple Computer verpflichtete, seine Marke nicht zu verwenden, um unter ihr Musik zu vertreiben.

Durch den IPod und ITunes, einen kommerziellen Download-Dienst für Musikstücke, sieht das Label diese Vereinbarung gebrochen. Apple Computer argumentiert hier, es stelle lediglich eine technische Infrastruktur zur Verfügung, die von Musikkonzernen – also Dritten, nicht Apple selbst – zur Verbreitung von Musik genutzt werde. Das aber sei zulässig.

Diese Argumentation ist natürlich ausgesprochen formaler Natur, letztlich ist Apple Computer inzwischen de facto ein wichtiger Player im Online-Musikgeschäft. Andererseits hinterlässt es auch einen schalen Beigeschmack, wenn ein Unternehmen wie das Plattenlabel Apple, das seit mehr als einem Vierteljahrhundert inaktiv ist, seine hauptsächlichen Einkünfte offenbar aus Rechtsstreitigkeiten erzielt.

26.02.04

Markenrechtsstreit um die Himmelsscheibe

- Markenrecht -

Der bizarre Markenrechtsstreit um die Himmelsscheibe von Nebra geht in eine neue Runde. Zur Erinnerung: Im Jahr 1999 war von Raubgräbern bei Nebra in Sachsen-Anhalt einer der spektakulärsten archäologischen Funde gemacht worden: die früheste bekannte Darstellung des Sternenhimmels in der Menschheitsgeschichte. Archäologen vergleichen die Bedeutung des Stückes mit der von Stonehenge. Die kleine Stadt Querfurt sicherte sich kurzerhand eine Wort-/Bildmarke an der Bezeichnung „Himmelsscheibe von Nebra“ und einer stilisierten Abbildung des Fundes; wohl um die Stadtkasse mit Lizenzeinnahmen aufzubessern. Neben dem politischen Aufruhr klagte das Land Sachsen-Anhalt hiergegen und gewann erstinstanzlich. Das Oberlandesgericht Naumburg verhandelt heute die Berufung.

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